Hinweise zu Modulprüfungen und zum Studium nach neuer Prüfungsordnung (FAQ)
Stand: 26.07.10
Allgemeine Hinweise
Was ist neu an der neuen PO?
Versäumte Anmeldefristen
Definition des Begriffs "regelmäßige Teilnahme"
Wichtige Regelungen zur An- und Abmeldung von Prüfungen
Bekanntgabe von Ergebnissen, schriftliche Leistungsnachweise, Studienbuch
Wiederholung von Modulprüfungen
Hinweise zum Erwerb von Versuchspersonenstunden
Hinweise zur Diplomarbeit
Eltern: Berücksichtigung von Veranstaltungswünschen
Abhängigkeiten zwischen Veranstaltungen im Grundstudium
Voraussetzungen zum Eintritt ins Hauptstudium
Abhängigkeiten zwischen Veranstaltungen im Hauptstudium
Allgemeine Hinweise | top
Die Anmeldung zu Veranstaltungen und Prüfungen erfolgt für Hauptfachstudierende, die ab dem WS 2006/07 das Studium aufgenommen haben, über das QIS Online-Portal unter www.uni-kiel.de/qis. Hinweise zur Benutzung des Portals stellt Ihnen die Anleitung zum Belegen von Lehrveranstaltungen im Fach Diplom-Psychologie (pdf), die Hinweise zur Abmeldung von Prüfungen im QIS/LSF (pdf) sowie die Informationsseite zur An- und Abmeldung von Lehrveranstaltungen, Modulprüfungen und vorgezogenen Wiederholungsprüfungen zur Verfügung.
Die folgenden Hinweise zur neuen Prüfungsordnung (PO) dienen der näheren Erläuterung und ggf. Präzisierung der PO, wie sie punktuell vom Studien- und Prüfungsausschuss vorgenommen wurde. Die Hinweise können die Lektüre der PO selbst nicht ersetzen.
Was ist neu an der neuen PO? | top
Die wesentlichen Kernpunkte der neuen Prüfungsordnung vom 21.07.06 (pdf) im Vergleich zur bisherigen Ordnung sind folgende:
- Die neue PO ist gültig für Studierende, die ihr Studium im WS 2006/07 oder später aufgenommen haben.
- Das Studium ist modularisiert:
- Die Studieninhalte werden studienbegleitend geprüft.
- Jedes Modul (= eine thematisch begründete Lehr- und Lerneinheit, z.B. Sozialpsychologie) muss durch eine Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Derzeit wird dies in vielen Fällen umgesetzt, indem jede Veranstaltung eines Moduls (Vorlesung / Seminar / Übung etc.) mit einer Prüfungsleistung verbunden ist. Im Regelfall wird diese Prüfung zu Ende der Vorlesungszeit abgehalten. Prüfungen können benotet oder unbenotet (nur bestanden / nicht bestanden) sein.
- Jede Einzelprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Insgesamt stehen für jede Einzelprüfung also maximal drei Versuche zur Verfügung.
- Die veranstaltungsbezogenen Einzelprüfungen kumulieren zur Gesamtprüfung des jeweils zugehörigen Moduls.
- Über die Art der Einzelprüfungen und ihren Einfluss auf die Note benoteter Module gibt der Modulkatalog im Anhang der Prüfungsordnung (pdf) Auskunft.
- Die erfolgreich abgeschlossenen Module kumulieren zur Abschlussprüfung des zugehörigen Studienabschnitts. Separate Abschlussprüfungen einzelner Studienabschnitte (Vordiplom- und Diplomprüfungen in den Semesterferien nach dem 4. bzw. 9. Fachsemester) entfallen damit. Die Zusammensetzung der Abschlussnote eines Studienabschnitts ist §19 der Prüfungsordnung (pdf) zu entnehmen
- Die Module sind weitgehend unabhängig voneinander, nur wenige Abhängigkeiten zwischen Veranstaltungen bestehen.
- Prüfungsleistungen werden in Form von Leistungspunkten (LP) vergeben, die den ECTS Credit Points entsprechen und für eine europaweite Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen sorgen sollen. 1 LP soll dabei 30h Arbeit entsprechen. Pro Semester werden im Mittel 30 LP vergeben, über zwei Semester (1 Jahr) ergibt sich so eine theoretische Arbeitszeit von 2x30x30 = 1800h. Dies entspricht 45 Wochen Arbeit mit einer 40-Stunden-Woche. Die Arbeit für das Studium ist also nicht auf die Vorlesungszeit begrenzt.
- In allen Veranstaltungen gilt die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme.
- Studierende müssen sich zu Veranstaltungen und Prüfungen anmelden (vgl. nächster Punkt).
- Mit der neuen PO wurde ein Online EDV-System eingeführt, das einerseits den Studierenden zur An- bzw. Abmeldung von Veranstaltungen und Prüfungen dient, andererseits dem Prüfungsamt die Verbuchung der von Studierenden erworbenen Leistungen ermöglicht. Der Systemteil, der mit der Verwaltung von (Anmeldungen zu) Lehrveranstaltungen betraut ist, heißt "LSF" - er ist über das Online-Portal "QIS" unter www.uni-kiel.de/qis zugänglich. Die Verwaltung von Prüfungsleistungen ist Aufgabe des "POS" Teilsystems, das durch das Prüfungsamt betreut wird.
Bitte beachten Sie, daß die Studienstruktur nach der neuen PO zwar stark den neuen Bachelor-Studiengängen ähnelt, es sich aber weiterhin um einen Diplomstudiengang handelt.
Versäumte Anmeldefristen | top
Versäumen Sie die fristgerechte Anmeldung zu Veranstaltungen in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankenhausaufenthalt, Wechsel von einer anderen Uni), müssen Sie beim Prüfungsamt unverzüglich einen Antrag auf nachträgliche Zulassung stellen. Dem Antrag ist eine Liste mit den gewünschten Veranstaltungen, deren Modulbezeichnung und Ihrer Matrikelnummer beizufügen.
Sind Sie nicht zu einer Prüfung angemeldet, nehmen aber trotzdem an ihr teil, erfolgt die Teilnahme nur unter Vorbehalt. Dies bedeutet, daß sich aus der Teilnahme an der Prüfung kein Anspruch auf Wertung der Prüfung ableitet. In einem solchen Fall wird auf Antrag an den Prüfungsausschuss geprüft, warum keine Anmeldung erfolgt ist und dann über eine Wertung der Prüfung entschieden.
Definition des Begriffs "regelmäßige Teilnahme" | top
Nach §18 (4) der neuen PO soll nicht zur Modul(teil)prüfung zugelassen werden, wer mehr als zwei Termine einer Lehrveranstaltung versäumt hat. Gemeint ist hier der Fall einer wöchentlich 2-stündig stattfindenden Veranstaltung (2 Semesterwochenstunden (SWS)), in der also 2*2 SWS = 4 Veranstaltungsstunden = 180 min gefehlt werden dürften. Für Veranstaltungen mit einer anderen Zahl von SWS wird dieser Wert übertragen, indem die im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesene SWS-Zahl als Einheit genommen wird. In einem 1-stündigen Seminar (1 SWS) dürften also nur 2*1 SWS = zwei Veranstaltungsstunden = 90 min gefehlt werden - auch wenn diese aufgrund einer zweiwöchentlichen Veranstaltungsform an einem Termin zusammengefasst wären.
Bei mehr als zwei versäumten Terminen wird ein Studierender nicht zur Prüfung zugelassen, womit alle erbrachten Leistungen (Anwesenheit, Referate, etc.) verfallen. Dies geschieht im Regelfall auch dann, wenn Termine aufgrund von Krankheit oder wegen sozialer Gründe versäumt werden, da unabhängig von der Ursache ein zu großer Teil der behandelten Inhalte verpasst wurde. Werden Ausnahmen von dieser Regel gemacht, so kann dies der Dozent im eigenen Ermessen an Auflagen knüpfen, die ein Nacharbeiten des versäumten Stoffes sicherstellen.
Wichtige Regelungen zur An- und Abmeldung von Prüfungen | top
Aufgrund der Anmeldung zu den von Ihnen belegten Veranstaltungen werden im LSF/POS System automatisch auch die Anmeldungen zu den zu diesen Veranstaltungen gehörenden Prüfungen erzeugt. Informationen über die relevanten Fristen für die Abmeldung von Veranstaltungen und zugehörigen Prüfungen stellt die Seite des LSF-Beauftragten zur Verfügung. Beachten Sie bei diesem Verfahren folgende Hinweise:
- Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung angemeldet haben, werden Sie vom LSF automatisch auch zur 1. zugehörigen Prüfung angemeldet. Um an der 1. Prüfung teilzunehmen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen, wenn Sie sich vorher zur zugehörigen Veranstaltung angemeldet haben. Bitte kontrollieren Sie aber trotzdem Ihre Daten über das QIS auf Richtigkeit!
- Haben Sie sich entschieden, an einer Prüfung nicht teilzunehmen, so müssen Sie sich während der ausgehängten Fristen selbsttätig im QIS on der Prüfung abmelden. Sie können sich nicht implizit von einer Prüfung abmelden, indem Sie häufiger als zulässig in der zugehörigen Veranstaltung fehlen.
- ACHTUNG: Wenn Sie sich innerhalb der ausgehängten Frist von einer Prüfung abmelden, so werden alle in der zugehörigen Veranstaltung in diesem Semester erbrachten Leistungen (z.B. Anwesenheiten, bei Seminaren auch ein gehaltenes Referat etc.) nichtig. Sie können dann auch nicht an einer evtl. angebotenen vorgezogenen Wiederholungsprüfung zu Beginn des kommenden Semesters teilnehmen. Sie müssen dann also die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt (i.d.R. im darauffolgenden Jahr) erneut belegen und alle Voraussetzungen zur Prüfung (z.B. regelmäßige Anwesenheit) sowie die Prüfungsleistungen vollständig neu erbringen.
- Nur bei einer rechtzeitigen Abmeldung gilt die Prüfung nicht als durchgefallen, wenn Sie die Prüfung nicht antreten.
- Sollten Sie hingegen zu einer Prüfung nicht erscheinen, ohne sich rechtzeitig von dieser abgemeldet zu haben, so wird dies als Nicht-Bestehen der Prüfung gewertet. (Es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor, z.B. eine ärztlich attestierte Krankheit). Nicht bestandene Prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden.
- Nehmen Sie aus medizinischen oder anderen relevanten Gründen nicht an einer Prüfung teil, müssen die Gründe dem Prüfungsamt unverzüglich bekannt gemacht werden. Dafür müssen Sie den Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung gemeinsam mit dem Attestformular der CAU verwenden, beides erhalten Sie hier. Prüfungen können nicht durch später ausgestellte oder eingereichte Atteste nachträglich ungültig gemacht werden.
- Weitere Details regelt die Prüfungsverfahrensordnung der Christian-Albrechts-Universität vom 06.08.98.
Bekanntgabe von Ergebnissen, schriftliche Leistungsnachweise, Studienbuch | top
Die von Ihnen in einer Prüfung erzielten Ergebnisse sind für Sie im QIS/LSF Portal sichtbar, sobald der Dozent die Prüfungen ausgewertet und die vergebenen Noten im System eingetragen hat (in der Regel spätestens vier Wochen nach der Prüfung).
Studierende können Einsicht in die Prüfungsakten erhalten, sobald das zur Prüfung gehörende Prüfungsverfahren endgültig abgeschlossen ist. Bitte wenden Sie sich dafür an den zugehörigen Prüfer.
Sollten Sie einen schriftlichen Nachweis über die von Ihnen bisher erbrachten Studienleistungen benötigen, können Sie sich selbst im QIS/LSF Portal eine "Notenspiegel" genannte tabellarische Auflistung der bereits erbrachten Prüfungsleistungen erstellen und diese ggf. im Prüfungsamt bestätigen lassen.
Ein Studienbuch müssen Sie nicht führen, da alle von Ihnen besuchten Veranstaltungen in der elektronischen Akte registriert werden.
Wiederholung von Modulprüfungen | top
- Eine nicht bestandene Prüfung kann höchstens
zweimal wiederholt werden - danach ist sie endgültig nicht bestanden und ein
erfolgreicher Abschluss des Studiums damit nicht möglich.
(Prüfungsordnung §22 (1): "Nicht bestandene Prüfungen im Rahmen eines Moduls mit Ausnahme der Diplomarbeit können höchstens zweimal wiederholt werden.")
Die Diplomarbeit kann nur einmal wiederholt werden.
(Prüfungsordnung §21 (8): "Die Diplomarbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als 'ausreichend' (4,0) ist, einmal wiederholt werden." - Um eine Prüfung wiederholen zu können, müssen Sie zur regulären Prüfung angemeldet gewesen sein. Wiederholt werden kann also nur eine nicht bestandene oder durch ärztlich attestierte Krankheit versäumte Prüfung. Melden Sie sich von einer regulären Prüfung ab, oder werden aufgrund nicht erfüllter Voraussetzungen nicht zur Prüfung zugelassen, können Sie nicht an der Wiederholungsprüfung teilnehmen.
-
Bei einer Prüfung, die nicht bestanden wurde, oder zu der
der Studierende nicht erschienen ist, entsteht ein Fehlversuch. Die
Teilnahme an der nächsten regulären Prüfung ist dann Pflicht: die Prüfung muss spätestens in
der nächsten Prüfungsperiode wiederholt werden, also sobald die Prüfung im
Zusammenhang mit der nächsten Durchführung der Veranstaltung wieder angeboten
wird - bei jährlich angebotenen Veranstaltungen also im nächsten Jahr. Tritt der
Studierende diese Prüfung nicht an, verwirkt er seinen Prüfungsanspruch. Dies ist gleichbedeutend damit, daß der
Studierende endgültig durch die Prüfung gefallen ist, sein Psychologiestudium
in Kiel also beendet ist.
(Prüfungsordnung §22 (2): "Die Wiederholung einer Prüfung soll [...] spätestens in der nächsten möglichen Prüfungsperiode erfolgen. Der Prüfungsanspruch erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, die Kandidatin oder der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten.") - Bei Rücktritten von der Prüfung mit ärztlichem Attest erhöht sich die Versuchszählung nicht. Handelt es sich dabei um den ersten Prüfungsversuch, ist nicht vorgeschrieben, wann die Prüfung wiederholt werden muss. Dies kann bei einer vorgezogenen Wiederholungsprüfung (vgl. 7.), bei der nächsten regulären Wiederholungsprüfung, oder später geschehen.
- Bei einer Wiederholung der Prüfung in der
nächsten regulären Prüfungsperiode entfällt i.d.R. die Anwesenheitspflicht. Die
Veranstaltung muss dann nicht erneut besucht werden, obwohl sich dies aufgrund
sich u.U. ändernder Inhalte empfiehlt. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem
verantwortlichen Dozenten!
(Prüfungsordnung §18 (5) "Die Anwesenheitspflicht gilt in der Regel nicht bei Wiederholungsprüfungen." Beachten Sie, daß dieser Passus nicht bei der Abmeldung von einer Prüfung gilt.) - Bei einer Wiederholungsprüfung in der nächsten regulären Prüfungsperiode am Ende der Vorlesungszeit müssen sich Studierende an der zur Prüfung gehörenden Veranstaltung über das QIS anmelden. Sind Studierende zur Teilnahme an der regulären Wiederholungsprüfung verpflichtet, weil sie die ursprüngliche Prüfung nicht bestanden haben oder ohne Attest nicht erschienen sind, erfolgt die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung i. d. R. per Pflichtanmeldung durch das Prüfungsamt. Die Kontrolle der erfolgreichen Anmeldung liegt jedoch in der Verantwortung der Studierenden.
- Unabhängig von der nächsten Prüfungsperiode
können Dozenten vorgezogene Wiederholungsprüfungen (z.B. zu Beginn des folgenden
Semesters) anbieten. Diese müssen nicht
wahrgenommen werden, um den Anspruch auf Wiederholung der Prüfung
aufrechtzuerhalten. Dies empfiehlt sich allerdings, um das Studium nicht zu
verzögern, etwa wenn weiterführende Veranstaltungen
das Bestehen dieser Prüfung voraussetzen.
(Prüfungsordnung §22 (3): "Wenn der Inhalt einer Prüfung dies erlaubt, kann die Prüferin oder der Prüfer schon in der ersten oder zweiten Vorlesungswoche des auf die Prüfung folgenden Semesters die Gelegenheit zu einer Wiederholung der Prüfung anbieten.") - Bevor Sie an einer vorgezogenen Wiederholungsprüfung teilnehmen, sollten Sie kritisch prüfen, ob sich die Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung gegenüber dem ersten Versuch tatsächlich verbessert haben. Vergessen Sie nicht, daß Ihnen insgesamt höchstens drei Versuche zum Bestehen einer Prüfung zur Verfügung stehen.
- Wird an einer vorgezogenen Wiederholungsprüfung teilgenommen und diese nicht bestanden, ist dies eine von zwei möglichen Wiederholungen einer Prüfung gewesen. Für §22 (1) der Prüfungsordnung (die maximal zulässige Anzahl von Prüfungswiederholungen) ist es also gleichgültig, ob die Wiederholung einer Prüfung eine vorgezogene war oder eine Wiederholung innerhalb der nächstmöglichen regulären Prüfungsperiode.
- Für Wiederholungsprüfungen müssen Sie sich selbst manuell anmelden, eine automatische Anmeldung erfolgt also derzeit nicht - weder zu einer evtl. angebotenen vorgezogenen Wiederholungsprüfung (z.B. eine Nachklausur) noch zur in der nächsten regulären Prüfungsperiode angebotenen Prüfung. Informationen über die relevanten Fristen für die An- und Abmeldung zu vorgezogenen Wiederholungsprüfungen stellt die Seite des LSF-Beauftragten zur Verfügung.
Erwerb von Versuchspersonenstunden | top
Siehe hierzu die Hinweise zum Erwerb von Versuchspersonenstunden nach neuer Prüfungsordnung.
Diplomarbeit | top
Siehe hierzu Zeitplan und wichtige Regelungen für die Diplomarbeit nach neuer Prüfungsordnung.
Eltern: Berücksichtigung von Veranstaltungswünschen | top
Sollten Sie durch die Betreuungszeiten eines Kindes bei mehreren, parallel angebotenen Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl auf einen bestimmten Termin angewiesen sein, so wenden Sie sich bitte direkt an die Lehrenden, wenn Sie sich im QIS/LSF nicht mehr selbst zum gewünschten Kurs anmelden können. Nur die Lehrenden können Ausnahmen zulassen und Teilnehmer über die maximale Zahl hinaus aufnehmen.
Abhängigkeiten zwischen Veranstaltungen im Grundstudium | top
In den Modulbeschreibungen im Anhang der neuen Prüfungsordnung ist im Feld "Teilnahmevoraussetzungen" beschrieben, welche Veranstaltungen Sie bereits besucht (und die zugehörigen Prüfungen bestanden) haben müssen, um an einer bestimmten Veranstaltung teilnehmen können. Da die Modulbeschreibungen verändert werden können, sollten Sie regelmäßig prüfen, welche Abhängigkeiten bestehen.
Geordnet nach Semestern (V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum):
- 2. Semester:
- V "Quantitative Methoden I" (GBM 11) benötigt
aus dem 1. Semester V "Einführung in die Forschungsmethodik" (GBM 4)
- V "Quantitative Methoden I" (GBM 11) benötigt
- 3. Semester:
- P "Durchführung und Präsentation experimenteller Untersuchungen" (GBM 2) benötigt
aus dem 2. Semester V "Quantitative Methoden I" (GBM 11) - S "Persönlichkeitspsychologie" (GBM 9) benötigt
aus dem 2. Semester V "Persönlichkeitspsychologie" (GBM 9) - Ü "Computergestützte Datenanalyse I" (GBM 11) benötigt
aus dem 2. Semester V "Quantitative Methoden I" (GBM 11) - V "Quantitative Methoden II" (GBM 12) benötigt
aus dem 2. Semester V "Versuchsplanung" (GBM 4)
aus dem 2. Semester V "Quantitative Methoden I" (GBM 11)
- P "Durchführung und Präsentation experimenteller Untersuchungen" (GBM 2) benötigt
- 4. Semester:
- P "Experimentalpsychologisches Praktikum" (GBM 3) benötigt
aus dem 3. Semester Modul "Durchführung und Präsentation experimenteller Untersuchungen" (GBM 2)
aus dem 2. und 3. Semester Modul "Quantitative Methoden I" (GBM 11)
aus dem 3. Semester V "Quantitative Methoden II" (GBM 12) - Ü "Computergestützte Datenanalyse II" (GBM 12) benötigt
aus dem 3. Semester Ü "Computergestützte Datenanalyse I" (GBM 11)
aus dem 3. Semester V "Quantitative Methoden II" (GBM 12) - GWM (Wahlpflichtmodul) im Bereich "Persönlichkeitspsychologie" benötigt
aus dem 2. und 3. Semester Modul "Persönlichkeitspsychologie" (GBM 9). - V "Grundlagen der Diagnostik" (GBM 13) benötigt
aus dem 2. und 3. Semester Modul "Persönlichkeitspsychologie" (GBM 9) - S "Testtheorie" (GBM 13) benötigt
aus dem 2. Semester V "Quantitative Methoden I" (GBM 11, Teilnahme)
aus dem 3. Semester V "Quantitative Methoden II" (GBM 12, Teilnahme)
- P "Experimentalpsychologisches Praktikum" (GBM 3) benötigt
Geordnet nach Modulen (V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum):
-
GBM 2 P "Durchführung und Präsentation experimenteller Untersuchungen" benötigt
GBM 11 V "Quantitative Methoden I" -
GBM 3 P "Experimentalpsychologisches Praktikum" benötigt
GBM 2 Modul "Durchführung und Präsentation experimenteller Untersuchungen"
GBM 11 Modul "Quantitative Methoden I"
GBM 12 V "Quantitative Methoden II" -
GBM 9 S "Persönlichkeitspsychologie" benötigt
GBM 9 V "Persönlichkeitspsychologie" -
GWM (Wahlpflichtmodul) im Bereich "Persönlichkeitspsychologie" benötigt
GBM 9 "Persönlichkeitspsychologie" -
GBM 11 V "Quantitative Methoden I" benötigt
GBM 4 V "Einführung in die Forschungsmethodik" -
GBM 11 Ü "Computergestützte Datenanalyse I" benötigt
GBM 11 V "Vorlesung Quantitative Methoden I" -
GBM 12 V "Quantitative Methoden II" benötigt
GBM 4 V "Versuchsplanung"
GBM 11 V "Vorlesung Quantitative Methoden I" -
GBM 12 Ü "Computergestützte Datenanalyse II" benötigt
GBM 11 Ü "Computergestützte Datenanalyse I"
GBM 12 V "Quantitative Methoden II" -
GBM 13 V "Grundlagen der Diagnostik" benötigt
GBM 9 Modul "Persönlichkeitspsychologie" -
GBM 13 S "Testtheorie" benötigt
GBM 11 V "Quantitative Methoden I" (Teilnahme)
GBM 12 V "Quantitative Methoden II" (Teilnahme)
Voraussetzungen zum Eintritt ins Hauptstudium | top
Siehe hierzu die Hinweise zum Eintritt ins Hauptstudium nach neuer Prüfungsordnung.
Abhängigkeiten zwischen Veranstaltungen im Hauptstudium | top
In den Modulbeschreibungen im Anhang der neuen Prüfungsordnung ist im Feld "Teilnahmevoraussetzungen" beschrieben, welche Veranstaltungen Sie bereits besucht (und die zugehörigen Prüfungen bestanden) haben müssen, um an einer bestimmten Veranstaltung teilnehmen können. Da die Modulbeschreibungen verändert werden können, sollten Sie regelmäßig prüfen, welche Abhängigkeiten bestehen.
Geordnet nach Semestern (V = Vorlesung, S = Seminar):
- Eintritt ins Hauptstudium:
- HBM 1-4 benötigen
das im Wesentlichen bestandene Vordiplom, vgl. die Hinweise zum Eintritt ins Hauptstudium nach neuer Prüfungsordnung
HBM 6-9, SP 1, SP 2 und D benötigen
das vollständige Vordiplom
- HBM 1-4 benötigen
- 6. Semester:
- S "Test- und Fragebogenverfahren" (HBM 5) benötigt
aus dem 4. Semester Modul "Einführung in die Diagnostik" (GBM 13) - S "Interview- und Beobachtungsverfahren" (HBM 5) benötigt
aus dem 4. Semester V "Einführung in die Diagnostik" (GBM 13)
- S "Test- und Fragebogenverfahren" (HBM 5) benötigt
- 7. Semester:
- S "Gutachtentechnik" (HBM 7) benötigt
aus dem 6. Semester Modul "Diagnostische Verfahren" (HBM 5) - "Arbeits- und Organisationspsychologie (Major)" (SP 1) benötigt
aus dem 5. und 6. Semester Modul "Arbeits- und Organisationspsychologie" (HBM 1) - "Klinische Psychologie und Neuropsychologie (Major)" (SP 1) Pakete A und B benötigen
aus dem 5. und 6. Semester Modul "Klinische Psychologie" (HBM 2) - "Rechtspsychologie (Major)" (SP 1) benötigt
aus dem 5. bzw. 6. Semester für die Seminare a) und b) erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung II, für die Seminare c) und d) erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung I Modul "Rechtspsychologie" (HBM 4) - "Arbeits- und Organisationspsychologie (Minor)" (SP 2) benötigt
aus dem 5. oder 6. Semester mindestens eine bestandene Vorlesung Modul "Arbeits- und Organisationspsychologie" (HBM 1) - "Rechtspsychologie (Minor)" (SP 2) benötigt
aus dem 5. bzw. 6. Semester für die Seminare a) und b) erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung II, für die Seminare c) und d) erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung I Modul "Rechtspsychologie" (HBM 4)
- S "Gutachtentechnik" (HBM 7) benötigt
- 8. Semester:
- S "Diagnostische Fallarbeit (Begleitseminar)" (HBM 7) benötigt
aus dem 7. Semester S "Gutachtechnik" (HBM 7) - S "Diagnostische Fallarbeit (Fallseminar)" (HBM 7) benötigt
aus dem 7. Semester S "Gutachtechnik" (HBM 7)
aus dem 8. Semester S "Diagnostische Fallarbeit (Begleitseminar)" (HBM 7, paralleler oder vorheriger Besuch) - "Arbeits- und Organisationspsychologie (Major)" (SP 1) benötigt
aus dem 5. und 6. Semester Modul "Arbeits- und Organisationspsychologie" (HBM 1) - "Klinische Psychologie und Neuropsychologie (Major)" (SP 1) Pakete A und B benötigen
aus dem 5. und 6. Semester Modul "Klinische Psychologie" (HBM 2) - "Rechtspsychologie (Major)" (SP 1) benötigt
aus dem 5. bzw. 6. Semester für die Seminare a) und b) erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung II, für die Seminare c) und d) erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung I Modul "Rechtspsychologie" (HBM 4) - "Arbeits- und Organisationspsychologie (Minor)" (SP 2) benötigt
aus dem 5. oder 6. Semester mindestens eine bestandene Vorlesung Modul "Arbeits- und Organisationspsychologie" (HBM 1) - "Rechtspsychologie (Minor)" (SP 2) benötigt
aus dem 5. bzw. 6. Semester für die Seminare a) und b) erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung II, für die Seminare c) und d) erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung I Modul "Rechtspsychologie" (HBM 4)
- S "Diagnostische Fallarbeit (Begleitseminar)" (HBM 7) benötigt
- 9. Semester:
- "Diplomarbeit" (D) benötigt
aus dem 5-8. Semester HBM 1-9, SP 1, SP 2
- "Diplomarbeit" (D) benötigt
- 5.-9. Semester:
- "Diplomandenkolloquium" (Teilnahme) benötigt
Vordiplom
- "Diplomandenkolloquium" (Teilnahme) benötigt
Geordnet nach Modulen (V = Vorlesung, S = Seminar):
-
HBM 1-4 benötigen
das im Wesentlichen bestandene Vordiplom, vgl. die Hinweise zum Eintritt ins Hauptstudium nach neuer Prüfungsordnung
HBM 6-9, SP 1, SP 2 und D benötigen
das vollständige Vordiplom -
HBM 5 S "Test- und Fragebogenverfahren" benötigt
GBM 13 Modul "Einführung in die Diagnostik" -
HBM 5 S "Interview- und Beobachtungsverfahren" benötigt
GBM 13 V "Einführung in die Diagnostik" -
HBM 7 S "Gutachtentechnik" benötigt
HBM 5 Modul "Diagnostische Verfahren" -
HBM 7 S "Diagnostische Fallarbeit (Begleitseminar)" benötigt
HBM 7 S "Gutachtentechnik" -
HBM 7 S "Diagnostische Fallarbeit (Fallseminar)" benötigt
HBM 7 S "Gutachtentechnik"
HBM 7 S "Diagnostische Fallarbeit (Begleitseminar)" (paralleler oder vorheriger Besuch) -
SP 1 "Arbeits- und Organisationspsychologie (Major)" benötigt
HBM 1 Modul "Arbeits- und Organisationspsychologie" -
SP 1 "Klinische Psychologie und Neuropsychologie (Major)", Pakete A oder B benötigen
HBM 2 Modul "Klinische Psychologie" -
SP 1 "Rechtspsychologie (Major)" benötigt
HBM 4 Modul "Rechtspsychologie" Vorlesung I für die Seminare a) und b), Vorlesung II für die Seminare c) und d) -
SP 2 "Arbeits- und Organisationspsychologie (Minor)" benötigt
mind. eine V aus HBM 1 Modul "Arbeits- und Organisationspsychologie" -
SP 2 "Rechtspsychologie (Minor)" benötigt
HBM 4 Modul "Rechtspsychologie" Vorlesung I für die Seminare a) und b), Vorlesung II für die Seminare c) und d) -
D "Diplomarbeit" benötigt
Module HBM 1-9, SP 1, SP 2 -
D "Diplomandenkolloquium" (Teilnahme) benötigt
Vordiplom
