Antikorruptionsbeauftragter der CAU: Max Brocks
Antragsformular auf Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes bzw. einer Einladung sowie Mitteilung eines Angebotes.pdf
Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.)
Regelungen des Strafgesetzbuches (Bestechungsdelikte, Begleitdelikte und weitere Rechtsfolgen) Anlage 1 zur Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.)
Die Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst- und Arbeitsverhältnis und die Folgen von Pflichtverletzungen Anlage 2 zur Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.)
Verhaltenskodex Anlage 3 zur Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.)
Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zum Erlass "Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen" Anlage 4 zur Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.)
Nachprüfungsstellen nach § 21 VOB/A in Schleswig-Holstein und Vergabekammer Schleswig-Holstein Anlage 5 zur Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.)
Erlass zur Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden Anlage 6 zur Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.)