Humboldt-Universität zu Berlin - Universität Hamburg – Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel - Universität zu Köln –
Universität Passau – Universität Regensburg – Paris-Lodron-Universität
Salzburg
Gemeinschaftliches Zertifikatsprogramm
Osteuropäisches Recht
Im Sommersemester 2002 haben die Rechtswissenschaftlichen Fakultäten
der Humboldt-Universität zu Berlin, der Universität Hamburg, der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Universität zu Köln
und der Paris-Lodron-Universität Salzburg ein hochschulübergreifendes
studienbegleitendes Zertifikatsprogramm “Osteuropäisches Recht” eingerichtet.
Die Universität Passau ist im Wintersemester 2002/2003 dem Programm beigetreten.
Seit dem Sommersemester 2004 beteiligt sich auch die Universität Regensburg
an dem Programm. Damit sind jetzt alle deutschen Ostrechtsinstitute – und
darüber hinaus die Universität Salzburg – in dem Programm vertreten.
Das Zertifikatsprogramm soll es ermöglichen, die unterschiedlichen
fachlichen und regionalen Schwerpunkte der beteiligten Einrichtungen zu nutzen
und den Erwerb vertiefter Kenntnisse über die Rechtsordnungen Osteuropas
durch einen studienbegleitenden Abschluß nachzuweisen. Das Zertifikatsprogramm
führt zu einem Studienzertifikat "Osteuropäisches Recht" als Zusatzqualifikation
zu einem regulären Abschlußexamen im Fach Rechtswissenschaft. Der
Inhalt des Zertifikatsprogramms bestimmt sich nach der Zertifikatsordnung,
die – inhaltlich übereinstimmend –von den beteiligten Fakultäten
verabschiedet worden ist.
An der Universität Kiel ist für die organisatorische Betreuung
des Zertifikatsprogramms das Institut für Osteuropäisches Recht
(Lehrstuhl Prof. Dr. Alexander Trunk) zuständig. Nähere Informationen
(auch Hyperlinks zu den anderen programmbeteiligten Einrichtungen) finden
Sie auf der Webseite des Instituts: http://www.uni-kiel.de/eastlaw/. Institutsanschrift:
Institut für Osteuropäisches Recht, Leibnizstr.4/III, 24118 Kiel,
Tel. 0431-880-2886 od. –2172, Fax: 0431-88-3048, email: office-eastlaw@law.uni-kiel.de
Die für das Zertifikatsprogramm anrechenbaren Lehrveranstaltungen werden
zu Beginn jedes Semester in einer Aufstellung, die auch im Internet zugänglich
ist, bekannt gemacht (siehe dazu gleich unten nachfolgend). Wir möchten
dazu ermutigen, die Lehrangebote auch der Partneruniversitäten, z.B.
Blockseminare, wahrzunehmen. In Ergänzung des Zertifikatsprogramms vermitteln
die beteiligten Universitäten Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte
in Ländern Mittel- und Osteuropas.
Die beteiligten Universitäten freuen sich, ihren Studierenden und DoktorandInnen
ein fachlich attraktives Zusatzangebot im rechtlichen Wachstumsbereich des
Osteuropäischen Rechts anbieten zu können. Das Programm hat in den
vergangenen Semestern bereits guten Anklang gefunden. Wir haben aber durchaus
noch “Reserven” zur Aufnahme weiterer Teilnehmer und möchten alle rechtsvergleichend
Interessierten ermutigen, sich auf diese Weise vertieft mit der perspektivreichen
Region Osteuropa zu beschäftigen!
Für die Universität Kiel, am 20.10.2004
Prof. Dr. Alexander Trunk
Auf das Zertifikatsprogramm
anrechenbare
Lehrveranstaltungen im WS 2004/2005
1) Humboldt-Universität zu Berlin (Prof. Dr. Alexander Blankenagel)
a) Vorlesung: Russisches Recht und Völkerrecht (10 855)
Dozent: Prof. Dr. A. Blankenagel
Zeit: dienstags, 14-16.00 Uhr wöchentlich, bitte
Aushänge und LS-homepage beachten
Ort: Unter den Linden 9, PAL (Palais) Raum: 420
(Beginn: 25.10.04, BE1 R. 319)
b) Fremdsprachliches Rechtsstudium Russisch (FRS II/1)
Dozent: S. Rogojine
10673 Zeit: mittwochs, 18-22.00 Uhr
Ort: BE 1 (Kommode) Raum:
E 44/46
Voraussetzungen / Organisatorisches
Der auf zwei Semester angelegte Kurs richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften.
Kurssprache ist Russisch. Voraussetzung sind gute Russischkenntnisse, die
unter anderem im FRS Kurs I erworben werden können. FRS II ist anrechenbar
auf das Zertifikatsprogramm "Osteuropäisches Recht".
Inhalt
Grundzüge des russischen öffentlichen Rechts und des allgemeinen
Zivilrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Wirtschaftsrechts.
2) Universität Hamburg (Prof. Dr. Otto Luchterhandt)
(Block-)Seminar zum Ostrecht „EU–Erweiterung: aktuelle Fragen“
Dozent: PD Dr. Gernot Biehler, M.A. LL.M.
Zeit/Ort: 2 SWS, das Seminar wird als Blockseminar in Hamburg gegen Ende
des Semesters durchgeführt; der genaue Termin wird mit den Teilnehmenden
vereinbart. Eine Themenliste sowie ein Vorbesprechungstermin werden noch bekannt
gegeben.
Anmeldung: bei Frau Jakobi, Abteilung für Ostrechtsforschung, Moorweidenstr.
7, 20148 Hamburg, Tel. 42838 2630, Fax. 42838 3250, e-mail: ostrecht@jura.uni-hamburg.de;
Seminarbetreuung/Vorbesprechung: Herr Roman Brüschke, Tel. 42838 4618,
e-mail: r-brueschke@jura.uni-hamburg.de.
3) Universität Kiel (Prof. Dr. Alexander Trunk)
a) Vorlesung: Einführung in das polnische Privatrecht
Angaben
Vorlesung, 2 SWS
Dozent: PD Dr. Fryderyk Zoll, Universität Krakau
Zeit und Ort: Do 10.00 h c.t. – 12.00, Seminarraum des Instituts für
Osteuropäisches Recht, Leibnizstr.4, Raum 27/28, Parterre, hinter den
Räumen des Instituts für Internationales und Europäisches Privat-
und Verfahrensrecht.
b) Vorlesung: Polnisches Zivilprozess- und Insolvenzrecht
Angaben
Vorlesung, 2 SWS
Dozent: PD Dr. Fryderyk Zoll, Universität Krakau
Zeit und Ort: Mi, 14.00 h c.t. - 16.00, Seminarraum des Instituts für
Osteuropäisches Recht, Leibnizstr. 4 Raum 27/28, Parterre.
c) (Block-)Seminar: Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit im Ostseeraum
Angaben:
Blockseminar, 2 SWS
Dozent: Prof. Dr. A. Trunk
Zeit/Ort: Blockveranstaltung am 4./5.12.2004, im „Waldheim am Brahmsee“,
Langwedel.
Zusätzlich 19.-23. Januar 2005: Exkursion zum Schiedsinstitut der Handelskammer
Stockholm.
Das Seminar findet in deutscher und englischer Sprache statt. Die Seminarsitzung
2 (Exkursion Stockholm) wird gemeinsam mit der Universität Aarhus (Doz.
Morten M. Fogt, LL.M.) durchgeführt und steht auch Studierenden und Doktoranden
des Netzwerks „Recht im Ostseeraum - Law in the Baltic Sea Area“ offen.
Seminarthemen:
1. a) Gerichtsorganisation in den baltischen Staaten,
Polen und Russland im Vergleich mit Deutschland.
b) Gerichtsorganisation in den
Staaten Nordeuropas.
2. Die Dispositionsmaxime im russischen Zivil- und
Arbitrageprozessrecht im Vergleich zum deutschen Recht.
3. Die Verhandlungsmaxime im russischen Zivil- und
Arbitragsprozessrecht im Vergleich zum deutschen Recht.
4. Dispositions- und Verhandlungsmaxime im Recht
eines nordeuropäischen Staates im Vergleich zum deutschen Recht.
5. a) Die Zustellung im russischen Recht und dem
Recht eines weiteren osteuropäischen Staates im Vergleich zum deutschen
Recht.
b) Die Zustellung im Zivilprozessrecht
der nordeuropäischen Staaten im Vergleich zum deutschen Recht.
6. a) Der Zeugenbeweis im russischen Recht und dem
Recht eines weiteren osteuropäischen Staates im Vergleich zum deutschen
Recht.
b) Der Zeugenbeweis im Recht
der Staaten Nordeuropas im Vergleich zum deutschen Recht.
7. Die Beschleunigungsmaxime im deutschen Zivilprozessrecht
im Vergleich zu einer anderen Rechtsordnung im Ostseeraum.
8. Die Urteilswirkungen im deutschen Zivilprozessrecht
im Vergleich zu einer anderen Rechtsordnung im Ostseeraum.
9. Mahnverfahren im Ostseeraum.
10. Die Umsetzung des UNCITRAL-Modellgesetzes über die
internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit in den Staaten des Ostseeraums
11. a) Die Regeln des Schiedsgerichtsinstituts der Handelskammer
Stockholm im Vergleich zur Schiedsordnung der Deutschen Institution für
Schiedsgerichtsgerichtsbarkeit.
b) Die Schiedsordnung des Internationalen
Handelsschiedsgerichts bei der Handels- und Industriekammer der Russischen
Föderation im Vergleich zur Schiedsordnung der ICC.
12. Objektive Schiedsfähigkeit in Schweden, Russland und
Deutschland.
13. Unterstützung und Kontrolle des Schiedsgerichts durch
staatliche Gerichte nach schwedischem Recht im Vergleich zum deutschen Recht
(und ggf. zum Recht eines weiteren Ostseestaates).
14. Das auf den Streitgegenstand anwendbare Recht (IPR) in schwedischen
Schiedsverfahren im Vergleich zum deutschen Recht.
15. a) Die ordre public-Kontrolle bei der Anerkennung ausländischer
Schiedssprüche aus der Sicht nordeuropäischer Staaten im Vergleich
zu Deutschland.
b) Die ordre public-Kontrolle
bei der Anerkennung ausländischer Schiedssprüche aus der Sicht Russlands
und eines weiteren osteuropäischen Staates.
16. Mediation in Zivilsachen im Ostseeraum (anhand einiger Länderbeispiele
mit Vergleich zum deutschen Recht).
d) (Block-)Seminar: Polnisches Insolvenzrecht
Angaben
Blockseminar, 2 SWS
Dozent: PD Dr. Fryderyk Zoll, Universität Krakau
Zeit/Ort: Blockveranstaltung am 2./3.12.2004, im „Waldheim am Brahmsee“,
Langwedel.
Das Seminar findet in deutscher Sprache statt. Polnische Sprachkenntnisse
sind nicht notwendig, da die Gesetzestexte und einführende Literatur
in deutscher Sprache vorliegen.
Seminarteilnehmer, die die polnische Sprache beherrschen, können am
Ende des Seminars eine mündliche Sprachprüfung ablegen. Die Teilnahme
an dem Seminer mit Ableistung einer Sprachprüfung gilt als Nachweis für
den Besuch einer fremdsprachlichen Lehrveranstaltung (polnische Rechtssprache)
im Sinne von § 2 Abs.1 Nr.2 JAVO.
Seminarthemen:
1. Gläubigerautonomie im polnischen und deutschen Insolvenzrecht
2. Gläubigergruppenbildung im Vergleichsverfahren
3. Sanierung vs. Liquidierung im polnischen und deutschen Insolvenzrecht
4. Befriedigung aus den dinglichen Kreditsicherheiten im polnischen und
deutschen Insolvenzrecht
5. Restschuldbefreiung unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen
Perspektive im polnischen und deutschen Insolvenzrecht.
Bei entsprechendem Interesse können zusätzliche Themen angeboten
werden.
e) Aus dem Fachsprachenlehrangebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät:
Einführung in die russische Rechtsterminologie
Angaben:
Sprach- und Fachkurs in russischer Sprache, 2 SWS
Dozent: Alexander Kommissarov, LL.M. (Göttingen), Univ. Kaliningrad
Zeit: Do., 12.00 h c.t. Beginn: 4.11.2004
Ort: Leibnizsstraße 4, R.021
4) Universität Köln (Prof. Dr. Angelika Nußberger)
a) Vorlesung im Ostrecht: Die EU und Osteuropa
Angaben: Vorlesung, 2 SWS
Dozentin: Prof. Dr. A. Nußberger
Ort: s. Vorlesungsverzeichnis
1 12.10 Die EU und der Ostblock:
Polarisierung und Annäherung- ein Rückblick
2 19.10. Beitrittsphase – die Gruppe
2004
3 26.10. Beitrittsphase – die Gruppe
2007
4 2.11. Beitritt – Ergebnis der Verhandlungen,
Übergangsregelungen: ein Kompromiss für die Zukunft
5 9.11. Kooperationsverträge mit
den osteuropäischen Nachbarn (GUS)
6 16.11. Verfassungsänderungen
im Zuge des Beitritts (1)
7 23.11. Verfassungsänderungen
im Zuge des Beitritts (2)
8 30.11. Die EU und Polen (Milej)
9 7.12. Die EU und Estland (Dr. Schmidt)
10 14.12. Rechtsanpassung im Bereich
des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts
11 21.12. Rechtsanpassung im Bereich
der Justiz
12 11.1. Rechtsanpassung im Bereich
des Strafrechts
13 18.11. Rechtsanpassung im Bereich
des Umweltrechts
14 25.1. Verfassungsverhandlungen –
der Beitrag der MOE-Staaten bei der Abfassung der Grundrechtecharta und des
Verfassungsvertrags
15 1.2. Fazit: das Europa der 25
b) Polnisch-deutsches Blockseminar zu Fragen des gesamteuropäischen
Verfassungsrechts
Angaben: Blockseminar, 2 SWS
Dozenten: Prof. Dr. Angelika Nußberger M.A., Prof. Dr. Krzysztof Skotnicki
(Universität Łódź),
Prof. Dr. Anna Wyrozumska (Universität Łódź)
Zeit/Ort: 17.-21.11.2004, Institut für Ostrecht, Klosterstr. 79 d
Inhalt:
Das Seminar setzt sich zum Ziel, die Auseinandersetzung mit dem gesamteuropäischen
Verfassungsrecht im Rahmen eines Gedankenaustauschs zwischen deutschen und
polnischen Studierenden und Doktoranden zu vertiefen. Unter „gesamteuropäischem
Verfassungsrecht“ wird dabei in erster Linie der vom EU-Konvent entworfene
Vertrag über die Verfassung Europas verstanden. Außerdem wird der
Begriff für diejenigen Verfassungsprinzipien verwendet, die den verschiedenen
nationalen Verfassungsstaaten in Europa gemeinsam sind und die von der gemeineuropäischen
Rechtstradition zeugen (P. Häberle). Derartige Prinzipien sollen rechtsvergleichend
mit Blick auf die deutsche und die polnische Verfassung herausgearbeitet
werden. Die Themenliste ist auf der Homepage des Instituts für Ostrecht
einsehbar.
Seminarsprache ist Englisch; die Seminararbeiten können aber auch auf
Deutsch verfasst werden. Es ist geplant, die besten Arbeiten zu veröffentlichen.
Zu dem Seminar gibt es ein Rahmenprogramm mit verschiedenen Veranstaltungen,
unter anderem mit einer Exkursion nach Brüssel (Treffen mit Frau Kommissarin
Danuta Hübner). Die Durchführung des Seminars wird von der
ZEIT-Stiftung und der Haniel-Stiftung finanziell unterstützt.
Nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 26.03.2004 ist die Veranstaltung
in den Wahlfachbereichen zu den Schwerpunktbereichen 1 – 11 anrechenbar (Voraussetzung:
Anmeldung für ein entsprechendes Wahlfach; es handelt sich nicht um ein
Diplomandenseminar, sondern um eine allgemeine Schwerpunktveranstaltung).
Nach der Studienordnung vom 21.02.1994 kann der Wahlfachschein im „Völker-
und Europarecht“ oder im „Internationalen Privatrecht“ oder im Staatsrecht
erworben werden.
Die Teilnahme am Seminar gilt als Studienleistung im Rahmen des Zertifikatprogramms
„Osteuropäisches Recht“. Es werden weder Kenntnisse im polnischen Recht
noch in der polnischen Sprache erwartet.
c) Russische Rechtsterminologie mit Einführung in das russische
Recht
Angaben: Sprach- und Fachkurs, 2 SWS
Dozentin: Dr. Carmen Schmidt
Zeit/Ort: Mi., 15.00 h c.t. – 17.00, Institut für Ostrecht, Klosterstr.
79 d
d) Polnische Rechtsterminologie mit Einführung in das polnische
Recht
Angaben: Sprach- und Fachkurs, 2 SWS
Dozent: Mag. jur. Tomasz Milej
Zeit: VL 2 (18.10.2004) VL 3 (25.10.2004)
VL 4 (01.11.2004) VL 5 (8.11.2004)
Ort: Hörsaal 369, IBW-Gebäude, Herbert-Lewin-Str. 2
5) Universität Passau (Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Fincke)
a) Vorlesung: Einführung in das russische Recht
Angaben: Vorlesung, 2 SWS
Dozentin: Dr. Ala Scharkauskiene
Zeit/Ort: Do., 14-15, R 206 NK
b) Seminar im Ostrecht inkl. Schwerpunkt Kriminalrechtspflege
Angaben: Vorlesung, 2 SWS
Dozent: Prof. Dr. Dr.h.c. M. Fincke
Inhalt:
Das Seminar wendet sich an alle, die an der Rechtsentwicklung und Mittel-Ost-Europa
und in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion interessiert sind. Einen Leistungsnachweis
i.S. § 13 II 1 JAPO 1993 erwirbt, wer ein Referat aus diesem Bereich
hält, das mit mindestens 4 Punkten bewertet worden ist. Dabei fließen
Beurteilungen des zuvor einzureichenden Manuskriptes, des mündlichen
Vortrags, des Standing in der Diskussion und der sonstigen mündlichen
Mitarbeit an dem Seminar in die Bewertung mit ein.
Es besteht freie Themenwahl; wer sich für ein Thema aus dem Bereich
der Wahlfachgruppe „Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug“ entscheidet
(Bsp.: „Die Anfechtung von Strafvollzugsakten in Rußland“), kann mit
dem Referat die für den Schwerpunkt „Kriminalrechtspflege“ notwendige
Seminarleistung erbringen.
Kenntnis der Sprache des Landes, dessen Recht im Referat behandelt werden
soll, ist höchst willkommen, aber nicht bei jedem Thema Bedingung.
Literaturhinweise:
Feldbrugge: Russian Law: The End of the Soviet System and the Role of Law,
Dordrecht u.a. 1993.
Fincke (Hrsg.): Handbuch der Sowjetverfassung, Berlin 1983.
c) Diverse Veranstaltungen des Sprachenzentrums der Universität Passau:
Russisch für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler
6) Universität Regensburg (Prof. Dr. Rainer Arnold und Prof.
Dr. Dr.h.c. Friedrich-Christian Schroeder)
a) Vorlesung: EU und Osteuropa
Angaben
Vorlesung, 2 SWS (auch für Studenten des Ostwiss. Begleitstudiums,
des Bohemicum und der Ost-West-Studien).
Dozent: Prof. Dr. R. Arnold
Zeit/Ort: Mo., 16.00 - 18.00, HS 20
b) Vorlesung: Staat und Recht in Osteuropa 1917 - 1990
Angaben
Vorlesung, 1 SWS. Modul A (Rechtswissenschaft) des Ostwissenschaftlichen
Begleitstudiums, damit verknüpft ein 2stündiges Seminar zum gleichen
Thema
Dozent: Prof. Dr. F.-C. Schroeder
Zeit/Ort: Mi., 16 - 17 Uhr, Physik 5.109 (Nähe Materialausgabestelle)
Inhalt:
Die Vorlesung zeigt die sehr unterschiedlichen Verwirklichungen auf, die
die Lehren von Marx und Engels über Staat und Recht in Osteuropa gefunden
haben. Diese Entwicklungsstufen sind „aufgehoben“ im doppelten Sinn Hegels:
sie wirken immer noch nach
c) Seminar: Staat und Recht in Osteuropa 1917 – 1990
Angaben
Seminar, 2 SWS
Dozent: Prof. Dr. F.-C. Schroeder
Zeit/Ort: Mittwoch 17-19 Uhr, Physik 5.109 (Nähe Materialausgabestelle)
b) Seminar aus dem Europarecht/Europäischen Verfassungsrecht
Angaben
Seminar, 2 SWS (auch für Studenten des Ostwiss. Begleitstudiums,
des Bohemicum und der Ost-West-Studien)
Dozent: Prof. Dr. R. Arnold
Zeit/Ort: Mi., 12.00 s.t. – 14.00, R 005
c) Div. Veranstaltungen des Sprachenzentrums: Russisch für Juristen.
7) Universität Salzburg (Prof. Dr. Michael Geistlinger)
Institut für Völkerrecht und Internationale Organisationen
Ao.Univ.Prof.Dr. Michael Geistlinger
Churfürststraße 1
A-5020 Salzburg
Tel. +43 (0)662 8044-3655
Fax +43 (0)662 8044-135
email michael.geistlinger@sbg.ac.at
Vorlesung (VO: 101.268) Pravo mezhdunarodnogo sotrudnichestva v prostranstve
byvshego SSSR - Das Recht der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Raum der
früheren Sowjetunion
Angaben
Vorlesung, 2 SWS
Dozent: Prof. Dr. M. Geistlinger
Zeit/Ort: Beginn der Lehrveranstaltung: Dienstag, 5. Oktober 2004, 15 Uhr
s.t., HS 214, danach geblockt nach Vereinbarung mit den TeilnehmerInnen,
fremdsprachige Lehrveranstaltung; 1,5 credits.
Inhalt:
Die Lehrveranstaltung wird anhand russischer Originalrechtstexte aus dem
Bereich der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in Russisch mit deutschen
Erklärungen abgehalten, wobei auf die Sprachkenntnisse der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer individuell Rücksicht genommen werden wird. Die Lehrveranstaltung
wird teilnehmerorientiert sein und ist anrechenbar im Rahmen des an mehreren
deutschen Universitäten (zB Kiel, Köln) gestarteten Zertifikatsprogramms
„Osteuropäisches Recht“, das darauf zielt, ein international koordiniertes
Spezialisierungszusatzangebot für Juristinnen und Juristen zu bieten.
Die Lehrveranstaltung steht aber auch Slawistinnen/Slawisten, Politologinnen/Politologen
und sonstigen an russischem Recht Interessierten offen. Gegenstand werden
die wirtschaftsrechtlichen Verträge und nationalen Durchführungsbestimmungen
im Rahmen der GUS sein.
Zuletzt geändert am 22.10.2004