Das "Ombudsteam der CAU" steht allen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einer Beteiligung der
DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher
Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur
Verfügung. Das Ombudsteam versteht sich als Beratungs- und
Vermittlungseinrichtung. Dies betrifft insbesondere auch die Beratung
von Personen, die wissenschaftliches Fehlverhalten gegenüber
Ermittlungsgremien zur Kenntnis gebracht haben und dadurch Sanktionen
anderer Einrichtungen ausgesetzt sind.
Das Ombudsteam der CAU ist entsprechend einer Empfehlung der "Kommission
Selbstkontrolle in der Wissenschaft" (Empfehlung 16) durch den Senat
der DFG als unabhängiges Gremium vom Senat der CAU eingerichtet worden.
Die Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung
von Sanktionen ist nicht Aufgabe des Ombudsteams der CAU. Bei
begründetem Anfangsverdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens jedoch
kann der Ombudsman die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der CAU einschalten.
Das Ombudsteam lässt sich von den Prinzipien der Vertraulichkeit,
Verfahrensfairneß und der Transparenz für die Beteiligten leiten.
Der Senat der CAU hat in seiner Sitzung am 18.11.09
Frau Prof. A. Pistor-Hatam und
Herr Prof. Andreas Susenbeth
als Ombudsteam der CAU bestellt.