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Presseinformation 50/2009 vom 28.05.2009 | zur Druckversion

Das Präsidium der CAU zum Thema Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit


Zusatz zur Presseinformation vom 19.05.2009:

Neues Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Nach den Diskussionen in der Sitzung am 29. April ist ein neues Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit erstellt worden. Es ist ab sofort online als PDF verfügbar:

Philosophische Fakultät:
www.gempruefamt.uni-kiel.de/downloads/formulare/attest

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät:
www.mathnat.uni-kiel.de/formales/studium/formular-attest

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät:
halfrunt.bwl.uni-kiel.de/pruefamt/formulare/pdf/Vordruck_Attest.pdf
www.wiso.uni-kiel.de/pruefamt/formulare/pdf/Vordruck_Attest.pdf

Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät:
www.agrar.uni-kiel.de/studium/pruefungsamt/formulare/Attestformular%2025-05-09.pdf


Presseinformation vom 19.05.2009:

Das Wichtigste in Kürze:

Es handelt sich nicht um ein neues Formular.
Mit diesen und ähnlichen Formularen wird bundesweit gearbeitet.
Der Arzt wird nicht von seiner Schweigepflicht entbunden.
Krankheiten und Diagnosen werden in Zukunft nicht mehr abgefragt.
Die medizinische Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit wird dem Arzt überlassen.
Entscheidung über die Prüfungsunfähigkeit muss laut Bundesverwaltungsgericht beim Prüfungsausschuss liegen.
Ein neues Formular wird in Kürze zur Verfügung stehen. Das wurde bereits am 29. April 2009 gemeinsam mit Studentenvertretern beschlossen.


Die Formulare zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit sind nicht neu. Die CAU nutzt sie bereits seit mehreren Jahren – wie viele andere Universitäten auch. Das zugrunde liegende Formular stammt von der HIS (Hochschul-Informations-System). Seit Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge wurde es an der CAU einheitlich eingeführt, da bereits ab dem ersten Semester alle Prüfungen für die Abschlussprüfung relevant sind und daher besonderen Bedingungen unterliegen.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 06.08.1996 - 6 B 17/96) ist es ausschließlich Aufgabe des Prüfungsausschusses, darüber zu entscheiden, ob jemand prüfungsfähig ist oder nicht. Dazu bedarf es jedoch einer Entscheidungsgrundlage, die der Arzt bietet.

Aufgrund interner Diskussionen vom 29. April wurde beschlossen, das Formular dahingehend zu ändern, dass der Arzt unter Angabe der Symptome die Prüfungsunfähigkeit für eine bestimmte, genau benannte Prüfungsleistung aus medizinischer Sicht beurteilt. Auf dieser Grundlage entscheidet der Prüfungsausschuss.

Das Verfahren soll allen Studierenden gleiche Prüfungschancen ermöglichen und Ungerechtigkeiten sowie Missbrauch möglichst ausschließen.



Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Presse und Kommunikation, Leiterin: Susanne Schuck
Postanschrift: D-24098 Kiel, Telefon: (0431) 880-2104, Telefax: (0431) 880-1355
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