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Das ERASMUS-Programm an der CAU


Allgemeine Informationen

Plakat

Grundvoraussetzungen zur Teilnahme am ERASMUS-Programm ist, dass eine Hochschule bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Erteilung einer ERASMUS-Hochschulcharta (ERASMUS University Charter, EUC) stellt.

 

 

Eine weitere Voraussetzung zur Teilnahme am ERASMUS-Programm ist der Abschluß von Kooperationsverträgen (sog. "Bilateral Agreements") zwischen den beteiligten Einrichtungen, in denen die Austauschmaßnahmen und Zahlen genaustens festgelegt werden. Der Austausch von Studierenden beruht auf bilateralen Verträgen, die Hochschullehrer der einzelnen Fachbereiche der CAU mit Partnerinstitutionen im Ausland abschließen.

 

 

ERASMUS an der CAU Kiel

 

Für das akademische Jahr 2009/10 liegen 365 bilaterale ERASMUS-Verträge auf Fachbereichsebene vor (198 ERASMUS-Hochschulpartnerschaften insgesamt). Basis dieser Kooperationen sind in der Regel die persönlichen Kontakte einzelner Hochschullehrer. Zur Zeit beteiligen sich 94 Hochschullehrer (sog. Programmbeauftragte oder "Departmental Coordinators") am ERASMUS-Programm. Hauptaktivitäten sind der Studentenaustausch (549 Plätze für Outgoings und 680 für Incomings) sowie der Dozentenaustausch (201 Lehraufträge kurzer Dauer an Partnerhochschulen).

In der Übersichtstabelle "ERASMUS-Partnerhochschulen der CAU"

können Sie die individuellen Kontakte der jeweiligen Fachbereiche, die Programmbeauftragten sowie die Anzahl der Austauschplätze und Art der Aktivitäten einsehen.

In der Übersichtstabelle "ERASMUS-Programmbeauftragte der CAU"

erhalten Sie nähere Informationen (Telefonnummern und Emailadressen) der beteiligten Hochschullehrer.

 

Zum Ansehen und Drucken benötigen Sie den kostenlosen

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Detailierte Informationen erhalten Sie zudem bei der LLP/ERASMUS-Hochschulkoordinatorin,
Frau Antje Volland oder Frau Dr. Elisabeth Grunwald, Tel. (0431) 880-3717, Email: avolland@uv.uni-kiel.de



Zuständig für die Pflege dieser Seite: Antje Volland/Elisabeth Grunwald im International Center