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Programmakkreditierung

Bei der Programmakkreditierung werden Studienangebote auf die Qualität und die Einhaltung von formalen Vorgaben sowie europäischer Standards geprüft. Der Akkreditierungsrat hat Kriterien und Verfahrensregeln für die Akkreditierung von Studiengängen festgelegt. Die wesentlichen Verfahrensschritte sind

  • die Antragstellung,
  • die Begutachtung durch eine Gutachtergruppe,
  • die Begehung an der Hochschule sowie
  • die Akkreditierungsentscheidung.

Die Regeln  des Akkreditierungsrates sind in den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung veröffentlicht.


Einrichtung neuer Studiengänge

Bei der Einrichtung von neuen Studiengängen sind mehrere Schritte zu beachten. Ein Schritt davon stellt die Programmakkreditierung dar. Zuvor muss jedoch die grundsätzliche Entscheidung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr (MWV) zur Einrichtung des neuen Studiengangs eingeholt werden. Liegen positive Grundsatz- und Akkreditierungsentscheidungen vor, bedarf es im letzten Schritt der endgültigen Zustimmung des Ministeriums. Erst nach der Zustimmung dürfen Studierende aufgenommen werden.

Das Antrags- und Zustimmungsverfahren gliedert sich in drei Verfahrensschritte:

  • Grundsatzentscheidung,
  • Akkreditierung sowie
  • Zustimmung.