Senatsausschüsse
Der Senat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Ausschüsse. Ihre Mitglieder werden vom Senat im November für jeweils zwei Jahre gewählt, die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden jeweils für ein Jahr.
Zentraler Studienausschuss
Der Zentrale Studienausschuss ist ein Pflichtausschuss lt. HSG. Er berät über Einführung oder Änderungen von internen Rechtsvorschriften im Studienbereich (z.B. Studien- und Prüfungsordnungen), über Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen und über die (Re-)Zertifizierungen der Studiengänge, insbesondere
- Stellungnahmen und Vorschläge zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Stellungnahmen zu Prüfungsordnungen der Fachbereiche vor deren Genehmigung durch das Präsidium,
- Stellungnahmen zu fachübergreifenden Bestimmungen für Prüfungen / zentrale Satzungen (z. B. Prüfungsverfahrensordnung, Zwei-Fächer-Prüfungsordnung, Einschreibordnung, Anerkennungssatzung)
- Stellungnahmen zu (Re-)Zertifizierungen von Studiengängen sowie zu Auflagenbearbeitungen im Rahmen der Zertifizierungsverfahren
Vorsitz: Vizepräsident Prof. Dr. Markus Hundt
Stellvertretender Vorsitz: -
Geschäftsführung: Julia Jetter
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik u. Verwaltung):
9 : 3 : 6 : 0
Sitzungshäufigkeit: mehrmals im Semester
Zentraler Ausschuss für Forschung, Forschungs- und Wissenstransfer
Der Zentrale Ausschuss für Forschung, Forschungs- und Wissenstransfer ist ein Pflichtausschuss lt. HSG. Er behandelt seinem Titel entsprechend die Themenfelder Forschung sowie Forschungs- und Wissenstransfer. In Vorbereitung des Senats setzt er sich insbesondere mit der Weiterentwicklung der Verbundforschung in den vier an der CAU etablierten fakultätsübergreifenden Forschungs- und Förderschwerpunkten auseinander, in denen zugleich die Nachwuchsförderung und die Internationalisierung ihren Ort finden. Auch Grundsatzangelegenheiten der Einzelforschung werden hier behandelt. Der Ausschuss beschäftigt sich darüber hinaus mit den Möglichkeiten des Transfers der aus Forschung und Wissenschaft gewonnenen Erkenntnisse in die Gesellschaft.
Vorsitz: Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Eckhard Quandt
Geschäftsführung: Dr. Katja Barth
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik u. Verwaltung):
8 : 4 : 3 : 1
Sitzungshäufigkeit: anlassbezogen
Zentraler Haushalts- und Planungsausschuss
Der Zentrale Haushalts- und Planungsausschuss ist ein Pflichtausschuss lt. HSG. Er befasst sich vorrangig mit der Finanzplanung der CAU. Dazu bereitet er insbesondere die Beschlüsse des Senats zur Budgetplanung sowie zum Haushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vor. Er wird über die Prüfung der Haushaltsrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer informiert, auf deren Grundlage er dem Senat seine Empfehlung zur Erteilung der Entlastung des Präsidiums für die Haushaltsführung ausspricht. Darüber hinaus wird dieser Ausschuss mit grundsätzlichen Planungs- und Strukturfragen befasst, um entsprechende Senatsbeschlüsse vorzubereiten.
Vorsitz: Kanzlerin
Stellvertretung: Präsidentin
Geschäftsführung: Rita Westphal
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik und Verwaltung):
8 : 3 : 2 : 2
Sitzungshäufigkeit: in der Regel 2 x pro Jahr
Zentraler Ausschuss für Lehrerbildung
Der Zentrale Ausschuss für Lehrerbildung kümmert sich um Themen, die das Studium aller Lehramtsstudierenden betreffen. Im Fokus stehen dabei die Gestaltung des Profils Lehramt in seinem Aufbau und seinen Themen, insbesondere
- inhaltliche Ausgestaltung und Organisation von Lehrangebot, Studium, Forschung und Weiterbildung interdisziplinär,
- Abstimmung der Struktur der von den Fakultäten angebotenen Studiengänge (§ 49 HSG) und Forschungsschwerpunkte, auch in der Weiterbildung,
- Beratung und Entscheidung grundsätzlicher fakultätsübergreifender Fragen der Lehrerbildung,
- Koordination der Fakultäten in Angelegenheiten der Lehre und Studienorganisation bei Lehramtsstudiengängen,
- Vorbereitung der Senatsbeschlüsse in fakultätsübergreifenden Lehramtsangelegenheiten (§ 2 ZAfL-Satzung),
- Wahl der Mitglieder des Direktoriums des Zentrums für Lehrerbildung (§ 4 Abs. 3 Satzung ZFL).
Vorsitz: Vizepräsident Prof. Dr. Markus Hundt
Stellvertretung: -
Geschäftsführung: Julia Jetter
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik und Verwaltung):
9 : 3 : 6 : 0 der Mitgliedergruppen der lehrerbildenden Fakultäten.
Näheres regelt die Satzung des Zentralen Ausschusses für Lehrerbildung.
Sitzungshäufigkeit: mehrmals im Semester
Zentraler Ausschuss für Qualitätsmanagement
Im Zusammenhang der Vorbereitung auf die Systemakkreditierung entstanden, befasst sich der Zentrale Ausschuss für Qualitätsmanagement vor allem mit den Fragen, welches Verständnis von Qualität die CAU für den Bereich von Studium und Lehre besitzt und wie sich diese Qualität sichern lässt. Der Ausschuss befasst sich daher vor allem mit dem internen Monitoring des Qualitätsmanagementsystems an der CAU und den Maßnahmen, die sich aus den Ergebnissen zentraler Evaluationen herleiten lassen. Der ZAQM beschäftigt sich mit den strategischen Instrumenten der Zertifizierung und Weiterentwicklung von Studiengängen, z. B. Evaluierungen. Er dient als strategisches Diskussionsgremium zur Beratung über die Weiterentwicklung der Konzepte und Strukturen zu Studium und Lehre.
-
Internes Monitoring des QM-Systems (Austausch über konzeptionelle und praktische Fragen der Lehrveranstaltungsevaluation, Beratung über Evaluations- und Zertifizierungssatzung, Austausch über Ergebnisse der internen Zertifizierung)
-
Maßnahmenableitung aus zentralen Evaluationsergebnissen (Bericht über Ergebnisse der Allgemeinen Studierendenumfrage, der Absolventenstudie, der Studieneingangs- und Abbrecherbefragung)
(Zum Verhältnis zwischen ZAQM und ZStA: Der ZAQM behandelt vorrangig strategische und übergeordnete Themen des Qualitätsmanagements in Studium und Lehre, während sich der ZStA auf die Qualitätssicherung von Studiengängen konzentriert.)
Vorsitz: Vizepräsident Prof. Dr. Markus Hundt
Stellvertretung: -
Geschäftsführung: Julia Jetter
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik und Verwaltung):
4 : 4 : 4 : 4
Sitzungshäufigkeit: ca. 2 x im Semester
Zentraler Gleichstellungsausschuss
Der Zentrale Gleichstellungsausschuss ist ein Pflichtausschuss lt. HSG und beschäftigt sich mit der Diskussion, Überarbeitung und Verabschiedung des "Gleichstellungsplanes" sowie der Vergabe von Fördergeldern für Frauen, die z. B. eine Habilitation anstreben. Auch ist die Auswahl der zukünftigen Preisträgerinnen im Bereich von Abschlussarbeiten bzw. Promotionen mit genderrelevantem Inhalt Teil der Ausschussarbeit. Außerdem werden Umfragen und aktuelle Vorkommnisse mit einschlägigem Inhalt erörtert und bei erkannten Problemen Lösungsvorschläge andiskutiert.
Vorsitz und Geschäftsführung: Gleichstellungsbeauftragte Dr. Iris Werner
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik und Verwaltung):
4 : 4 : 4 : 4
Sitzungshäufigkeit: ca. 1 x im Jahr
Zentraler Ausschuss für Grundsatz- und Hochschulgesetzfragen
Seinem Titel entsprechend werden in diesem Senatsausschuss ausschließlich Grundsatzfragen der Universität sowie hochschulgesetzlicher Themen behandelt. Der Ausschuss tritt nur anlassbezogen zusammen, z. B. bei der Neuaufstellung des Struktur- und Entwicklungsplans der CAU sowie bei Novellierungen des Hochschulgesetzes oder anderer zentraler Gesetze. In Gesetzgebungsverfahren kann der Ausschuss Empfehlungen und Stellungnahmen für den Senat vorbereiten.
Vorsitz: Präsidentin
Stellvertretung: Kanzlerin
Geschäftsführung: Susanne Mielke-Vesper
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik und Verwaltung):
4 : 4 : 4 : 4
Mitglied mit Stimmrecht: Kanzlerin
Sitzungshäufigkeit: Der Ausschuss tagt nur nach Bedarf und in der Regel nicht häufiger als einmal pro Semester.
Sitzungstermine
Sitzungsprotokolle (nur intern zugänglich)
Ausschuss für Informationsverarbeitung
Die Aufgabenerfüllung des Rechenzentrums unterliegt der Aufsicht des Präsidiums, beraten durch die Beiräte "Lehre, Services, Basisdienste" sowie "Wissenschaftliches Rechnen, digitale Forschungsinfrastruktur". Der Ausschuss für Informationsverarbeitung entsendet Interessierte in diese Beiräte.
Vorsitz: Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Eckhard Quandt
Stellvertretung: Kanzlerin
Geschäftsführung: Leitung des Rechenzentrums
Mitglieder:
- der Leiter/die Leiterin des Rechenzentrums mit Antragsrecht und beratender Stimme,
- je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Fakultäten, i.a. der/die Vorsitzende des entsprechenden Fakultätsausschusses, und ein weiterer Vertreter/eine weitere Vertreterin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, der/die vom Dekan/von der Dekanin benannt wird,
- ein Vertreter oder eine Vertreterin der Zentralen Einrichtungen,
- ein Vertreter oder eine Vertreterin der Zentralen Einrichtung "Klinikum" bzw. der Landesanstalt als Nachfolgeorganisation,
- ein Vertreter oder eine Vertreterin der Institute an der Universität, die in erheblichem Maße die Informationsinfrastruktur der Universität nutzen,
- zwei Vertreter oder Vertreterinnen aus dem Kreis derjenigen, die Hoch- und Höchstleistungsrechner nutzen,
- fünf Vertreter oder Vertreterinnen der Mitgliedergruppen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 HSG im Verhältnis 2 : 2 : 1.
Zentrale Kommission für die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
Die Zentrale Kommission für die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses ist einer der Senatsausschüssen ach § 21 Abs.2 S.1 HSG. Sie befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit den Qualifizierungsphasen während und nach der Promotion und mit Tenure-Track-Verfahren an der CAU.
Die Kommission gibt Empfehlungen an den Senat hinsichtlich fakultätsübergreifender Verfahrensregelungen, der Definition von Qualitätsstandards und der Sicherstellung guter Rahmenbedingungen für Qualifizierungsphasen und Tenure-Track-Verfahren. Gleichzeitig ist die Kommission der ständige Beirat, den das Präsidium zur Sicherstellung einheitlicher formaler Standards für Zwischen- und Tenure-Evaluationen einsetzt. Die Kommission kann auch dem Präsidium Vorschläge in allen Handlungsfeldern unterbreiten.
Vorsitz: Vizepräsidentin Prof. Dr. Nele Matz-Lück
Geschäftsführung: Dr. Sabine Milde, Dr. habil. Gesche Braker
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik u. Verwaltung):
8 : 3 : 3 : 1
Sitzungshäufigkeit: ca. 1 x pro Semester
Zentraler Ethikausschuss
Der Zentrale Ethikausschuss ist ein Pflichtausschuss nach dem HSG. Seine Aufgaben bestehen in der Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen der Universität in Fragen ethischer Relevanz, der Entgegennahme einer Übersicht über Drittmittelprojekte gem. § 11 Abs. 2 HSG, der Beratung über Weiterentwicklung der Standards zu ethischen Aspekten in Forschung, Lehre, Transfer etc. unter sich verändernden Rahmenbedingungen und Gefahrenlagen. Er bereitet Beschlüsse und Stellungnahmen des Senats in übergreifenden Fragen, z. B. für die Verabschiedung von Grundsatzdokumenten und Kodizes zu ethischen Aspekten in Forschung und Lehre oder hinsichtlich der Struktur von Beratungsgremien vor.
Vorsitz: Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Eckhard Quandt
Geschäftsführung: Susanne Mielke-Vesper
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik u. Verwaltung):
8 : 4 : 3 : 1
Sitzungshäufigkeit: ca. 1 x pro Semester
Aktuelle Besetzung der Senatsausschüsse (nur intern zugänglich)
Satzung für die Senatsausschüsse