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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Institut für Osteuropäisches Recht - Prof. Dr. Alexander Trunk
Siegel der Fakultät
Informationen zum Schwerpunkt 5 (Stand: 20.1.2012)

Der Schwerpunktbereich 5 (SP 5) richtet sich an Studierende, die besonderes Interesse an den internationalen Bezügen des Privatrechts haben und sich z.B. auf eine spätere Berufstätigkeit in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei, einem international tätigen Unternehmen oder einer internationalen Organisation (einschließlich der EU) vorbereiten wollen. Die Ausbildung im SP 5 umfasst drei Teilbereiche, die aufeinander bezogen sind: Internationales Privatrecht (einschließlich Internationales Zivilverfahrensrecht), Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung.

Der SP 5 ist ein wesentlicher Bestandteil des internationalrechtlichen Arbeitsschwerpunkts der Kieler Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Einige Lehrveranstaltungen des SP 5 werden auch von anderen Schwerpunktbereichen genutzt (die Vorlesungen IPR II und IZVR). Der SP 5 ermöglicht eine umfassende Ausbildung in privatrechtlichen Feldern des Internationalen Rechts, unter Einschluss sowohl der familien- und erbrechtlichen als auch der wirtschaftsrechtlichen Themenbereiche.

Als Internationales Privatrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Normen, die bei Sachverhalten mit Auslandsbezug bestimmen, welches nationale Recht Anwendung findet. Zum Beispiel: Welchem Recht unterliegt die Eheschließung zwischen einem deutschen Fussballstar und einem ukrainischen Model? Nach welchem Recht wird ein Däne mit Wohnsitz in Kiel beerbt? Welches Recht findet auf internationale Kaufverträge und Kreditsicherungen Anwendung? Das Internationale Zivilverfahrensrecht regelt Auslandsbezüge im Zivilprozess und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Familiensachen, Erbsachen, Notariatsrecht).

Die Rechtsvergleichung vermittelt Grundkenntnisse über ausländisches Recht. Diese Grund‐kenntnisse sind in vielen Fällen für die Lösung praktischer Fälle mit Auslandsbezug erforderlich. Die Universität Kiel ermöglicht eine vertiefende Ausbildung in drei international verbreiteten Rechtsfamilien: dem angloamerikanischen, dem französischen und dem osteuropäischen Rechtskreis. Mit dem Institut für Osteuropäisches Recht verfügt die Universität Kiel über das einzige auf Zivil‐ und Wirtschaftsrecht in Osteuropa spezialisierte Hochschulinstitut in Deutschland.

Rechtsvereinheitlichung ist die Entwicklung (und Anwendung) international einheitlicher Sachnormen für verschiedene Rechtsbereiche, z.B. für internationale Kaufverträge, für das Gesellschaftsrecht oder das Familien‐ und Erbrecht. Der SP 5 enthält insoweit eine einführende Vorlesung und eine Vertiefungsvorlesung zum Europäischen Privatrecht. Darüber hinaus werden Aspekte der Rechtsvereinheitlichung auch in den anderen Lehrveranstaltungen des SP 5 angesprochen.

Die Seminare im SP 5 finden häufig in Zusammenarbeit mit ausländischen Universitäten, teilweise auch im Ausland, statt. Zum Lehrangebot des SP 5 gehört seit dem WS 2010/2011 auch eine englischsprachige Vorlesung zur Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation (International Commercial Arbitration and Conciliation). Diese Vorlesung wird von erfahrenen Praktikern im Bereich der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in englischer Sprache abgehalten (z.Zt. Dr. Seelmann-Eggebert, Partner bei Latham & Watkins, Hamburg). Als freiwilliges Zusatzangebot werden im SP 5 auch wechselnde andere (nicht unmittelbar prüfungsrelevante) Lehrveranstaltungen teilweise in englischer Sprache angeboten (z.B. Drafting Contracts with International Parties, International Investment Law oder International Maritime Law). Im SP 5 sind regelmäßig auch ausländische Gastdozenten tätig (zur Zeit Prof. Dr. Lado Chanturia, Universität Tiflis/Georgien).

Neu: Durch Fakultätsbeschluss vom 18.1.2012 wurde der Studienplan für den SP 5 leicht modifiziert. Ab WS 2012/2013 wird die bisher allein im SP 7 angebotene Vorlesung "Vom Römischen Recht zum Europäischen Privatrecht" (Prof. Dr. Meyer-Pritzl) auch für den SP 5 übernommen. Ebenso wird die von Herrn Prof. Meyer-Pritzl im SP 1.1. angebotene Lehrveranstaltung (Vorlesung oder Seminar) zur Mediation künftig auch in den SP 5 übernommen. Prof. Meyer-Pritzl wird den Inhalt dieser Vorlesungen in Zukunft auch auf Studierende des SP 5 ausrichten (stärkerer Einbezug internationaler bzw. gegenwartsbezogener Aspekte). Daneben sollen weiterhin - als freiwilliges Zusatzangebot - eine praxisorientierte Lehrveranstaltung über "International Commercial Arbitration" und andere  englischsprachige Lehrveranstaltungen angeboten werden. Die Vertiefungsvorlesung zum französischen Recht wird künftig in ein freiwilliges Zusatzangebot umgewandelt.

Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am SP 5 sind gute Englischkenntnisse. Kenntnisse weiterer Sprachen können hilfreich sein, sind aber nicht erforderlich.

Erstprüfer im SP 5 ist derzeit im wesentlichen Prof. Trunk, daneben gelegentlich Prof. Einsele.

Der SP 5 läßt sich sehr gut mit einem Auslandsstudium (z.B. mit dem ERASMUS-Programm) verbinden. Die Universität Kiel bietet verschiedene attraktive Hochschulpartnerschaften an, die Auslandsaufenthalte – und zum Teil den Erwerb spezifischer Leistungszertifikate für Internationales Recht und Rechtsvergleichung – ermöglichen (z.B. das Kiel-Paris-Genf-Programm und Partnerschaften mit Hochschulen im Ostseeraum, z.B. Kopenhagen, Lund, St. Petersburg, Kaliningrad, Tartu, Vilnius). Es ist möglich, die Studien für den SP 5 an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren (bei Interesse bitte Rücksprache mit dem Koordinator des SP 5). Diese Studienleistungen können anerkannt werden. In diesem Fall ist lediglich die Schwerpunktbereichsprüfung in Kiel zu absolvieren.

Studierende des SP 5 werden von uns auch gerne bei der Bewerbung um Praktika bei internationalen Organisationen oder internationalen Rechtsanwaltskanzleien unterstützt.

 



Technischer Ansprechpartner: Benjamin Bremert, Tel.: (0431) 880-2173