Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren wissenschaftliche Ausbildung - in der Regel mit der Promotion - abgeschlossen ist. Anträge können jederzeit eingereicht werden, es gibt keine vorgegebenen Themen oder spezielle Ausschreibungen.
Mein erster Antrag - Nützliche Hinweise der DFG für Erstantragsteller
Weiterführende Hinweise für Antragstellende an der CAU (intern)
Strukturierte DFG-Förderung
Die DFG stellt neben den Anforderungen an die wissenschaftlichen Qualität
dieser Anträge auch Anforderungen an die strukturelle Einbindung in die
Universität und erwartet teilweise erhebliche Eigenleistungen der Universität.
Diese Anträge sollten daher immer in enger Abstimmung mit dem Forschungsreferat
erstellt werden.
Außerdem ist immer ein Konzept zu Gleichstellungsmaßnahmen gefordert, dieses
sollte in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragen Dr. Iris Werner erstellt werden.
Direkt zur DFG:
DFG-Sonderforschungsbereiche
DFG-Forschergruppe
DFG-Graduiertenkollegs
Weiterführende Hinweise für Antragstellende an der CAU (intern)
Kontakt:
Marion Möller
Stand:
26.04.2012
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