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ERASMUS an der CAU |
Das ERASMUS-Programm an der CAUAllgemeine Informationen Grundvoraussetzungen zur Teilnahme am ERASMUS-Programm ist, dass eine Hochschule bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Erteilung einer ERASMUS-Hochschulcharta (ERASMUS University Charter, EUC) stellt.
Eine weitere Voraussetzung zur Teilnahme am ERASMUS-Programm ist der Abschluß von Kooperationsverträgen (sog. "Bilateral Agreements") zwischen den beteiligten Einrichtungen, in denen die Austauschmaßnahmen und Zahlen genaustens festgelegt werden. Der Austausch von Studierenden beruht auf bilateralen Verträgen, die Hochschullehrer der einzelnen Fachbereiche der CAU mit Partnerinstitutionen im Ausland abschließen.
ERASMUS an der CAU Kiel
Für das akademische Jahr 2009/10 liegen 365 bilaterale ERASMUS-Verträge
auf Fachbereichsebene vor (198 ERASMUS-Hochschulpartnerschaften insgesamt).
Basis dieser Kooperationen sind in der Regel die persönlichen Kontakte
einzelner Hochschullehrer. Zur Zeit beteiligen sich 94 Hochschullehrer
(sog. Programmbeauftragte oder "Departmental Coordinators") am ERASMUS-Programm.
Hauptaktivitäten sind der Studentenaustausch (549 Plätze für
Outgoings und 680 für Incomings) sowie der Dozentenaustausch (201
Lehraufträge kurzer Dauer an Partnerhochschulen). können Sie die individuellen Kontakte der jeweiligen Fachbereiche,
die Programmbeauftragten sowie die Anzahl der Austauschplätze und
Art der Aktivitäten einsehen. erhalten Sie nähere Informationen (Telefonnummern und Emailadressen) der beteiligten Hochschullehrer.
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