Veranstaltungsordnung
- Diese Veranstaltungsordnung gilt ab sofort für alle Studierenden, die sich zum Wintersemester 2005/06 oder später erstimmatrikuliert haben. Sie gilt ab dem Wintersemester 2006/07 für alle Studierenden, die sich vor dem 01.10.2003 erstimmatrikuliert haben.
- Das Praktikum "Biologie für Mediziner" ist eine Pflichtveranstaltung und besteht aus insgesamt 10 Praktikumstagen sowie einer Pflichtvorlesung "Allgemeine Mikrobiologie" gegen Ende des 1. Semesters.
- Studierende der Zahnmedizin nehmen nur an den Kursen 1-4 teil
(Teil "Zytologie" des mikroskopisch-anatomischen Kurses
für Zahnmediziner) und werden über den Inhalt im Rahmen
der 1. Prüfung des Kursus der Mikroskopischen Anatomie geprüft.
- Die zu Beginn des 1. Semesters vorgenommene Gruppeneinteilung
gilt für das Praktikum. Tauschen zwischen Gruppen ist nicht möglich. Bitte entnehmen Sie die Praktikums- und Prüfungstage
sowie die Themengebiete an den jeweiligen Tagen dem ausgeteilten
Skript.
- Das Praktikum beginnt pünktlich. Rauchen, Essen und Trinken
in den Kursräumen einschließlich Flur/Treppenhaus sind
untersagt.
- Jeder Kursteilnehmer führt ein Skript, in das alle Zeichnungen
eingetragen werden.
- Die erfolgreiche Bearbeitung des Kursprogramms setzt die Kenntnis
und Nacharbeitung des Stoffes der Vorlesung "Biologie für
Mediziner" (Bestandteil der integrativen Vorlesung "Anatomie,
Physiologie und Biochemie der Zelle" sowie anfangs "Mikroskopische
Anatomie" [Epithelgewebe]) voraus. Von den Studierenden wird
erwartet, dass sie mit ausreichendem theoretischem Wissen zu den
einzelnen Kurstagen kommen.
Testatordnung und Bestehensgrenze für den Leistungsnachweis
"Praktikum Biologie für Mediziner" für Humanmediziner
- Für die Bescheinigung der regelmäßigen Teilnahme
müssen mindestens 8 Kurstage absolviert werden. Versäumte
Praktika können bei Vorlage eines ärztlichen Attestes
soweit möglich nach Entscheidung des Praktikumsleiters nachgeholt
werden.
- Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine schriftliche Abschlussprüfung
(Klausur) am Semesterende nachzuweisen. Voraussetzung für
die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die regelmäßige
Kursteilnahme.
- Prüfungsmodalitäten:
Die Inhalte der Vorlesung "Allgemeine
Mikrobiologie" sowie der Vorlesung und des Praktikums "Biologie
für Mediziner" werden am Semesterende in einer schriftlichen
Mehrfachauswahl-Klausur geprüft (30 Fragen). Die Teilnahme
ist Pflicht. Für den Erhalt des Leistungsnachweises "Biologie
für Mediziner" ist das Bestehen dieser Klausur notwendig.
Insgesamt können 30 Punkte erreicht werden. Für einen
erfolgreichen Leistungsnachweis müssen davon 18 Punkte erzielt
werden.
- Im Falle des Nichterreichens des Leistungsnachweises wird im darauf folgenden Semester eine Wiederholungsprüfung angeboten. Der Termin wird durch Aushang bekannt gegeben. Jede am festgesetzten Termin nicht wahrgenommene Wiederholungsprüfung wird als "nicht bestanden" gewertet, es sei denn, es liegt eine ärztlich attestierte Erkrankung vor. Im Übrigen gelten die Bedingungen der Studienordnung.
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