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Akkreditierung

Das Hochschulgesetz (HSG) beschreibt, dass die Qualität der Studienangebote u.a. durch Akkreditierung gesichert wird. Momentan findet diese Art der Qualitätssicherung an der CAU durch Programmakkreditierungen statt. Jedoch sollen diese durch die Systemakkreditierung ergänzt bzw. ersetzt werden.

 


Programmakkreditierung    
Systemakkreditierung
Gegenstand  
Studienprogramme
Qualitätssicherungssystem
 Verfahren Information
Antragstellung
Begutachtung
Begehung
Entscheidung
Information
Antragstellung
Zulassung
Dokumentation
Begutachtung
erste Begehung
zweite Begehung inkl. Merkmalsstichprobe
Programmstichprobe
Entscheidung
 Kriterien Qualifikationsziele
Berücksichtigung von Vorgaben
Studiengangskonzept
Studierbarkeit
Prüfungssystem
Ausstattung
Transparenz / Dokumentation
Qualitätssicherung
Chancengleichheit
Kriterien der Programmakkreditierung
sowie
System der Steuerung in Studium & Lehre
Qualitätssicherung
Berichtssystem / Datenerhebung
Zuständigkeiten
Dokumentation
Joint Programmes