Zentraler Haushalts- und Planungsausschuss


Der Zentrale Haushalts- und Planungsausschuss ist ein Pflichtausschuss lt. HSG. Er befasst sich vorrangig mit der Finanzplanung der CAU. Dazu bereitet er insbesondere die Beschlüsse des Senats zur Budgetplanung sowie zum Haushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vor. Er wird über die Prüfung der Haushaltsrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer informiert, auf deren Grundlage er dem Senat seine Empfehlung zur Erteilung der Entlastung des Präsidiums für die Haushaltsführung ausspricht. Darüber hinaus wird dieser Ausschuss mit grundsätzlichen Planungs- und Strukturfragen befasst, um entsprechende Senatsbeschlüsse vorzubereiten.

Vorsitz: Kanzlerin
Stellvertretung: Präsidentin
Geschäftsführung: Rita Westphal

Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik und Verwaltung):
8 : 3 : 2 : 2

Sitzungshäufigkeit: in der Regel 2 x pro Jahr