Die Präsidien der Universitäten Kiel, Aarhus, Syddansk und Hamburg stellen ab 1.3.2012 einen gemeinsamen Fonds zur Anbahnung von Kooperationen zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ihrer Hochschulen bereit.
Geförderte Aktivitäten:
Gefördert werden
Kosten für die Identifizierung und Anbahnung von Kooperationen in Forschung und
Lehre zwischen Arbeitsgruppen von mindestens einer dänischen und einer
deutschen Partnerhochschule, wie zum Beispiel:
- Workshops, Symposien
- Reisekosten
- Studentische Hilfskräfte zur
Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
Die Formulierung eines weiterführenden Ziels, z.B. eines Drittmittelantrags
ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung für die Förderung
Nicht gefördert wird:
- Personalkosten (mit Ausnahme der o.g.
Hilfskräfte für Veranstaltungen)
- Studierendenaustausch und studentische
Exkursionen
Budget:
- Anträge mit 2 Partnerhochschulen: max. 10.000€
- Anträge mit 3 Partnerhochschulen: max.
15.000€
- Anträge mit 4 Partnerhochschulen: max.
20.000€
- Es können nur Kosten beantragt werden,
die mit dem Haushaltsrecht der jeweiligen Hochschule vereinbar sind.
- Pro Jahr stehen max. 200.000€ zur
Verfügung, die Förderung erfolgt in Reihenfolge der Antragseingänge.
Eine möglichst frühe Antragstellung
wird deshalb empfohlen!
Antragstellung:
- Der von den Partnern gemeinsam
formulierte Antrag muss von dem Dekan mindestens einer beteiligten
Fakultät der CAU sowie einem Dekan
einer weiteren Partnerhochschule befürwortet werden und wird dann über das
Forschungsreferat (Frau Neufeldt, Frau Lenz) an die koordinierende Stelle
in Aarhus weitergeleitet.
- An jedem Antrag muss mindestens eine
dänische und eine deutsche Partnerhochschule beteiligt sein.
- Jedes Thema kann pro Antragsjahr nur
einmal gefördert werden. Einmalig ist eine Anschlussfinanzierung im
Folgejahr möglich, jedoch max. 50% der Erstförderung.
- Die Antragsjahre laufen vom 1.3.2012 –
28.2.2013 und vom 1.3.2013 - 28.2.2014, innerhalb dieser Zeit ist eine Antragstellung
jederzeit möglich.
- Antragsformular
Durchführung der Projekte:
- Indem Sie die Förderung annehmen,
verpflichten Sie sich zur Erstellung eines kurzen Berichts nach Abschluss
der Aktivitäten (Formular)
- Sie erhalten ein Drittmittelkonto für
die an der CAU entstehenden Ausgaben, das Sie im Rahmen der bewilligten
Ausgaben belasten können. Dieses Konto wird nach Abgabe des Berichts aus
dem gemeinsamen Fonds ausgeglichen.
Wird der Bericht nicht eingereicht, ist das Drittmittelkonto spätestens
zum Ende des Jahres 2014 aus Mitteln des Projektleiters bzw.
Institutsmitteln auszugleichen.
Kontakt:
Susanne Neufeldt Marita
Lenz
sneufeldt@uv.uni-kiel.de mlenz@uv.uni-kiel.de
Tel. 0431-880 7246 Tel.
0431-880 3059 (nachmittags erreichbar)