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Kinderbetreuung


An der CAU sind Familien willkommen. Damit Sie ungestört Ihrem Studium/Beruf nachgehen können und Ihre Kinder zeitgleich gut betreut wissen, gibt es auf dem Campus und in der Nähe Kinderbetreuungseinrichtungen für Studierende und Beschäftigte. Hier erhalten Sie Informationen über:

 




Zum Seitenanfang Kinderbetreuung für Beschäftigte der CAU



Einrichtungen


© CAU


Kindertagesstätte Olshausenstraße

Im August 2006 startete in Kooperation mit dem Studentenwerk ein Betreuungsangebot für unter Dreijährige. Seitdem werden in der Kindertagesstätte Olshausenstraße 10 Krippenkinder in der Tigergruppe betreut.





© CAU


Kindertagespflegestelle »Campus Sprotten«

Seit November 2007 gibt es die Tagespflegestelle »Campus Sprotten« in der Ludewig-Meyn-Str. 11. Hier spielen, essen und schlafen bis zu fünf unter dreijährige Kinder. Träger ist Pädiko e.V.





© Blunck


Kindertagespflegestelle »Cluster Krabben«

Für Beschäftigte des Exzellenzclusters »The Future Ocean« wurde im Juni 2008 die Kindertagespflegestelle »Cluster Krabben« eingerichtet. Auch hier befinden sich in der Ludewig-Meyn-Str. 11, in Kooperation mit Pädiko e.V., bis zu fünf unter dreijährige Kinder in Tagesbetreuung.





© Pädiko e.V.

Kindertagespflegestelle Feldstraße

Zunächst in der Feldstr. 120 im Januar 2009 in Kooperation mit dem Träger Pädiko e.V. eröffnet, ist die Kindertagespflegestelle inzwischen in neue Räume in die Feldstraße 100 umgezogen. Bis zu fünf Kinder unter Drei finden hier tagsüber Betreuung und eine Möglichkeit zum Spielen, Lernen und Toben.





© Studentenwerk S-H

Kindertagesstätte »Campus-Krippe«

Die CAU hat am Westring 383 das Erdgeschoss des ehemaligen Pflanzenschutzamtes zu einer Krippe umgebaut. Träger der Einrichtung mit 15 Krippenplätzen für Kinder von Beschäftigten der CAU und fünf Krippenplätzen für Kinder von Promotionsstudierenden ist das Studentenwerk. Die Krippe ist seit Januar 2010 in Betrieb.



© Studentenwerk S-H


Kindertagesstätte »Wissenschaftspark«

Die Kindertagesstätte im Wissenschaftspark in der Einsteinstr.3 hat am 01.09.2011 eröffnet. Die siebengruppige Einrichtung hat unter anderem auch Krippen- und Elementarplätze für Kinder von Beschäftigten der CAU. Träger ist das Studentenwerk.



Zum Seitenanfang Aufnahmeantrag und Informationen zur Platzvergabe für CAU-Beschäftigte


Aufnahmeantrag

Den Antrag für die Aufnahme Ihres Kindes in den oben genannten Einrichtungen richten Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail Anhang mit eingescannter Unterschrift an das Familien-Servicebüro.

Hier können Sie den Aufnahmeantrag als PDF-Dokument herunterladen.

Application form for CAU kindergarten places in English (pdf document).

ACHTUNG: Zur Zeit können wir nur Kinder aufnehmen, die einen Erstwohnsitz in Kiel haben. Kinder aus Umlandgemeinden können nicht aufgenommen werden. Siehe: Informationen für Eltern mit Wohnsitz im Umland

Nach dem Eingang ihres Antrags im Familien-Servicebüro erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Post. Sie stehen damit auf unserer Warteliste. Sie werden gebeten sich alle sechs Monate bei uns zurückzumelden und zu bestätigen, dass ihr Interesse an einem Betreuungsplatz noch besteht. Andernfalls werden Sie von der Warteliste genommen.

Informationen zu den Betreuungsplätzen

Alle Betreuungsplätze an der CAU (Tagespflegeplätze, Krippenplätze und Elementarplätze) sind Vollzeitplätze mit einer Betreuung von acht Stunden täglich.

Bei Bedarf kann ein Früh- oder Spätdienst, bzw. eine Randzeitenbetreuung in Anspruch genommen werden. Die Länge der möglichen Betreuungszeiten variiert von Einrichtung zu Einrichtung.

 

Die monatliche Gebühr für einen Betreuungsplatz richtet sich nach der
Gebührensatzung der Stadt Kiel
.
Die Gebühr für die pädagogische Betreuung kann nach der Sozialstaffel bis auf 0 EUR ermäßigt werden. Wenn das Kind in der Einrichtung eine warme Mahlzeit erhält, kommen zu dieser Gebühr monatlich 28 EUR Essensgeld hinzu (kann nicht ermäßigt werden).

Informationen zur Platzvergabe

Betreuungsplätze werden meistens nur zum Wechsel des Kindergartenjahres im August oder September frei, da Dreijährige dann in den Elementarbereich aufrücken. Mitten im Kindergartenjahr werden nur vereinzelt Plätze durch z.B. Umzug eines Kindes frei.

Die Platzvergabe für die im August bzw. September frei werdenden Plätze unserer Einrichtungen findet im Februar / März statt. Sie werden von uns informiert, ob und in welcher Einrichtung Sie einen Platz erhalten haben. Anschließend vermitteln wir den Kontakt zur jeweiligen Einrichtung. Sie können dann die Einrichtung besichtigen und innerhalb einer Frist entscheiden, ob Sie den Platz annehmen oder ablehnen möchten.

Mitten im Kindergartenjahr frei werdende Plätze werden zeitnah nachbesetzt.

Auskünfte erteilt Ihnen Frau Kleiner unter 0431-880-5221.



Zum Seitenanfang Kinderbetreuung für Studierende



Das Studentenwerk S-H betreut Kinder von Studierenden in folgenden Einrichtungen:


  • Kindertagesstätte Niemannsweg 153 (86 Krippen- und Elementarplätze)
  • Kindertagesstätte Ohlshausenstraße 64b (45 Krippen- und Elementarplätze)
  • Campus-Krippe, Westring 383 (5 Krippenplätze nur für Promotionsstudierende)
  • Krabbelstube in der Mensa II (Elterninitiative)
  • Kinderbetreuung FH Dietrichsdorf in der Grenzstraße 17 (10 Krippenplätze)
  • Kindertagesstätte im Wissenschaftspark, Einsteinstr. 3 (111 Plätze für Studierende, CAU Beschäftigte und Stadtteilkinder)

Hier können Sie sich die Einrichtungen des Studentenwerks S-H ansehen.


Auskünfte erteilt Ihnen Frau Keitel unter 0431-8816 - 189, kinderbetreuung@studentenwerk-s-h.de


Einen Aufnahmeantrag können sie hier herunterladen.


Die monatliche Gebühr für einen Betreuungsplatz richtet sich nach der
Gebührensatzung der Stadt Kiel
.

Die Gebühr für die pädagogische Betreuung kann nach der Sozialstaffel bis auf 0 EUR ermäßigt werden. Wenn das Kind in der Einrichtung eine warme Mahlzeit erhält, kommen zu dieser Gebühr monatlich 28 EUR Essensgeld hinzu (kann nicht ermäßigt werden).


Zum Seitenanfang Informationen für Eltern mit Wohnsitz im Umland


 

Bitte melden Sie frühzeitig Ihren Bedarf bei Ihrer Wohnortgemeinde an. Die Gemeinde ist verpflichtet, Ihnen einen bedarfsgerechten Platz zur Verfügung zu stellen. Für über Dreijährige gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, allerdings nicht auf Vollzeitbetreuung. Ab 01.08.2013 haben auch Einjährige einen Rechtsanspruch.

Da alle CAU-Betrteuungsplätze kommunal von der Stadt Kiel gefördert werden und Kiel den Bedarf nicht decken kann, können zur Zeit nur Kieler Kinder aufgenommen werden.




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Zuständig für die Pflege dieser Seite: Familien-Service Büro