Zentrale Kommission für die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses


Die Zentrale Kommission für die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses ist einer der Senatsausschüssen ach § 21 Abs.2 S.1 HSG. Sie befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit den Qualifizierungsphasen während und nach der Promotion und mit Tenure-Track-Verfahren an der CAU.
Die Kommission gibt Empfehlungen an den Senat hinsichtlich fakultätsübergreifender Verfahrensregelungen, der Definition von Qualitätsstandards und der Sicherstellung guter Rahmenbedingungen für Qualifizierungsphasen und Tenure-Track-Verfahren. Gleichzeitig ist die Kommission der ständige Beirat, den das Präsidium zur Sicherstellung einheitlicher formaler Standards für Zwischen- und Tenure-Evaluationen einsetzt. Die Kommission kann auch dem Präsidium Vorschläge in allen Handlungsfeldern unterbreiten.

Vorsitz: Vizepräsidentin Prof. Dr. Nele Matz-Lück
Geschäftsführung: Dr. Sabine Milde, Dr. habil. Gesche Braker

Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik u. Verwaltung):
8 : 3 : 3 : 1

Sitzungshäufigkeit: ca. 1 x pro Semester