Einsatz von mobilen Luftreinigern
Neben Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken ist intensives Lüften während der Corona-Pandemie ein wichtiger Baustein, um Infektionen zu vermeiden. Durch die ausreichende Versorgung des Raumes mit Außenluft können eventuell vorhandene Viren in der Raumluft verringert werden. Mit Blick auf Herbst und Winter wird häufig die Frage gestellt, ob es sinnvoll ist, Luftreiniger einzusetzen. Wir möchten an dieser Stelle einige Fragen beantworten:
Je nach Bauart können mobile Luftreiniger Aerosole aus der Luft filtern oder die darin enthaltenen Viren inaktivieren. Eine ausreichende Lüftung ist dennoch notwendig, um CO2, Luftfeuchte oder unangenehme Gerüche im Raum zu beseitigen. Auf ihren Seiten weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) außerdem darauf hin, dass die Wirksamkeit der Luftreiniger für Anwender*innen im Betrieb nicht ohne Weiteres nachprüfbar ist und Fehler oder nicht sichtbare Defekte am Gerät, z. B. mangelhafte Dichtigkeit von Filter oder Filtersitz oder Ausfall von Strahlern, unbemerkt zu verminderter Wirksamkeit führen können. Auch wird für den Betrieb eines Luftreinigers ein Raum mit Außenluftzufuhr benötigt.
Was spricht gegen die Verwendung von Luftreinigern?
Bei Luftreinigern mit Partikelfilter (Filterelemente der Kategorie H13 oder H14 nach DIN EN 1822-1 (Schwebstofffilter/HEPA)) können verschmutzte Luftfilter neben Viren auch Schimmelpilze, Bakterien und deren Stoffwechsel- und Zerfallsprodukte enthalten. Daher müssen Filter regelmäßig überprüft werden.
Bei Luftreinigern mit UV-C-Strahler ist laut DGUV die hinreichende Desinfektion eines Luftstromes bisher nicht wissenschaftlich belegt. Die Einwirkzeiten bei der klassischen Flächendesinfektion betragen typischerweise mehrere Minuten. Luft, die mit mehreren Metern pro Sekunde strömt, stellt höhere Anforderungen an die Leistung der UV-Strahlung. Bei Luftreinigern mit UV-C-Strahlern ist darauf zu achten, dass die gefährliche optische Strahlung nicht aus dem Gerät austritt. Ein zusätzliches Problem kann die Entstehung von Ozon oder Stickoxiden darstellen.
Bei Luftreinigern mit chemischen Verfahren, z. B. einer Desinfektion mit Ozon oder Wasserstoffperoxid, und/oder Hochspannungsverfahren, können gesundheitsgefährdende Stoffe, z.B. Ozon oder Stickoxide freigesetzt werden. Ozon kann mit anderen Stoffen in der Luft chemisch reagieren, so dass neue gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen können.
Ein weiterer Punkt, der gegen den Einsatz von Luftreinigungsgeräten spricht, ist der Lärm. Bei Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern, darf ein Lärmbeurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden.
Die CAU hat bereits Erfahrung mit Luftfiltern gesammelt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Hennig: shennig@uv.uni-kiel.de.