Forschung

DFG

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DFG-Sachbeihilfe

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren wissenschaftliche Ausbildung - in der Regel mit der Promotion - abgeschlossen ist. Anträge können jederzeit eingereicht werden, es gibt keine vorgegebenen Themen oder spezielle Ausschreibungen.

Mein erster Antrag - Nützliche Hinweise der DFG für Erstantragsteller

Weiterführende Hinweise für Antragstellende an der CAU (intern)

Strukturierte DFG-Förderung

Die DFG stellt neben den Anforderungen an die wissenschaftlichen Qualität dieser Anträge auch Anforderungen an die strukturelle Einbindung in die Universität und erwartet teilweise erhebliche Eigenleistungen der Universität. Diese Anträge sollten daher immer in enger Abstimmung mit dem Forschungsreferat erstellt werden.
Außerdem ist immer ein Konzept zu Gleichstellungsmaßnahmen gefordert, dieses sollte in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragen Dr. Iris Werner erstellt werden.

Direkt zur DFG:

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