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Praktikum "Biologie für Mediziner"
(zugl. Teil Zytologie des mikroskopisch-anatomischen Kurses für Zahnmediziner)
 
Veranstaltungsordnung
  1. Diese Veranstaltungsordnung gilt ab sofort für alle Studierenden, die sich zum Wintersemester 2005/06 oder später erstimmatrikuliert haben. Sie gilt ab dem Wintersemester 2006/07 für alle Studierenden, die sich vor dem 01.10.2003 erstimmatrikuliert haben.
  2. Das Praktikum "Biologie für Mediziner" ist eine Pflichtveranstaltung und besteht aus insgesamt 10 Praktikumstagen sowie einer Pflichtvorlesung "Allgemeine Mikrobiologie" gegen Ende des 1. Semesters.
  3. Studierende der Zahnmedizin nehmen nur an den Kursen 1-4 teil (Teil "Zytologie" des mikroskopisch-anatomischen Kurses für Zahnmediziner) und werden über den Inhalt im Rahmen der 1. Prüfung des Kursus der Mikroskopischen Anatomie geprüft.
  4. Die zu Beginn des 1. Semesters vorgenommene Gruppeneinteilung gilt für das Praktikum. Tauschen zwischen Gruppen ist nicht möglich. Bitte entnehmen Sie die Praktikums- und Prüfungstage sowie die Themengebiete an den jeweiligen Tagen dem ausgeteilten Skript.
  5. Das Praktikum beginnt pünktlich. Rauchen, Essen und Trinken in den Kursräumen einschließlich Flur/Treppenhaus sind untersagt.
  6. Jeder Kursteilnehmer führt ein Skript, in das alle Zeichnungen eingetragen werden.
  7. Die erfolgreiche Bearbeitung des Kursprogramms setzt die Kenntnis und Nacharbeitung des Stoffes der Vorlesung "Biologie für Mediziner" (Bestandteil der integrativen Vorlesung "Anatomie, Physiologie und Biochemie der Zelle" sowie anfangs "Mikroskopische Anatomie" [Epithelgewebe]) voraus. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie mit ausreichendem theoretischem Wissen zu den einzelnen Kurstagen kommen.
Testatordnung und Bestehensgrenze für den Leistungsnachweis
"Praktikum Biologie für Mediziner" für Humanmediziner
  1. Für die Bescheinigung der regelmäßigen Teilnahme müssen mindestens 8 Kurstage absolviert werden. Versäumte Praktika können bei Vorlage eines ärztlichen Attestes soweit möglich nach Entscheidung des Praktikumsleiters nachgeholt werden.
  2. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine schriftliche Abschlussprüfung (Klausur) am Semesterende nachzuweisen. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die regelmäßige Kursteilnahme.
  3. Prüfungsmodalitäten:
    Die Inhalte der Vorlesung "Allgemeine Mikrobiologie" sowie der Vorlesung und des Praktikums "Biologie für Mediziner" werden am Semesterende in einer schriftlichen Mehrfachauswahl-Klausur geprüft (30 Fragen). Die Teilnahme ist Pflicht. Für den Erhalt des Leistungsnachweises "Biologie für Mediziner" ist das Bestehen dieser Klausur notwendig. Insgesamt können 30 Punkte erreicht werden. Für einen erfolgreichen Leistungsnachweis müssen davon 18 Punkte erzielt werden.
  4. Im Falle des Nichterreichens des Leistungsnachweises wird im darauf folgenden Semester eine Wiederholungsprüfung angeboten. Der Termin wird durch Aushang bekannt gegeben. Jede am festgesetzten Termin nicht wahrgenommene Wiederholungsprüfung wird als "nicht bestanden" gewertet, es sei denn, es liegt eine ärztlich attestierte Erkrankung vor. Im Übrigen gelten die Bedingungen der Studienordnung.