Landesfahrerlaubnis
Die Grundlage zum Selbstfahren von Dienstkraftfahrzeugen des Landes Schleswig-Holstein ist die Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein über die Kraftfahrzeugrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein - KfzRL SH -. An der Universität Kiel, können Sie die Ermächtigung zum Selbstfahren durch eine Teilnahme an einer CAU-Fahrerlaubnisschulung erlangen.
In dieser Schulung werden Sie in die Nutzungsregelungen des CAU-Fuhrparks eingewiesen. Voraussetzung für die Teilnahme ist grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis mit der CAU zu Kiel.
Fahrzeuge dürfen nur zu dienstlichen Zwecken eingesetzt werden!
Schulungstermine Landesfahrerlaubnis
Bringen Sie die notwendigen Unterlagen zur Einweisung mit. Vergessen Sie Ihren Führerschein nicht!
Besteht kein Arbeitsverhältnis oder Hiwivertrag zur Universität, darf der CAU-Fuhrpark nicht genutzt werden. Fehlt die Personalnummer bei HIwiverträgen ist eine Kopie des Vertrages mit abzugeben.
Eine schriftliche Ausnahmegenehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt und sollte von der Einrichtung vor Teilnahme an der Schulung Landesfahrerlaubnis eingereicht werden.
Kontakt: Team Fuhrparkmanagement
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund von Erkrankungen im Team sind kurzfristige Terminabsagen bzw. Terminverschiebungen eventuell nicht vermeidbar.
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