Ordnung über den Erwerb des Studienzertifikats “Osteuropa-Studien”
   als Zusatzqualifikation an der Christian-Albrechts-Universität Kiel

(beschlossen vom Fakultätskonvent der Philosophischen Fakultät am 5. Januar 2000, in der Fassung der Änderung vom 31.10.2001)

Präambel

Das Zentrum für Osteuropa-Studien (ZOS) der CAU bietet an Osteuropa interessierten Studentinnen und Studenten mit dem Zertifikat “Osteuropa-Studien” eine Zusatzqualifikation zu ihrem regulären Abschlußexamen an. Das Zertifikat ist ausschließlich für Studierende gedacht, die im grundständigen Studium nicht mehr als ein osteuropaspezifisches Fach studieren. Als osteuropaspezifisch gelten das Fach Osteuropäisches Recht in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie die Fächer Osteuropäische Geschichte und Slavistik in der Philosophischen Fakultät.
 

§1
Studienziel

(1) Mit dem Studienzertifikat “Osteuropa-Studien” weisen die Inhaberinnen und Inhaber Studienleistungen in osteuropaspezifischen Wissenschaftsgebieten nach, die sie außerhalb ihrer grundständigen Studiengänge erbracht haben .

(2) Die Studierenden sollen die geforderten Leistungen in der Regel neben ihrem grundständigen Studium erbringen.
 

§ 2
Studieninhalte

(1) Die zusätzlichen Studien im Bereich “Osteuropa-Studien” sollen Kenntnisse aus folgenden osteuropaspezifischen Wissenschaftsgebieten vermitteln:
Recht; Geschichte; Geographie; Politik; Gesellschaft; Wirtschaft; Sprachen, Literaturen, Kultur.

(2) Das Zentrum für Osteuropa-Studien (ZOS) veröffentlicht jedes Semester in einem eigenen Abschnitt des Vorlesungsverzeichnisses die für den Zertifikatserwerb relevanten Lehrveranstaltungen.
 

§ 3
Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikats

(1) Zum Erwerb des Zertifikats sind Studierende und Absolventen der wissenschaftlichen Studiengänge der CAU mit einer Regelstudienzeit von mindestens 7 Semestern und des Realschullehrer-Studienganges berechtigt.

(2) Zum Erwerb des Zertifikats werden ausreichende Kenntnisse in mindestens einer osteuropäischen Sprache vorausgesetzt. Art und Umfang der Sprachkenntnisse müssen  in einer Prüfung nachgewiesen werden.

(3) Die Studierenden müssen vor Beginn der Studien für den Zertifikatserwerb an einer Studienberatung durch das ZOS teilnehmen.
 

§ 4
Studienanforderungen

(1) Der Erwerb des Zusatzzertifikats “Osteuropa-Studien” setzt Studien im Gesamtumfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden voraus.

(2) Die Studien erstrecken sich auf mindestens zwei der in § 2 Abs. 1 genannten osteuropaspezifischen Wissenschaftsgebiete. Aus jedem dieser Wissenschaftsgebiete können höchstens 8 Semesterwochenstunden angerechnet werden. Lehrveranstaltungen aus dem grundständigen Studium können nicht angerechnet werden.

(3) Für Veranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden sind benotete Leistungsnachweise zu erbringen, darunter für mindestens zwei Seminare (keine Proseminare). Für die restlichen Veranstaltungen von 8 Semesterwochenstunden genügen Teilnahmenachweise; Kurse zum Erlernen einer osteuropäischen Sprache können mit maximal 6 Semesterwochenstunden angerechnet werden.
 

§ 5
Teilnahme- und Leistungsnachweise

(1) Durch einen Teilnahme-Nachweis wird die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Die Teilnahme ist regelmäßig, wenn der Studierende der Lehrveranstaltung nicht häufiger als zweimal fernbleibt.

(2) Durch einen Leistungs-Nachweis wird die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Leistungs-Nachweise sind in der Regel zu benoten. Sie können durch folgende Studienleistungen erlangt werden:

Klausuren,
Hausarbeiten,
Referate.

(3) Studienleistungen, die an anderen wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder des Auslands erbracht worden sind, können auf Antrag der Studierenden von dem Leiter des Zentrums für Osteuropa-Studien anerkannt werden, sofern sie einer hier angebotenen Lehrveranstaltung und den hier geltenden Anforderungen für einen Leistungs-Nachweis entsprechen.
 

§ 6
Studienberatung

Der Leiter des Zentrums für Osteuropa-Studien der Christian-Albrechts-Universität stellt die Studienberatung für die Zertifikats-Studien sicher.
 

§ 7
Studienabschluss

Bei Nachweis der gemäss § 4 erforderlichen Studienleistungen wird ein Zertifikat von der Leiterin oder vom Leiter des Zentrums für Osteuropa-Studien ausgestellt. Die Erteilung des Studienzertifikats ”Osteuropa-Studien” setzt den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines grundständigen Studiums voraus.
Auf dem Zertifikat wird vermerkt, in welchem Zeitraum und in welchen Gebieten die Studienleistungen erbracht worden sind und in Verbindung mit welcher Prüfungsurkunde es gültig ist.
 

§ 8
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 31.10.2001 in Kraft.