Brandschutzordnung der CAU
Allgemeine Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz finden Sie in der Brandschutzordnung Teil-A und Teil-B. Diese Kurzfassungen sollen in allen Einrichtungen durch Aushang bekannt gegeben werden. Im unteren Feld des Teil_B ist die jeweilige Standortadresse mit Angabe der Einrichtung, Straße und Hausnummer anzugeben, um im Gefahrfall eine sichere Meldung frei von Missverständnissen geben zu können. Wenn weitere Exemplare benötigt werden, können diese über Herrn Franke (s.o.) bezogen werden.
Brandschutzordnung Teil A (englisch).pdf
Alarmierungs- und Brandmeldesysteme
Verschiedene Gebäude der Universität sind mit Brandmeldeanlagen (BMA) ausgestattet. Hierbei wird unterschieden in automatische und nicht-automatische Anlagen. Die Anlagen können mit direkter Durchschaltung zur Feuerwehr und/oder mit akustischer Alarmierung im Gebäude ausgestattet sein. Als Nutzer eines Gebäudes sind Sie aufgerufen, sich mit der vorhandenen Ausstattung vertraut zu machen.
Film
Film: Wie kann ich ein Feuer löschen?
Beispiele zu Signaltönen
Tonbeispiel: Medium Sweep, 1200...500Hz, 1Hz = DIN Ton:mp3
Tonbeispiel: Medium Sweep, 800...970Hz, 1Hz.mp3
Tonbeispiel: Fast Sweep, 2400...2850Hz, 7Hz.mp3
Tonbeispiel: High Frequency Buzz, 800...970 Hz, 50Hz.mp3
Übersicht Brandmeldeanlagen an der CAU Kiel
Eine Gebäudeübersicht bzgl. Ausstattung mit Brandmeldeanlagen finden Sie hier (nur intern).
Anmerkung:
Grundsätzlich ist die Alarmierung zu unterstützen durch lautes Rufen, wie z.B: "Feueralarm! Gebäude muss sofort geräumt werden!"
Dies gilt insbesondere in Gebäuden, die nicht über eine Brandmeldeanlage oder lokale Warnanlage verfügen.