Das Hochschulgesetz (HSG) beschreibt, dass die Qualität der Studienangebote u.a. durch Akkreditierung gesichert wird. Momentan findet diese Art der Qualitätssicherung an der CAU durch Programmakkreditierungen statt. Jedoch sollen diese durch die Systemakkreditierung ergänzt bzw. ersetzt werden.
| Programmakkreditierung |
Systemakkreditierung |
|
|---|---|---|
| Gegenstand |
Studienprogramme |
Qualitätssicherungssystem |
| Verfahren | Information Antragstellung Begutachtung Begehung Entscheidung |
Information Antragstellung Zulassung Dokumentation Begutachtung erste Begehung zweite Begehung inkl. Merkmalsstichprobe Programmstichprobe Entscheidung |
| Kriterien | Qualifikationsziele Berücksichtigung von Vorgaben Studiengangskonzept Studierbarkeit Prüfungssystem Ausstattung Transparenz / Dokumentation Qualitätssicherung Chancengleichheit |
Kriterien der Programmakkreditierung sowie System der Steuerung in Studium & Lehre Qualitätssicherung Berichtssystem / Datenerhebung Zuständigkeiten Dokumentation Joint Programmes |
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Stand:
18.01.2013
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