Notfallrufnummern

Hauptpforte der CAU

0431/880-2222

24/7 besetzt

Polizei

110

24/7 besetzt

Rettungsdienst / Feuerwehr

112

24/7 besetzt

Unterstützungs- und Beratungsangebote zu:

Sexualisierter Gewalt Rassismus

Unterstützungs- und Beratungsangebote bei sexualisierter Gewalt

Alle hier aufgeführten Beratungsstellen beraten Sie vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Notfallrufnummern

Hauptpforte der CAU

0431/880-2222

24/7 besetzt

Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

0800/0 116 016

24/7 besetzt

Heimwegtelefon

030/120-74182

So – Do: 20:00 - 00:00 Uhr
Fr, Sa: 20:00 - 03:00 Uhr
(deutschlandweit)

Beratungsangebote

Zentrale Gleichstel­lungsbe­auftragte der CAU

0431/880-1651

iwerner@gb.uni-kiel.de

Zentrale*r Diversitätsbeauftragte*r der CAU

0431/880-7000

esteinfeldt-mehrtens@uv.uni-kiel.de

Basta Beratungsstelle für Studierende mit sexualisierter Gewalterfahrungen

0160/9567 6434

basta@asta.uni-kiel.de

Frauennotruf Kiel

0431/91144

Mo: 14:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi, Do, Fr: 10:00 – 12:00 Uhr

info@frauennotruf-kiel.de

Haltung der CAU

Als Arbeitsgeberin und Lehr- und Ausbildungsort ist die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel CAU nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, für ein Arbeits- und Studienumfeld frei von Diskriminierungen und Belästigungen zu sorgen. Mitglieder und Angehörige der CAU haben die Möglichkeit, eine AGG-Beschwerde bei der Syndika einzureichen. Die CAU tritt aktiv dafür ein, ein sicherer und gewaltfreier Studien- und Arbeitsplatz zu sein und fördert eine Kultur des Hinsehens und Benennens von diskriminierendem oder gewalttätigem Verhalten. An der CAU werden Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Mobbing nicht geduldet.

Dieser Haltung hat die Universität Kiel mit ihrer Richtlinie zum Umgang mit Diskriminierungen, sexualisierter Gewalt und Mobbing (pdf) Nachdruck verliehen.

Als sexualisierte Gewalt werden an der CAU alle Verhaltens- und Handlungsweisen verstanden, die in sexualisierter oder sexistischer Hinsicht diskriminierend, beleidigend oder demütigend sind und die zur Folge haben, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann in physischer, verbaler, nonverbaler sowie digitaler Form auftreten oder sich in tätlichen Angriffen oder Übergriffen manifestieren.

Eine Diskriminierung liegt dann vor, wenn Personen oder Personengruppen insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, sozialer oder regionaler Herkunft, des Alters, der sexuellen Identität oder aus rassistischen Gründen eine weniger günstige Behandlung erfahren, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

Unterstützungs- und Beratungsangebote in Fällen von Rassismus

Alle hier aufgeführten Beratungsstellen beraten Sie vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Beratungsangebote

Beratung für Betroffene rechter Angriffe durch zebra e.V. in Kooperation mit dem AStA

0431/301403791

info@zebraev.de

Zentrale*r Diversitätsbeauftragte*r der CAU

0431/880-7000

esteinfeldt-mehrtens@uv.uni-kiel.de

Haltung der CAU

Als Arbeitsgeberin und Lehr- und Ausbildungsort ist die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel CAU nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, für ein Arbeits- und Studienumfeld frei von Diskriminierungen und Belästigungen zu sorgen. Mitglieder und Angehörige der CAU haben die Möglichkeit, eine AGG-Beschwerde bei der Syndika einzureichen. Die CAU tritt aktiv dafür ein, ein sicherer und gewaltfreier Studien- und Arbeitsplatz zu sein und fördert eine Kultur des Hinsehens und Benennens von diskriminierendem oder gewalttätigem Verhalten. An der CAU werden Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Mobbing nicht geduldet.

Dieser Haltung hat die Universität Kiel mit ihrer Richtlinie zum Umgang mit Diskriminierungen, sexualisierter Gewalt und Mobbing (pdf) Nachdruck verliehen.

Bei strukturellem Rassismus handelt es sich um ein Machtverhältnis, in dem Gruppenzugehörigkeiten konstruiert werden, die eine Höherbewertung der einen und eine Abwertung der anderen Gruppe umfasst. Es gibt keine biologische oder wissenschaftliche Grundlage für die Einteilung von Menschen in unterschiedliche „Rassen“. Rassismus kann unterschiedliche Facetten haben und tritt insbesondere in Form von Antisemitismus, Rassismus gegen Schwarze und Menschen of Color, Antiziganismus und anti-muslimischem Rassismus auf. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel stützt sich in ihrem Verständnis des Begriffs Rassismus auf die aktuelle internationale Forschungslandschaft zum Thema Rassismus sowie auf die menschenrechtlichen Regelungen der UN International Convention on the Elimination on All Forms of Racial Discrimination (UN-Konvention gegen Rassismus, ICERD).

Eine Diskriminierung liegt dann vor, wenn Personen oder Personengruppen insbesondere aus rassistischen Gründen oder aus Gründen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, sozialer oder regionaler Herkunft, des Alters oder der sexuellen Identität eine weniger günstige Behandlung erfahren, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.