Geschäftsbereich Gebäudemanagement

Verkehrswesen und Parkraumangelegenheiten

Allgemeines

In Fragen zur Verkehrsregelung auf dem Campus, Erteilung von Zufahrtsberechtigungen usw. wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhardt (R343, Tel. 6732).

Zufahrtsberechtigungen werden auf begründeten Antrag hin erteilt. Hierzu ist die jeweilige Leitung einer Einrichtung einzuschalten (Institutsleitung, Abteilungsleitung, ...).

Studenten (auch Wissenschaftliche Hilfskräfte, Diplom-/Masteranden etc.) erhalten keine Zufahrtsberechtigung. Ausnahmen sind möglich bei bescheinigter außergewöhnlicher Gehbehinderung.

Auf die Parkordnung wird ausdrücklich hingewiesen!

Für das Antragsverfahren verwenden Sie bitte folgende Online-Zugänge (Hinweise beachten!):

  •   Erstantrag (einmal zu stellen)

    ...  ist bei erstmaligem Antrag zu verwenden
    ...  (nicht für Verlängerungs- und Änderungsanträge)
     
  •   Verlängerungsantrag (alle zwei Jahre zu stellen)

    ...  ist für die jährliche Verlängerung zu verwenden und für Änderungsmitteilungen,
    ...  z.B. bei neuem Kfz-Kennzeichen (nicht als Erstantrag)
     

Downloads

Parkordnung der CAU Kiel.pdf

Formulare und Informationen

Campusbetrieb