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Pressemeldung Nr. 222/2017 vom 04.07.2017 | zur Druckfassung | Suche

Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer über selbstbestimmtes Sterben


„Dürfen wir über unseren Tod verfügen?“, lautet die Frage, die der promovierte Verfassungsjurist und Kieler Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer in seiner Doktorarbeit an der Humboldt-Universität zu Berlin behandelt hat. Über das Thema dieser Dissertation „Die Selbstbestimmung Sterbewilliger“ spricht Kämpfer am Freitag, 7. Juli, um 16:30 Uhr an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU). Gibt es ein Grundrecht des Sterbewilligen auf Suizid, Suizidassistenz und Zugang zu Suizidmitteln? Bei der Suche nach Antworten nimmt Kämpfer Bezug auf ein vieldiskutiertes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März 2017. Darin wird ein solches Grundrecht und eine entsprechende Verpflichtung des Staates in extremen Ausnahmesituationen bejaht.

Zum Vortrag sind nicht nur Universitätsmitglieder aller Fakultäten, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen. Der Eintritt ist frei. Veranstalter ist der Verein der Kieler Doctores Iuris e.V.

Das Wichtigste in Kürze:
Was: Vortrag von Dr. Ulf Kämpfer „Die Selbstbestimmung Sterbewilliger – dürfen wir über unseren Tod verfügen?“
Wann: Freitag, 7. Juli, um 16:30 Uhr
Wo: Olshausenstraße 75, Hörsaal 2, 24118 Kiel

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Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer spricht am Freitag, 7. Juli, an der Uni Kiel über „Die Selbstbestimmung Sterbewilliger – dürfen wir über unseren Tod verfügen?“.
Copyright: Landeshauptstadt Kiel/Marco Knopp

Foto zum Herunterladen:
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Kontakt:
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Institut für Kriminalwissenschaften
Tel.: 0431 880-3561
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Text / Redaktion: ► Raissa Nickel