Senat
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Senats sind durch das Hochschulgesetz geregelt.
Gem. Beschluss des Senats vom 3. Februar 2016 sind die Sitzungen weiterhin universitätsöffentlich. Es gilt § 4 der Geschäftsordnung des Senats.
Das Hochschulgesetz in der Novelle vom 11.01.2016 sieht außerdem die Bildung eines Erweiterten Senats vor. Dieses Gremium wurde an der CAU bisher noch nicht gewählt.
Aufgaben des Senats nach dem Hochschulgesetz
OLAT Login für Mitglieder des Senats
Einladungen zu den Senatssitzungen (nur intern zugänglich)
Protokolle der Senatssitzungen (nur intern zugänglich)
Geschäftsordnung des Senats (nur intern zugänglich)
Satzung für die Senatsausschüsse (nur intern zugänglich)