Forschung

Seed Money für Kooperationen mit der Universitet Aarhus und der Syddansk Universitet

Die Präsidien der Universitäten Kiel, Aarhus, Syddansk und Hamburg stellen ab 1.3.2012 einen gemeinsamen Fonds zur Anbahnung von Kooperationen zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ihrer Hochschulen bereit.

Geförderte Aktivitäten:

Gefördert werden Kosten für die Identifizierung und Anbahnung von Kooperationen in Forschung und Lehre zwischen Arbeitsgruppen von mindestens einer dänischen und einer deutschen Partnerhochschule, wie zum Beispiel:

  • Workshops, Symposien
  • Reisekosten
  • Studentische Hilfskräfte zur Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen

Die Formulierung eines weiterführenden Ziels, z.B. eines Drittmittelantrags ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung für die Förderung

Nicht gefördert wird:

  • Personalkosten (mit Ausnahme der o.g. Hilfskräfte für Veranstaltungen)
  • Studierendenaustausch und studentische Exkursionen

 

Budget:

  • Anträge mit 2 Partnerhochschulen: max. 10.000€
  • Anträge mit 3 Partnerhochschulen: max. 15.000€
  • Anträge mit 4 Partnerhochschulen: max. 20.000€

  • Es können nur Kosten beantragt werden, die mit dem Haushaltsrecht der jeweiligen Hochschule vereinbar sind.

  • Pro Jahr stehen max. 200.000€ zur Verfügung, die Förderung erfolgt in Reihenfolge der Antragseingänge.
    Eine möglichst frühe Antragstellung wird deshalb empfohlen!

 

Antragstellung:

  • Der von den Partnern gemeinsam formulierte Antrag muss von dem Dekan mindestens einer beteiligten Fakultät der CAU  sowie einem Dekan einer weiteren Partnerhochschule befürwortet werden und wird dann über das Forschungsreferat (Frau Neufeldt, Frau Lenz) an die koordinierende Stelle in Aarhus weitergeleitet.
  • An jedem Antrag muss mindestens eine dänische und eine deutsche Partnerhochschule beteiligt sein.
  • Jedes Thema kann pro Antragsjahr nur einmal gefördert werden. Einmalig ist eine Anschlussfinanzierung im Folgejahr möglich, jedoch max. 50% der Erstförderung.
  • Die Antragsjahre laufen vom 1.3.2012 – 28.2.2013 und vom 1.3.2013 - 28.2.2014, innerhalb dieser Zeit ist eine Antragstellung jederzeit möglich.
  • Antragsformular


Durchführung der Projekte:

  • Indem Sie die Förderung annehmen, verpflichten Sie sich zur Erstellung eines kurzen Berichts nach Abschluss der Aktivitäten (Formular)
  • Sie erhalten ein Drittmittelkonto für die an der CAU entstehenden Ausgaben, das Sie im Rahmen der bewilligten Ausgaben belasten können. Dieses Konto wird nach Abgabe des Berichts aus dem gemeinsamen Fonds ausgeglichen.
    Wird der Bericht nicht eingereicht, ist das Drittmittelkonto spätestens zum Ende des Jahres 2014 aus Mitteln des Projektleiters bzw. Institutsmitteln auszugleichen.

 

Kontakt:

Susanne Neufeldt                                            Marita Lenz
sneufeldt@uv.uni-kiel.de                        mlenz@uv.uni-kiel.de
Tel. 0431-880 7246                                          Tel. 0431-880 3059 (nachmittags erreichbar)