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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

 
Hochschulpakt

 
 
 

Hochschulpakt 2020





Allgemeine Informationen zum Hochschulpakt 2020





CAU-interne Kriterien für die Bewilligung von Maßnahmen


Der Umgang mit den Mitteln und Möglichkeiten des Hochschulpakts 2020 erfordert universitätsintern klare Regularien und definierte Kriterien bei der Bewilligung von Maßnahmen. Aus diesem Grund hat das Rektorat der CAU am 23.04.2008 folgende Richtlinien und Kriterien beschlossen:


  1. Über den Einsatz der Finanzmittel und die Bewilligung von Maßnahmen entscheidet grundsätzlich das Rektorat. Das Rektorat kann die Entscheidungsbefugnis für bestimmte Maßnahmen auf andere Stellen übertragen. Die Überwachung der Maßnahmen wird durch das SG 221 in Zusammenarbeit mit den Abteilungen 1, 2, 3 und 4 wahrgenommen.

  2. Es werden grundsätzlich keine Finanzmittel zur freien Verfügung bewilligt, sondern nur definierte Maßnahmen. Sollte eine Maßnahme sich als nicht durchführbar erweisen (z. B. Stellenbesetzung), erfolgt keine Kompensation über Geld, sondern es kann eine alternative Maßnahme bewilligt werden.

  3. Maßnahmen, die aus Mitteln des Hochschulpakts finanziert werden sollen, müssen folgende Kriterien erfüllen:

    1. Die Maßnahme muss
      • unmittelbar oder mittelbar kapazitätswirksam sein (d. h. neue Studienplätze schaffen)
      • oder die Auslastungsquote bisher nicht ausgelasteter Studiengänge zu erhöhen versuchen
      • oder in anderer nachvollziehbarer Weise kapazitätsbegünstigende und qualitätssichernde oder steigernde Auswirkungen haben.

    2. Die Maßnahme muss einen deutlichen Bezug zu Studium und Lehre sowie zu den grundsätzlichen Zielen des Hochschulpakts haben.

    3. Die Maßnahme muss instituts-, fach- und fakultätsintern abgestimmt sein.

    4. Innerhalb der Fächer muss die Maßnahme mit den Kapazitätsbeauftragten abgestimmt sein.

    5. Der Dekan / die Dekanin muss zu der Maßnahme eine positive Stellungnahme abgegeben haben.

    6. Die Anträge sollen innerhalb der Fakultät priorisiert werden.

    7. Die Maßnahmen dürfen keine dauerhafte Personalbindung bewirken. Falls dieses der Fall sein sollte, liegt die Verantwortung für die Verstetigung bei der Fakultät. Gleiches gilt für Folgekosten von Beschaffungsmaßnahmen.

Rektoratsbeschluss als pdf-Dokument (intern)


Antragsformular




Antragstellung / Antragsformular


Antrags- und Bewilligungsverfahren


  1. Fächer, Institute und sonstige Einrichtungen der CAU können Anträge auf Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Hochschulpakts 2020 stellen. Ein Antragsformular steht unter www.uni-kiel.de/abt2/ref22/downloads/Antragsformular_Hochschulpakt.rtf zur Verfügung. Die CAU-internen Kriterien für die Bewilligung von Maßnahmen sind dabei zu beachten.

  2. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten: Beschreibung der Maßnahme, ggf. finanzieller Umfang der Maßnahme, Dauer der Maßnahme, ggf. erforderliche Stellenqualität, kapazitäre Wirkung bzw. sonstige Begründung (s. Formular).

  3. Die von den Fächern und Instituten erarbeiten Vorschläge sollen jeweils mit den dortigen Kapazitätsbeauftragten abgestimmt werden.

  4. Alle Anträge müssen über den Dekan gestellt werden. Innerhalb der Fakultäten werden die Anträge priorisiert. Der Dekan leitet die priorisierten Anträge mit einer Stellungnahme an das Rektorat weiter.

  5. Alle Anträge aus den Fakultäten und der Verwaltung werden tabellarisch erfasst durch 221/221a. Falls erforderlich, erfolgt eine strukturelle Bewertung der Anträge im SG 221 in Zusammenarbeit mit Abt. 1, 22, den Dekanen u. a.

  6. Das Rektorat entscheidet über die vorgelegten Anträge, die Entscheidungen werden den Dekanen mitgeteilt.

  7. Beantragung und Bewilligung der Maßnahmen folgen vor jedem Semester einem festgelegten Zeitplan; Einzelentscheidungen im laufenden Semester werden nur im Ausnahmefall getroffen, z. B. zur Nachsteuerung bei Überlasten.

  8. Sobald am Jahresende genaue Daten über die erfolgten Einschreibungen und damit über die Gesamthöhe der aus dem Hochschulpakt zu erwartenden Mittel vorliegen, prüft das Rektorat, ob den Fakultäten zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden können, um die Folgekosten der zusätzlichen Studienplätze abzufangen. Über die Höhe und Aufteilung der Zuweisungen entscheidet das Rektorat unter Berücksichtigung der unterschiedlichen durchschnittlichen Kosten der einzelnen Studiengänge.

Antragsformular für Maßnahmen im Rahmen des Hochschulpakts 2020




Haushalts- und stellentechnische Informationen




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Letzte Aktualisierung: 30.07.2008
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