Zentraler Gleichstellungsausschuss
Der Zentrale Gleichstellungsausschuss ist ein Pflichtausschuss lt. HSG und beschäftigt sich mit der Diskussion, Überarbeitung und Verabschiedung des "Gleichstellungsplanes" sowie der Vergabe von Fördergeldern für Frauen, die z. B. eine Habilitation anstreben. Auch ist die Auswahl der zukünftigen Preisträgerinnen im Bereich von Abschlussarbeiten bzw. Promotionen mit genderrelevantem Inhalt Teil der Ausschussarbeit. Außerdem werden Umfragen und aktuelle Vorkommnisse mit einschlägigem Inhalt erörtert und bei erkannten Problemen Lösungsvorschläge andiskutiert.
Vorsitz und Geschäftsführung: Gleichstellungsbeauftragte Dr. Iris Werner
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik und Verwaltung):
4 : 4 : 4 : 4
Sitzungshäufigkeit: ca. 1 x im Jahr