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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Gleichstellungsbeauftragte

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Gleichstellungsbeauftragte


Das Amt der Frauenbeauftragten wurde 1991 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eingerichtet. Seit Februar 2007 - mit Einführung des neuen Hochschul­gesetzes - wurde aus der Frauenbeauftragten die Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Belange der weiblichen Hochschulangehörigen wahr und unterstützt das Präsidium in seiner Aufgabe, Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft herzustellen und Benachteiligungen von Frauen an der Hochschule abzubauen. Vorrangige Ziele hierbei sind die Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, also vor allem in Forschung und Lehre, und die Entwicklung von Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Studium.



Foto: Jürgen Haacks/Uni Kiel

Die Aufgabengebiete umfassen u. a.:
- Integration der Genderperspektive in die Aufgaben   der Hochschule
- Mitwirkung bei der Entwicklungsplanung
- Erstellung von Gleichstellungskonzepten und   Gleichstellungsplänen
- Durchsetzung, Weiterentwicklung und Evaluierung von   Frauenfördermaßnahmen
- Mitarbeit in den Selbstverwaltungsgremien der   Universität
- Vorsitz des Zentralen Gleichstellungsausschusses des   Senats
- Mitarbeit in Personalverfahren
- Beratungen und Interessenvertretungen
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
- Organisation von Veranstaltungen und Tagungen
- Vertretung der CAU in der Landeskonferenz der   Hochschulfrauen- und -gleichstellungsbeauftragten   Schleswig-Holsteins (LaKoF)



© Uni Kiel, Foto E.Lichtenscheidt

Die jetzige Gleichstellungsbeauftragte der CAU, Frau Dr. Iris Werner, wurde im Dezember 2007 vom Senat der CAU gewählt und ist seit April 2008 im Amt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, Wiederwahl ist möglich. Die drei stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der CAU, Frau Dr. Friederike Anton-Erxleben, Frau Dr. Claudia Röhl, und Frau Dr. Astrid von der Lühe, wurden im Mai 2008 für eine weitere Amtszeit von 2 Jahren gewählt, Wiederwahl ist auch hier möglich. Als Mitarbeiterin und weitere Ansprechpartnerin im Gleichstellungsbüro ist Frau Dagmar Patz tätig, außerdem gehören zur Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte die Mitarbeiterinnen des Familien-Servicebüros, Frau Bettina Bolterauer und Frau Lara Kleiner. Das Mentoring-Programm für promovierte Wissenschaftlerinnen koordiniert Frau Ruth Kamm. In den Fakultäten nehmen nebenberufliche Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreter/innen Aufgaben vor allem im Bereich von Personalverfahren einschließlich Berufungsverfahren wahr. Einige Fakultätsgleichstellungsbeauftragte haben eigene Internetseiten, die über die jeweiligen Fakultätsseiten zu finden sind.

© Uni Kiel Foto Kröger/Dorfmüller






Zuständig für die Pflege dieser Seite: Büro der Gleichstellungsbeauftragten, Tel. +49 (0431) 880-1661