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Anatomisches Seminar (nur für Humanmediziner)
 

Veranstaltungsordnung

  1. Diese Veranstaltungsordnung gilt ab sofort für alle Studierenden, die sich zum Wintersemester 2003/04 oder später erstimmatrikuliert haben. Sie gilt ab dem Wintersemester 2004/05 für alle Studierenden, die sich vor dem 01.10.2003 erstimmatrikuliert haben.
  2. Jeder Student der Humanmedizin hat 5 klinische Pflichtseminare in Anatomie, die sich gemäß der Stundenpläne auf das 1. und 2. Semester verteilen. Die Seminargruppen sind bestimmten Dozenten zugeordnet, ein Tauschen der Gruppen ist deshalb generell nicht möglich.
  3. In den Seminaren wird der durch praktische Übungen, Vorlesungen und Selbststudium vermittelte Lehrstoff vertiefend, anwendungs- und gegenstandsbezogen erörtert. Die Seminare sind darauf gerichtet, den Studierenden wichtige medizinische Zusammenhänge zu vermitteln. Die Studierenden haben durch eigene Beiträge vor allem fächerübergreifende Probleme und Beziehungen zwischen medizinischen Grundlagen und klinischen Anwendungen zu verdeutlichen (§2 Abs. 4 ÄAppO).
  4. Die erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren setzt die Kenntnis und Nacharbeitung der von der Fakultät empfohlenen Vorlesungen im Fach Anatomie (Makroskopische Anatomie, Bewegungsapparat) Anatomischer Teil der Vorlesung Integrative Neurobiologie) voraus.

Testatordung und Bestehensgrenze für den Leistungsnachweis
"Anatomisches Seminar" für Humanmediziner

  1. Für die Bescheinigung der regelmäßigen Teilnahme müssen mindestens 4 Seminare absolviert werden. Wer in einem Seminar fehlt, muss ein ärztliches Attest vorlegen. In diesem Falle wird das Seminar nicht an einem anderen Tag nachgeholt, es liegt in der Verantwortung des Studenten, den versäumten Lehrstoff nachzuholen.
  2. Jeder Studierende muss im Verlauf der klinischen Seminare vorbereitete Referate abhalten. Die Themenvergabe und -einteilung erfolgt durch die Dozenten (s. Aushang).
  3. Die klinischen Seminare im 1. und 2. Semester werden in Form von mündlichen Prüfungen an makroskopischen Präparaten und Modellen abgehalten, die im Seminar verwendet wurden oder ihnen entsprechen. An diesen Präparaten müssen anatomische Strukturen gezeigt und benannt sowie ihre Funktion, topographische Beziehung und klinische Bedeutung erläutert werden.
  4. Werden die Bedingungen der Ziffern 2 und 3 nicht erfüllt, findet eine Nachprüfung über den Stoff des nicht bestandenen Seminarteils statt (Nachprüfungstermin wird durch Aushang bekannt gegeben).
  5. Bei Nichtbestehen der Nachprüfung wird im darauf folgenden Semester (3. Semester) eine Wiederholungsprüfung angeboten. Der Termin wird durch Aushang bekannt gegeben. Jede am festgesetzten Termin nicht wahrgenommene Wiederholungsprüfung wird als "nicht bestanden" gewertet, es sei denn, es liegt eine ärztlich attestierte Erkrankung vor. Im Übrigen gelten die Bedingungen der Studienordnung.

Stand: 07.10.2010