Corona-Update: Anpassung des Universitätsbetriebs an die aktuelle Lage
Sehr geehrte Universitätsmitglieder,
leider beginnt das neue Jahr mit der sich rasant durchsetzenden Omikron-Variante des Coronavirus und stark steigenden Infektionszahlen auch für die CAU unter schwierigen Bedingungen. Sie veranlassen uns dazu, weitere coronabedingte Maßnahmen für den Universitätsbetrieb zu ergreifen bzw. geltende Regelungen zu verlängern.
Lehre
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens und der stark steigenden Infektionszahlen durch die Verbreitung der Omikron-Variante werden alle Lehrveranstaltungen mit Ausnahme der praktischen Lehrformate (z.B. Laborpraktika, musik- und sportpraktische Lehrveranstaltungen) ab dem 10.01.22 ausschließlich digital durchgeführt. Über die konkrete Umsetzung informieren die Fakultäten ihre Lehrenden und Studierenden.
Auf Grundlage der Hochschulen-Coronaverordnung gilt für den Zugang zu Lehrveranstaltungen, die in Präsenz fortgesetzt werden, auch weiterhin: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, einer Genesung oder eines negativen Corona-Testergebnisses erbringen (3G-Regelung mit Lichtbildausweis). Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden bzw. im Falle eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Der 3G-Status aller Teilnehmenden wird vor Ort verpflichtend kontrolliert.
Des Weiteren wird die Maskenpflicht verschärft. Ab 10.01.2022 sind in Lehrveranstaltungen in Präsenz ausschließlich FFP2-Masken erlaubt. Eine OP-Maske ist aufgrund der aktuell stark erhöhten Ansteckungsgefahr nicht mehr ausreichend. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind für musik- und sportpraktische Lehrveranstaltungen möglich, wenn die Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Lüften konsequent umgesetzt werden.
Prüfungen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens gehen wir davon aus, dass die Prüfungen des Wintersemesters in beiden Prüfungszeiträumen überwiegend digital durchgeführt werden. Lehrende und Studierende werden spätestens Mitte nächster Woche detailliert informiert, sobald die Abstimmung mit den Fakultäten abgeschlossen ist. Ob für die Prüfungen erneut eine Freiversuchsregelung greifen wird, steht zurzeit noch nicht fest. Auch hierzu wird zeitnah informiert,
Bibliotheken
Die Nutzung der Bibliotheken wird unter Beibehaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen zunächst nicht verändert. Die Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie die Arbeitsplätze in Präsenz bleiben erhalten. Es gilt hier weiterhin die 3G-Regelung sowie eine flächendeckende Maskenpflicht – auch an den Arbeitsplätzen.
Verwaltung und Dienstbetrieb
Die Kontaktmöglichkeiten zwischen Beschäftigten sollen soweit wie möglich reduziert werden. Wo immer es die Tätigkeiten erlauben, soll in Abstimmung mit den Vorgesetzten aus dem Homeoffice heraus gearbeitet werden. Wo dies nicht möglich ist, bleiben alle Vorgesetzten nachdrücklich aufgefordert, Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung, Schichtdienste, Einteilung des Teams und physische Barrieren zu nutzen, um die Kontakte zwischen Beschäftigten, soweit es möglich ist, zu reduzieren. Die Sicherstellung wichtiger Geschäftsprozesse und die Aufrechterhaltung sensibler Infrastrukturen in der Forschung und für den Betrieb muss gewährleistet sein.
Die Einschränkungen für Besprechungen, Gremiensitzungen, Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren bleiben bestehen. Sie sollen auch weiterhin als Videokonferenzen durchgeführt werden, um die Präsenz auf dem Campus gering zu halten, Reisen zu vermeiden und Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, eine Teilnahme zu ermöglichen. Auch Dienstreisen sind bis zunächst 30.01.2022 nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Präsidiums möglich.
Beratungsangebote sowie Fort- und Weiterbildungsangebote sollen zunächst bis 30.01.2022 ausschließlich digital stattfinden.
Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs in Präsenz sind weiterhin, zunächst bis zum 30.01.2022 untersagt.
Die öffentlichen Angebote des Sportzentrums sowie die Museen der Universität bleiben unverändert geöffnet. Es gilt hierfür aktuell die 2G-Regelung. Hier sind jedoch Anpassungen ab der nächsten Woche zu erwarten, ausgehend von den geplanten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Detaillierte Informationen zu allen für den Universitätsbetrieb aktuell geltenden Regelungen finden Sie hier auf dem Coronawebauftritt der CAU. Bei Fragen im Zusammenhang mit Lehre, Studium und Prüfungen wenden Sie sich an coronaberatung-studium@uv.uni-kiel.de. In allen sonstigen Corona-bezogenen Fragen an corona@uni-kiel.de.
Wir alle sind froh, dass der größte Teil dieses Wintersemesters 2021/22 durch Präsenzlehrveranstaltungen geprägt war und nach drei Semestern nahezu vollständiger Onlinelehre wieder Lehre, Studium, Kontakte und Austausch auf dem Campus möglich waren. Dies kann leider aus den bekannten Pandemiegründen nun nicht für den Rest dieses Wintersemesters aufrechterhalten werden. Wir bitten alle dafür um Verständnis und danken Ihnen für Ihre Vorsicht und Rücksichtnahme in dieser erneut und zugleich in neuer Weise herausfordernden Phase der Pandemie.
Claudia Ricarda Meyer, Kanzlerin
Professor Markus Hundt, Vizepräsident