Geschäftsbereich Gebäudemanagement

Dienstfahrzeug betanken

Grundsätzlich sind die Dienstfahrzeuge vor der Rückgabe zu betanken!

Die Betankungskosten sind im Rahmen der Dienstreisekosten abzurechnen!

Nur bei Wirtschaftsfahrten für die kein Dienstreiseantrag erforderlich ist, darf zu Lasten der zentralen Mittel bei der bft-Tankstelle
der Firma Willer, Gutenbergstraße 80-86, 24118 Kiel
getankt werden!

Bitte tanken Sie die richtige Kraftstoffart!
Bei Fehlbetankungen darf das Fahrzeug nicht gestartet werden!