PräambelOrdnung über den Erwerb des Studienzertifikats “Osteuropa-Studien”
als Zusatzqualifikation an der Christian-Albrechts-Universität Kiel(beschlossen vom Fakultätskonvent der Philosophischen Fakultät am 5. Januar 2000, in der Fassung der Änderung vom 31.10.2001)
Das Zentrum für Osteuropa-Studien (ZOS) der CAU bietet an Osteuropa
interessierten Studentinnen und Studenten mit dem Zertifikat “Osteuropa-Studien”
eine Zusatzqualifikation zu ihrem regulären Abschlußexamen an.
Das Zertifikat ist ausschließlich für Studierende gedacht, die
im grundständigen Studium nicht mehr als ein osteuropaspezifisches
Fach studieren. Als osteuropaspezifisch gelten das Fach Osteuropäisches
Recht in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie die Fächer
Osteuropäische Geschichte und Slavistik in der Philosophischen Fakultät.
§1
Studienziel
(1) Mit dem Studienzertifikat “Osteuropa-Studien” weisen die Inhaberinnen und Inhaber Studienleistungen in osteuropaspezifischen Wissenschaftsgebieten nach, die sie außerhalb ihrer grundständigen Studiengänge erbracht haben .
(2) Die Studierenden sollen die geforderten Leistungen in der Regel
neben ihrem grundständigen Studium erbringen.
§ 2
Studieninhalte
(1) Die zusätzlichen Studien im Bereich “Osteuropa-Studien” sollen
Kenntnisse aus folgenden osteuropaspezifischen Wissenschaftsgebieten vermitteln:
Recht; Geschichte; Geographie; Politik; Gesellschaft; Wirtschaft; Sprachen,
Literaturen, Kultur.
(2) Das Zentrum für Osteuropa-Studien (ZOS) veröffentlicht
jedes Semester in einem eigenen Abschnitt des Vorlesungsverzeichnisses
die für den Zertifikatserwerb relevanten Lehrveranstaltungen.
§ 3
Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikats
(1) Zum Erwerb des Zertifikats sind Studierende und Absolventen der wissenschaftlichen Studiengänge der CAU mit einer Regelstudienzeit von mindestens 7 Semestern und des Realschullehrer-Studienganges berechtigt.
(2) Zum Erwerb des Zertifikats werden ausreichende Kenntnisse in mindestens einer osteuropäischen Sprache vorausgesetzt. Art und Umfang der Sprachkenntnisse müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden.
(3) Die Studierenden müssen vor Beginn der Studien für den
Zertifikatserwerb an einer Studienberatung durch das ZOS teilnehmen.
§ 4
Studienanforderungen
(1) Der Erwerb des Zusatzzertifikats “Osteuropa-Studien” setzt Studien im Gesamtumfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden voraus.
(2) Die Studien erstrecken sich auf mindestens zwei der in § 2 Abs. 1 genannten osteuropaspezifischen Wissenschaftsgebiete. Aus jedem dieser Wissenschaftsgebiete können höchstens 8 Semesterwochenstunden angerechnet werden. Lehrveranstaltungen aus dem grundständigen Studium können nicht angerechnet werden.
(3) Für Veranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden sind
benotete Leistungsnachweise zu erbringen, darunter für mindestens
zwei Seminare (keine Proseminare). Für die restlichen Veranstaltungen
von 8 Semesterwochenstunden genügen Teilnahmenachweise; Kurse zum
Erlernen einer osteuropäischen Sprache können mit maximal 6 Semesterwochenstunden
angerechnet werden.
§ 5
Teilnahme- und Leistungsnachweise
(1) Durch einen Teilnahme-Nachweis wird die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Die Teilnahme ist regelmäßig, wenn der Studierende der Lehrveranstaltung nicht häufiger als zweimal fernbleibt.
(2) Durch einen Leistungs-Nachweis wird die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Leistungs-Nachweise sind in der Regel zu benoten. Sie können durch folgende Studienleistungen erlangt werden:
Klausuren,
Hausarbeiten,
Referate.
(3) Studienleistungen, die an anderen wissenschaftlichen Hochschulen
der Bundesrepublik Deutschland oder des Auslands erbracht worden sind,
können auf Antrag der Studierenden von dem Leiter des Zentrums für
Osteuropa-Studien anerkannt werden, sofern sie einer hier angebotenen Lehrveranstaltung
und den hier geltenden Anforderungen für einen Leistungs-Nachweis
entsprechen.
§ 6
Studienberatung
Der Leiter des Zentrums für Osteuropa-Studien der Christian-Albrechts-Universität
stellt die Studienberatung für die Zertifikats-Studien sicher.
§ 7
Studienabschluss
Bei Nachweis der gemäss § 4 erforderlichen Studienleistungen
wird ein Zertifikat von der Leiterin oder vom Leiter des Zentrums für
Osteuropa-Studien ausgestellt. Die Erteilung des Studienzertifikats ”Osteuropa-Studien”
setzt den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines grundständigen
Studiums voraus.
Auf dem Zertifikat wird vermerkt, in welchem Zeitraum und in welchen
Gebieten die Studienleistungen erbracht worden sind und in Verbindung mit
welcher Prüfungsurkunde es gültig ist.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 31.10.2001 in Kraft.