Kinderbetreuung
An der CAU sind Familien willkommen. Damit Sie ungestört Ihrem Studium/Beruf
nachgehen können und Ihre Kinder zeitgleich gut betreut wissen, gibt
es auf dem Campus und in der Nähe Kinderbetreuungseinrichtungen für
Studierende und Beschäftigte. Hier erhalten Sie Informationen über:
Informationen zum Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für
Kinder unter 3 Jahren ab August 2013...lesen
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Kinderbetreuung für Beschäftigte der CAU
Einrichtungen
© CAU
Kindertagesstätte Olshausenstraße
Im August 2006 startete in Kooperation mit dem Studentenwerk
ein Betreuungsangebot für unter Dreijährige. Seitdem werden in
der Kindertagesstätte Olshausenstraße 10 Krippenkinder in der Tigergruppe
betreut.
© CAU
Kindertagespflegestelle »Campus Sprotten«
Seit November 2007 gibt es die Tagespflegestelle »Campus Sprotten« in der
Ludewig-Meyn-Str. 11. Hier spielen, essen und schlafen bis zu fünf
unter dreijährige Kinder. Träger ist Pädiko
e.V.
© Blunck
Kindertagespflegestelle »Cluster Krabben«
Für Beschäftigte des Exzellenzclusters »The Future Ocean« wurde im Juni
2008 die Kindertagespflegestelle »Cluster Krabben« eingerichtet. Auch hier
befinden sich in der Ludewig-Meyn-Str. 11, in Kooperation mit Pädiko
e.V., bis zu fünf unter dreijährige Kinder in Tagesbetreuung.
© Pädiko e.V.
Kindertagespflegestelle Feldstraße
Zunächst in der Feldstr. 120 im Januar 2009 in Kooperation mit dem
Träger Pädiko e.V. eröffnet, ist
die Kindertagespflegestelle inzwischen in neue Räume in die Feldstraße
100 umgezogen. Bis zu fünf Kinder unter Drei finden hier tagsüber
Betreuung und eine Möglichkeit zum Spielen, Lernen und Toben.
© Studentenwerk S-H
Kindertagesstätte »Campus-Krippe«
Die CAU hat am Westring 383 das Erdgeschoss des ehemaligen Pflanzenschutzamtes
zu einer Krippe umgebaut. Träger der Einrichtung mit 15 Krippenplätzen für
Kinder von Beschäftigten der CAU und fünf Krippenplätzen für Kinder von
Promotionsstudierenden ist das Studentenwerk.
Die Krippe ist seit Januar 2010 in Betrieb.
© Studentenwerk S-H
Kindertagesstätte »Wissenschaftspark«
Die Kindertagesstätte im Wissenschaftspark in der Einsteinstr.3 hat am 01.09.2011
eröffnet. Die siebengruppige Einrichtung hat unter anderem auch Krippen-
und Elementarplätze für Kinder von Beschäftigten der CAU. Träger
ist das Studentenwerk.
Aufnahmeantrag und Informationen zur Platzvergabe für CAU-Beschäftigte
Aufnahmeantrag
Den Antrag für die Aufnahme Ihres Kindes in den oben genannten Einrichtungen
richten Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail Anhang mit eingescannter Unterschrift
an das Familien-Servicebüro.
Hier können Sie den Aufnahmeantrag
als PDF-Dokument herunterladen.
Application
form for CAU kindergarten places in English (pdf document).
ACHTUNG: Zur Zeit können wir nur Kinder aufnehmen,
die einen Erstwohnsitz in Kiel haben. Kinder aus Umlandgemeinden können
nicht aufgenommen werden. Siehe: Informationen
für Eltern mit Wohnsitz im Umland
Nach dem Eingang ihres Antrags im Familien-Servicebüro erhalten Sie eine
Anmeldebestätigung per Post. Sie stehen damit auf unserer Warteliste.
Sie werden gebeten sich alle sechs Monate bei uns zurückzumelden und zu
bestätigen, dass ihr Interesse an einem Betreuungsplatz noch besteht.
Andernfalls werden Sie von der Warteliste genommen.
Informationen zu den Betreuungsplätzen
Alle Betreuungsplätze an der CAU (Tagespflegeplätze, Krippenplätze
und Elementarplätze) sind Vollzeitplätze mit
einer Betreuung von acht Stunden täglich.
Bei Bedarf kann ein Früh- oder Spätdienst, bzw. eine Randzeitenbetreuung
in Anspruch genommen werden. Die Länge der möglichen Betreuungszeiten
variiert von Einrichtung zu Einrichtung.
Die monatliche Gebühr für einen Betreuungsplatz richtet sich nach der
Gebührensatzung der Stadt Kiel.
Die Gebühr für die pädagogische Betreuung kann nach der
Sozialstaffel bis auf 0 EUR ermäßigt werden. Wenn das Kind
in der Einrichtung eine warme Mahlzeit erhält, kommen zu dieser Gebühr
monatlich 28 EUR Essensgeld hinzu (kann nicht ermäßigt werden).
Informationen zur Platzvergabe
Betreuungsplätze werden meistens nur zum Wechsel des Kindergartenjahres
im August oder September frei, da Dreijährige dann in den Elementarbereich
aufrücken. Mitten im Kindergartenjahr werden nur vereinzelt Plätze durch
z.B. Umzug eines Kindes frei.
Die Platzvergabe für die im August bzw. September frei werdenden Plätze
unserer Einrichtungen findet im Februar / März statt. Sie werden
von uns informiert, ob und in welcher Einrichtung Sie einen Platz erhalten
haben. Anschließend vermitteln wir den Kontakt zur jeweiligen Einrichtung.
Sie können dann die Einrichtung besichtigen und innerhalb einer Frist
entscheiden, ob Sie den Platz annehmen oder ablehnen möchten.
Mitten im Kindergartenjahr frei werdende Plätze werden zeitnah nachbesetzt.
Auskünfte erteilt Ihnen Frau Kleiner unter 0431-880-5221.
Kinderbetreuung für Studierende
Das Studentenwerk S-H betreut Kinder von Studierenden in folgenden Einrichtungen:
- Kindertagesstätte Niemannsweg 153 (86 Krippen- und Elementarplätze)
- Kindertagesstätte Ohlshausenstraße 64b (45 Krippen- und Elementarplätze)
- Campus-Krippe, Westring 383 (5 Krippenplätze nur für Promotionsstudierende)
- Krabbelstube in der Mensa II (Elterninitiative)
- Kinderbetreuung FH Dietrichsdorf in der Grenzstraße 17 (10 Krippenplätze)
- Kindertagesstätte im Wissenschaftspark, Einsteinstr. 3 (111 Plätze
für Studierende, CAU Beschäftigte und Stadtteilkinder)
Hier können Sie sich die Einrichtungen
des Studentenwerks S-H ansehen.
Auskünfte erteilt Ihnen Frau Keitel unter 0431-8816
- 189, kinderbetreuung@studentenwerk-s-h.de
Einen Aufnahmeantrag
können sie hier herunterladen.
Die monatliche Gebühr für einen Betreuungsplatz richtet sich nach der
Gebührensatzung der Stadt Kiel.
Die Gebühr für die pädagogische Betreuung kann nach der
Sozialstaffel bis auf 0 EUR ermäßigt werden. Wenn das Kind
in der Einrichtung eine warme Mahlzeit erhält, kommen zu dieser Gebühr
monatlich 28 EUR Essensgeld hinzu (kann nicht ermäßigt werden).
Informationen für Eltern mit Wohnsitz im Umland
Bitte melden Sie frühzeitig Ihren Bedarf bei Ihrer Wohnortgemeinde
an. Die Gemeinde ist verpflichtet, Ihnen einen bedarfsgerechten Platz
zur Verfügung zu stellen. Für über Dreijährige gibt
es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, allerdings nicht auf
Vollzeitbetreuung. Ab 01.08.2013 haben auch Einjährige einen Rechtsanspruch.
Da alle CAU-Betrteuungsplätze kommunal von der Stadt Kiel gefördert
werden und Kiel den Bedarf nicht decken kann, können zur Zeit nur
Kieler Kinder aufgenommen werden.
Vermittlung und finanzielle Förderung von Kindertagespflegeplätzen
Die Stadt Kiel gewährt eine Förderung durch Tagespflegegeld
für Eltern, die ihre bis zu dreijährigen Kinder in eine Kindertagespflege
(Tagesmutter/ Tagesvater) geben. Voraussetzungen sind:
- eine minimale Betreuungszeit von 10 Wochenstunden
- Berufstätigkeit, bzw. Ausbildung beider Elternteile (Maßnahmen
zur Wiedereingliederung
nach SGB II gelten entsprechend)
Die Förderung entspricht 3,50 €/ Betreuungsstunde. Die Kosten
für Eltern richten sich nach der Gebührenordnung der Stadt Kiel.
Sollte eine Tagesmutter mehr als 3,50 €/ Betreuungsstunde verlangen,
gehen die nicht gedeckten Kosten zu Lasten der Eltern.
Bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeperson ist darauf zu achten,
dass diese im Besitz einer Pflegeerlaubnis ist. Die Beratungs- und Vermittlungsstelle
der Stadt Kiel hilft Ihnen bei der Auswahl einer solchen Person.
Weitere Informationen finden Sie hier
oder bei der Tagespflegestelle
der Stadt Kiel.
WICHTIG: Gefördert werden nur Familien mit Erstwohnsitz in Kiel.
Zuständig für die Pflege dieser Seite: Familien-Service Büro
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