Geschäftsbereich Gebäudemanagement

Landesfahrerlaubnis

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Die Grundlage zum Selbstfahren von Dienstkraftfahrzeugen des Landes Schleswig-Holstein ist die Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein über die Kraftfahrzeugrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein - KfzRL SH -. An der Universität Kiel, können Sie die Ermächtigung zum Selbstfahren durch eine Teilnahme an einer CAU-Fahrerlaubnisschulung erlangen.

In dieser Schulung werden Sie in die Nutzungsregelungen des CAU-Fuhrparks eingewiesen. Voraussetzung für die Teilnahme ist grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis mit der CAU zu Kiel.

Fahrzeuge dürfen nur zu dienstlichen Zwecken eingesetzt werden!

Schulungstermine Landesfahrerlaubnis

Mittwoch, 06.09.2023 10 Uhr - 11 Uhr im Klingelhörsaal (Johanna-Mestorf-Str.2)

Bringen Sie die notwendigen Unterlagen zur Einweisung mit. Vergessen Sie Ihren Führerschein nicht!

Die Schulung "Landesfahrerlaubnis" dauert ca. 1 Stunde, bitte vergissern Sie sich am Tag der Einweisung nochmals ob es Änderungen bezüglich des Veranstaltungsortes oder Zeit gibt!
Die Landesfahrerlaubnis wird nach der Schulung nur erteilt, wenn alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und Unterschrieben vorliegen!
Folgendes Formular am Rechner ausgefüllt wird benötigt: Landesfahrerlaubnis PDF . Das Formular muss von der Instutsleitung unterschrieben sein und mit einen Institutsspempel legitimiert sein.

 

Besteht kein Arbeitsverhältnis oder Hiwivertrag zur Universität, darf der CAU-Fuhrpark nicht genutzt werden. Fehlt die Personalnummer bei HIwiverträgen ist  eine Kopie des Vertrages mit abzugeben.

Eine schriftliche Ausnahmegenehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt und sollte von der Einrichtung vor Teilnahme an  der Schulung Landesfahrerlaubnis eingereicht werden.

Kontakt: Team Fuhrparkmanagement

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund von Erkrankungen im Team sind kurzfristige Terminabsagen bzw. Terminverschiebungen eventuell nicht vermeidbar.

Bitte prüfen Sie diese Seite kurz vor der Veranstaltung auf Änderungen!