Entwicklung und Perspektiven des Instituts
Das Institut wurde im Jahr 1959 von Professor Dr. Boris Meissner (gest. 2003) gegründet. Nach der Berufung Professor Meissners nach Köln übernahm im Jahre 1965 Professor Dr. Dietrich A. Loeber die Leitung des Instituts. Nach seiner Emeritierung im Jahre 1989 wurde die Leitung Professor Dr. Wolfgang Seiffert übertragen. Nach der Pensionierung von Professor Seiffert übernahm Professor Dr. Mark M. Boguslawskij (Moskau) kommissarisch die Leitung des Instituts. Seit Beginn des Sommersemesters 1997 liegt die Leitung des Instituts in den Händen von Professor Dr. Alexander Trunk.
Seit der Gründung des Instituts haben die Mitarbeiter über 35 Monographien und zahlreiche Beiträge zu Zeitschriften und Sammelwerken veröffentlicht. Regelmäßig sind Wissenschaftler aus osteuropäischen Staaten am Institut tätig. Das Institut veranstaltet in unregelmäßiger Reihenfolge Symposien und Konferenzen, so z.B.
In jüngerer Zeit wurde die zivil- und wirtschaftsrechtliche Ausrichtung des Instituts um eine verfahrensrechtliche Komponente erweitert (Justizreformen in Osteuropa u.ä.). Da der mit dem Institut verbundene Lehrstuhl auch Forschung und Lehre im Bereich des deutschen Zivilrechts einschließt, befaßt sich ein wesentlicher Teil der im Rahmen des Instituts angebotenen Lehrveranstaltungen auch mit deutschem Recht (Bürgerliches Recht, Insolvenzrecht, Internationales Privatrecht, Recht des Internet u.a.).
Das Institut legt großen Wert auf unmittelbare
Kontakte sowohl zu osteuropäischen Staaten als auch zu interessierten
Stellen in Deutschland und im westlichen Ausland. Auf der Grundlage langjähriger
Kontakte zum Institut für Staat und Recht der Russischen Akademie der
Wissenschaften (u.a. über das dort eingerichtete Zentrum für deutsches
Recht, das vom früheren Direktor des Instituts für Osteuropäisches
Recht, Prof. Dr. Wolfgang Seiffert geleitet wurde) schloss das Institut für
Osteuroäisches Recht im Mai 1999 mit der Akademischen Juristischen
Universität (Moskau) sowie mit dem Institut für Staat und Recht
ein Partnerschaftsabkommen. Das Institut bemüht sich auf der Grundlage
dieses Partnerschaftsvertrages um eine Finanzierung für einen regelmässigen
Studenten- und Wissenschaftleraustausch. Professor Dr. Mark Boguslawskij
(Institut für Staat und Recht, Moskau) hält sich z.Zt. weiterhin
zu wissenschaftlichen Aufgaben in Kiel auf. Ständige Kontakte bestehen
auch zur Staatlichen Universität St. Petersburg. Bereits viermal fanden
gemeinsame Blockseminare mit Studenten der Universität
St. Petersburg statt. Auf der Grundlage dieser Kontakte schlossen die
Rechtswissenschaftliche Fakultät der CAU und die Juristische Fakultät
der Staatl. Universität St. Petersburg im Jahr 2002 ein Partnerschaftsabkommen,
im Jahr 2003 folgte der Abschluss eines Hochschulpartnerschaftsvertrags
zwischen den Universitäten Kiel und St. Petersburg. Auch die
Kontakte mit anderen osteuropäischen Universitäten entwickeln
sich dynamisch, teils auf der Grundlage von Universitäts- und Sokrates-Partnerschaften
der CAU (Rechtsuniversität Vilnius, Universität Lettlands,
Universität Poznan, Universität Irkutsk, Universität Kaliningrad),
teils durch unmittelbare Initiativen des Instituts (Universität Vilnius,
Staatl. Rechtsakademie des Ural Ekaterinburg, Staatl. Juristische Akademie
Saratov, Universität Kiev u.a.). Im Sommersemester 2001 konnte
der damals Stellvertretende Dekan (heute: Dekan) der Juristischen Fakultät
der Universität Vilnius, Doz. Dr. Vytautas Nekrosius, für
eine DAAD-Gastdozentur in Kiel gewonnen werden. Das Institut betreut regelmäßig
Stipendiaten des Russland-Fonds der Deutschen Wirtschaft und LLM-Teilnehmer
aus anderen osteuropäischen Staaten.
Das Institut befasst sich, in Anknüpfung an seine
fachliche Ausrichtung vor 1989/1990 (Institut für Recht, Geschichte,
Politik der sozialistischen Staaten) auch mit Rechtsentwicklungen in anderen
Transformationsstaaten. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang
die Entwicklung der Kontakte zur Juristischen Fakultät der Zhejiang Universität
in Hangzhou, China, mit der die CAU durch ein Partnerschaftabkommen verbunden
ist. Als Fakultätsbeauftragter für die Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät zur Zhejiang Universität (Partnerschaftsabkommen der Fakultäten
von 2003) und als Mitglied des des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs
(organisiert durch das Bundesministerium der Justiz) setzt sich Prof. Trunk
insbesondere für wissenschaftliche Kooperationen mit China ein.
Um dem gedanklichen Austausch mit den Staaten Asiens einen konstanten Rahmen
zu geben, wurde am Institut für Osteuropäisches Recht ein Arbeitskreis "Recht des asiatsichen Raums"
gegründet.
Auf Initiative des Instituts für Osteuropäisches
Recht erhielt die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität
Kiel im Jahr 2002 vom Deutschen Akademischen Austauschdienst und der ZEIT-Stiftung
Gerd und Ebelin Bucerius eine erhebliche Zuwendung aus dem Programm Internationale
Qualitätsnetze (IQN) zur Einrichtung eines Kooperationsprogramms "Recht im Ostseeraum
- Law in the Baltic Sea Area". An dem Programm sind Partnerhochschulen
in Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Russland
und Schweden beteiligt. Durch die Zuwendung konnten für einen Zeitraum
von 2 Jahren Gastdozenten aus mehreren Staaten des Ostseeraums (Litauen,
Russland, Dänemark) nach Kiel eingeladen und zahlreiche Kurz- und Langzeitstipendien
(für ausländische Studierende, LLM-Teilnehmer und Doktoranden)
vergeben werden. Zudem konnten zweimal, in 2002 und 2003, Kompaktkurse "Recht
im Ostseeraum" mit Beteiligung sowohl von Dozenten als auch Praktikern aus
Staaten des Ostseeraums durchgeführt werden. In Ergänzung des Programms
"Recht im Ostseeraum", das lediglich eine Förderung ausländischer
Teilnehmer ("ingoing") ermöglichte, erhielt das Institut in den vergangenen
zwei Jahren (2002/2003 und 2003/2004) aus dem "Go East-Programm" des
DAAD eine Förderung, die uns die Entsendung inländischer Stipendiaten
(Studierende, LLM-Teilnehmer und Doktoranden) nach Russland ermöglicht..
Im Rahmen der Vorlesungen von Prof. Dr. Trunk oder in Sonderveranstaltungen
referieren regelmässig auch externe Gäste aus Wissenschaft und
Praxis,
- im Jahr 1997 z.B. Dr. Stefanie Solotych, Institut für Ostrecht
München, über Vertragsgestaltung im deutsch-ukrainischen Rechtsverkehr,
Prof. Dr. Banaszak, Univ. Breslau, über die Neue Polnische
Verfassung;
- im Jahr 1998 z.B. die Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen
Landtages Dr. Gabriele Kötschau über Jüngste rechtliche
und politische Entwicklungen in Belarus,
- im Jahr 1999 Prof. Dr. Lajos Vekas, Univ. Budapest über
das Projekt eines neuen ungarischen Zivilgesetzbuchs,
- im Jahr 2000 der Direktor des Instituts für Staat und Recht der
Russischen Akademie der Wissenschaften, Akad-Mitgl. Prof. Dr. Boris Topornin
über Herausforderungen an das russische Recht zu Beginn des neuen Jahrtausends,
- im Jahr 2002 z.B. die Richterin am Verfassungsgericht von St. Petersburg,
Frau Prof. Dr. Liudmila Eskina, und der ehemalige Botschafter der
Bundesrepublik Deutschland in Russland, Dr. Ernst-Jörg von Studnitz,
- im Jahr 2003 z.B. der Dekan der Juristischen Fakultät der Univ.
St. Petersburg Prof. Dr. Nikolaj Kropachev über die rechtliche
Stellung von St. Petersburg als Subjekt der Russischen Föderation, sowie
der Leiter des Lehrstuhls für Zivilrecht der Staatl. Universität
Irkutsk, Prof. Dr. Valerij Rovnyj, über russisches Kaufvertragsrecht,
- im gleichen Jahr (2003) der Prorektor der Universität Zhejiang,
Prof. Hu Jianmiao, der Prodekan der Juristischen Fakultät der
Univ. Zhejiang, Prof. Wu Yongmin, sowie Prof. Fan Jianhong,
Univ. Macao über chinesisches Wirtschaftsrecht.
Personalbestand und Finanzausstattung des Instituts wurden im Laufe der letzten Jahre erheblich reduziert. Die Anschaffungstätigkeit der Bibliothek mußte sich daher in den Jahren 1997 - 2000 im wesentlichen auf russisches Recht beschränken. Angesichts der erheblich gestiegenen Bedeutung der Rechtsvergleichung mit Blick auf Osteuropa (EU-Beitritt osteuropäischer Staaten, Kooperation im Ostseeraum, etc.) konnte bei den Verhandlungen über die Neubesetzung des Lehrstuhls 1998 eine Erhöhung des Institutsetats erwirkt werden (Bibliotheksetat nunmehr 30 000,-- p.a.). Dadurch wurde es möglich, insbesondere dank kostensparenden Direkteinkaufs durch Institutsmitarbeiter und Doktoranden bei Aufenthalten in Osteuropa, mittlerweile wieder einen arbeitsfähigen Grundbestand an Literatur und Rechtsprechung mehrerer osteuropäischer Staaten aufzubauen. Der Literaturbestand des Instituts zum russischen Recht ist jetzt sehr gut und wird laufend weiter aktualisiert. Der geografischen Lage von Kiel entsprechend konzentriert sich die Tätigkeit des Instituts vorwiegend auf nordosteuropäische Staaten (Rußland, baltische Staaten, Belarus, Polen, Tschechische Republik, Ukraine). Wir bemühen uns aber auch, einen Grundbestand an Literatur zum Recht der kaukasischen und zentralasiatischen GUS-Staaten aufzubauen.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V. (DGO), deren Kieler Zweigstelle von Prof. Trunk geleitet wird, haben wir im Januar 2001 eine Vortragsreihe Osteuropa aktuell gegründet, die einem breiteren Publikum Gelegenheit zur Information und zum Meinungsaustausch über aktuelle Entwicklungen in der Region Osteuropa gibt. Im Jahr 2003 wurde Prof. Trunk zum Mitglied des Vorstandes der DGO gewählt. Das Institut ist ferner Mitglied im Zentrum für Osteuropa-Studien (ZOS), einer fakultätsübergreifenden Kooperationseinrichtung der Universität Kiel, die u.a. Ringvorlesungen und Gastvorträge veranstaltet und seit dem Jahr 2000 ein Zertifikatsprogramm "Osteuropa-Studien" anbietet. In Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Ostrechtsforschung bietet das Institut ab dem Wintersemester 2001 ein universitätsübergreifendes Zertifikatsprogramm "Osteuropäisches Recht" an. Neben der Universität Kiel sind an dem Programm die Universitäten Berlin (HU), Hamburg, Köln, Passau und Salzburg beteiligt.
Das Recht der mittel- und osteuropäischen Länder ist derzeit im Aufbau, täglich werden neue Rechtsnormen verabschiedet. Es ist daher selbstverständlich, daß das Institut die Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommunikationsmedien intensiv nutzt: Aus diesem Interesse heraus beschäftigt sich Prof. Trunk auch mit den rechtlichen Fragen des Internet. In Ergänzung zu regelmäßigen Vorlesungen und Seminaren zum Recht der Neuen Medien wurde eine Diskussionsrunde zu aktuellen Themen des Internet ("Internet Kaffee") gegründet. Verknüpfungen mit osteuropäischem Recht bzw. Kooperationen mit osteuropäischen Partnern ergeben sich auch im Rahmen der sonstigen Forschungsschwerpunkte von Prof. Trunk, z.B. im Insolvenzrecht (Diskussionsveranstaltung mit Insolvenzpraktikern aus Saratov über deutsches und russisches Insolvenzrecht im Februar 2001 u.a.), im Zivilprozessrecht, Informatikrecht oder im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht (u.a. mehrjährige Betreuung des Kieler Universitätsteams am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot).
KONtakt heißt letztlich ein Institutsmagazin, in dem Mitarbeiter des Instituts für Osteuropäisches Recht Außenstehenden einen Einblick in die Aktivitäten des Instituts ermöglichen. "KON" steht für Kieler Ostrechts-Notizen, und KONtakt bezeichnet unser Programm: Kontakt zwischen West und Ost, zwischen Universität und Praxis.
Die Arbeitsmöglichkeiten und weiteren Entwicklungsperspektiven
des Instituts wurden im Frühjahr 1999 durch eine räumliche Umsetzung,
die mit einer Aufspaltung der Institutsräume, insbesondere der Bibliothek,
auf drei Etagen verbunden war, beeinträchtigt. Im Struktur- und Entwicklungsplan
der Christian-Albrechts-Universität für die Jahre 1999 - 2005
hieß es, das Institut für Osteuropäisches Recht werde "gegenwärtig
... mit dem Institut für Europäisches und Internationales Privat-
und Verfahrensrecht zusammengelegt". Die Rechtswissenschaftliche Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität hat über eine solche Zusammenlegung
noch nicht beschlossen. Im Augenblick scheint der Fortbestand des Instituts
nicht in Frage gestellt.
Für weitere Kontakte mit dem Institut senden Sie
uns bitte eine eMail.
Zuletzt aktualisiert am 31.01.2004 .