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| Einladung | Organisation | Programm | Referenten |
| Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern! |
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| Geleitwort: |
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Frauen und Kinder sind schon immer als Opfer körperlicher Gewalt besonders gefährdet gewesen, allein schon aufgrund ihrer Unterlegenheit. Repräsentative Dunkelfelderhebungen zeigen, dass ca. 10% aller Mädchen und 5% aller Jungen bis zum 16. Lebensjahr Opfer sexueller Übergriffe werden, ca. 15-20% aller Frauen werden im Erwachsenenalter Opfer sexueller Übergriffe; die Häufigkeit körperlicher Gewalt gegen Frauen und Kinder ist demgegenüber nur schwer abzuschätzen. Dies sind alarmierende Zahlen, welche ausdrücklich dazu auffordern, bessere Hilfen und Schutzmöglichkeiten für Opfer anzubieten. Es besteht kein Zweifel daran, dass ohne materielle und persönliche Hilfe viele Opfer nicht nur verlassen, sondern auch verloren sind, da sie sich selber aus dem oftmals familiären Kreis der Gewalteinwirkung nicht befreien können. Sowohl traditionelle wie auch wirtschaftliche Fakten verhindern eine Änderung der Gewaltsituation, wenn keine Hilfe von außen kommt. Ein weiterer Problemkomplex betrifft das Verhalten Außenstehender, d. h. von Nachbarn, Ärzten usw., gegenüber den Ermittlungsbehörden. Wann und was sollte am Ende zu einer Strafanzeige führen? Was ist bei der Polizei und Staatsanwaltschaft zu erwarten, und wie muss man als unmittelbar betroffene Person, aber auch als Arzt oder Nachbar vorgehen, wenn die Absicht besteht, ein oder mehrere Opfer aus einer Gewaltspirale herauszulösen? Durch zahlreiche soziale Einrichtungen wird bereits ein Schutz angeboten, wobei die Vernetzung der sozialen Einrichtungen in Kiel und Lübeck vielleicht vorbildlich ist. Auf diese Netzwerke soll auch mit dieser Veranstaltung aufmerksam gemacht werden. Schwierigkeiten bestehen eher auf dem medizinischen Sektor. Dieses gilt sowohl für die Diagnostik als auch für die Behandlung: Wer ist aus ärztlicher Sicht ansprechbar und anzusprechen, wenn es um die Frage der Zuordnung von wiederholter Gewalteinwirkung - insbesondere sexueller Gewalt - bei Frauen und Kindern geht und wer übernimmt die Therapie - bei Opfern und Tätern? Hier sind die Institutionen "Rechtsmedizin", aber auch "Sexualmedizin" angesprochen, die als Mittler zwischen Diagnose (Traumatologie) und Therapie (Klinikum) wie auch als Vermittler zu sozialen Einrichtungen und Ermittlungsbehörden durch ihre spezielle Ausbildung tätig sein können. Zur Zeit bestehen in Deutschland auf verschiedenen Ebenen Aktivitäten aus unterschiedlichen Richtungen mit der Absicht, Gewalt zu reduzieren und Opfer zu schützen. Die von uns geplante Veranstaltung reiht sich ein in zahlreiche andere ähnlicher Art, wobei wir einen besonderen medizinischen Schwerpunkt setzen wollen. Die Organisatoren aus den Instituten für Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck sowie die Sexualmedizinische Forschungs- und Beratungsstelle in Kiel würden sich über eine rege Teilnahme freuen.
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