Vorbemerkung

Das Institut für Rechtsmedizin widmet sich insgesamt vier Schwerpunkten: Prozesse der Alterung, Neurotraumatologie, Drogenwirkung und Nachweisbarkeit, sowie Medizinethik. Den einzelnen Schwerpunkten zugeordnet sind differenzierte Methoden, die im folgenden mit aufgeführt werden sollen. Die Methoden selber finden jedoch nicht nur im Rahmen der Schwerpunkte Anwendung, sondern darüber hinaus auch bei zusätzlichen Fragestellungen, auf die zum Teil hingewiesen wird.


Prozesse der Alterung

Proteinforschung

Intravitale Proteinalterung:
Der menschliche Organismus besitzt permanente Proteine, die nicht ausgetauscht werden, sondern mit zunehmender Lebensspanne "altern". Diese Proteine können zahlreiche (Alters-)Modifikationen zeigen, die die Proteinfunktion beeinträchtigen. Die Razemisierung von Asparaginsäure, d.h. die allmähliche Umwandlung von L-Asparaginsäure in ihre D-Form, gehört zu den typischen Altersveränderungen menschlicher Proteine. Je älter ein permanentes Protein wird, desto mehr D-Asparaginsäurereste enthält es.

In der forensischen Praxis ist dies die Grundlage der biochemischen Lebensaltersschätzung aufgrund der Razemisierung von Asparaginsäure; dieses Verfahren ist z. Zt. eine der genauesten Methoden zur Altersbestimmung im Erwachsenenalter.

Grundlagenwissenschaftlich lässt sich der Nachweis einer intravitalen Akkumulation von D-Asparaginsäure zur Detektion und Identifikation permanenter Proteine, zur Beschreibung des Turnovers von Proteinen sowie auch zur Prüfung der biochemischen Integrität von Proteinen nutzen. Dieses Prinzip wurde bereits zum Nachweis der Langlebigkeit (der Permanenz) von Osteocalcin in Knochen sowie von Elastin in der Haut und in den Ligamenta flava genutzt, aber auch für Untersuchungen zur biochemischen Integrität von Corneatransplantaten während der Langzeitkultivierung.

Im Rahmen einer Studie mit internationalen Kooperationspartnern soll das Verfahren bei Untersuchungen zum Kollagen-Turnover in verschiedenen menschliche Geweben eingesetzt werden.

Postmortale Proteinalterung als Basis einer Datierung von Skelettfunden:
Nach dem Tod kommt es während der postmortalen Liegezeit zu Degradationsvorgängen an den Proteinen. Dies führt zu einer postmortalen Razemisierung von Aminosäuren, was in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts dieBasis eines Datierungsverfahrens, der sog. Aminosäurendatierung darstellte. Aufgrund einiger Fehldatierungen kam das Verfahren später in Verruf.

Nachdem zwischenzeitlich umfangreiche Untersuchungsergebnisse zu den biochemischen Grundlagen der Razemisierung von Aminosäuren vorliegen, wird im Rahmen eines durch das BMWF geförderten Forschungsprojektes an einer Revision der Aminosäurendatierung gearbeitet.

Bearbeitung: Priv. Doz. Dr med. S. Ritz-Timme, Dipl. biol. R. Dobberstein, U. Wiesbrock, Dr. rer. nat. N. von Wurmb-Schwark, PD Dr. I. Schröder, M. Harbeck (Dipl. biol.), L. Stahl (MTA), T. Stahl (Laborant).

Molekulare Rechtsmedizin

In der Abteilung "Molekulare Rechtsmedizin" existieren unterschiedliche Forschungsschwerpunkte, die in mehrere kleinere Projekte unterteilt sind, welche meist im Rahmen medizinischer Doktorarbeiten oder Diplomarbeiten (Biologie/Biochemie) durchgeführt werden. Medizinische Doktorarbeiten sind dabei auf etwa 1 Jahr praktische Arbeit im Labor angelegt, Diplomarbeiten auf 8 bzw. 10 Monate. Zusätzlich werden durchgängig Kleinprojekte angeboten, die innerhalb von 4 Wochen als Praktikumsarbeit durchgeführt werden können. Dies ist ein Angebot für Studenten, die in den Semesterferien einen Einblick in rechtsmedizinische Praxis und Forschung erhalten möchten. Vorzugsweise werden hier Studenten genommen, die bereits an den angebotenen rechtsmedizinischen Lehrveranstaltungen teilgenommen haben. Die Abteilung Molekulare Rechtsmedizin arbeitet eng mit der Graduiertenschule der CAU "Human Development in Landscapes" zusammen (www.uni-kiel.de/landscapes). Im Rahmen einer großen Kooperation werden im Hause Doktorarbeiten von Studenten der Graduiertenschule durchgeführt.

Populationsgenetik
Am Institut für Rechtsmedizin werden Abstammungsgutachten mittels PCR-Untersuchungen durchgeführt. Hierzu werden insgesamt 17 verschiedene Genorte in zwei unabhängigen Untersuchungsansätzen simultan amplifiziert und in einer automatischen Fragmentanalyse detektiert. Da sich die Häufigkeiten der Merkmale von Region zu Region unterscheiden können, werden von freiwilligen Blutspendern aus dem Raum Kiel und Umgebung, genetische Typisierungsmuster erstellt, die in einer Datenbank gesammelt und statistisch analysiert werden. Dies erlaubt anschließende statistische Untersuchungen mit eigenen, zu der Region passenden Werten. Dieses Projekt wird in Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Essen durchgeführt. Ebenfalls werden Populationsdaten von Menschen mit afrikanischer Herkunft gesammelt und analysiert, um bei Untersuchungen mit Personen afrikanischer Herkunft mit bestmöglichen und akkuraten Verteilungswerten arbeiten zu können.
Bearbeitung: Prof. Dr. N. von Wurmb-Schwark, Dr. E. Simeoni, Dr. T. Schwark, Dipl. Biol. A. Preuße-Prange, S. Petzel (MTA), M. Matthiesen (MTA) I. Wessel (MTA)

Entwicklung neuer molekulargenetischer Analysesysteme zur Untersuchung von Abstammungsfällen oder forensisch relevanten Spuren
Im DNA-Labor werden fortlaufend neue Methoden entwickelt, etabliert oder optimiert, mit denen z. B. Abstammungsanalysen, insbesondere bei komplizierten Verwandtschaftskonstellationen, genauer durchgeführt werden können, oder aber Problemspuren (einzelne Haare, alte Knochen, degradierte Spuren) bestmöglich analysiert werden können. Hierzu gehören die Entwicklung neuer Multiplex-PCR-Systeme ebenso wie die Einführung der SNP-Methodik oder die Entwicklung neuer Realtime PCR-Assays zur genauen Quantifizierung von PCR-Produkten und DNA.
Bearbeitung: Prof. Dr. N. von Wurmb-Schwark, Dr. E. Simeoni, Dr. T. Schwark, Dipl. Biol. A. Preuße-Prange, S. Petzel (MTA), M. Matthiesen (MTA) I. Wessel (MTA), M. Milbrath (med. Doktorand), T. Scholz (med. Doktorand), P. Meier (Diplomarbeit), teils in Kooperartion mit PD Dr. M. Poetsch (Rechtsmedizin Essen)

Mitochondriale Genetik
Der funktionelle Erhalt mitochondrialer DNA (mtDNA) während der Zellteilung ist für die Nachfolgezellen wichtig, um respiratorisch kompetent zu sein. Dies beinhaltet Replikation, Reparatur, Zusammenbau und Verteilung der Genome auf die Tochterzellen. Da mtDNA keine Introns aufweist, führen Mutationen der Sequenz im kodierenden Bereich immer zu einer Beeinträchtigung von Genprodukten. Bei Schädigungen des nicht-kodierenden regulatorischen Bereiches könnten Kontrollfunktionen der mitochondrialen Genese gestört werden. Bei degenerativen Prozessen wird der Integrität der mtDNA eine wichtige Rolle zugesprochen und Zusammenhänge zwischen bestimmten Mutationen und spezifischen, meist degenerativen Erkrankungen oder dem Altern gelten als gesichert. Die sogenannte "common" deletion, der Verlust von spezifischen 4977 bp des mitochondrialen Genoms gilt als Marker für Schäden der mtDNA und zeigt vor allem in Skelettmuskel und Hirngewebe eine starke Zunahme mit dem Lebensalter sowie eine positive Korrelation zu bestimmten, diese Gewebe betreffenden Erkrankungen. Daraus resultieren folgende Einzelprojekte: MtDNA Mutagenese im Gehirn: In funktionell unterschiedlichen Hirnabschnitten konnte mit einer neuen Methodik eine physiologische Zunahme der 4977 bp Deletion mit steigendem Lebensalter beobachtet werden, wobei im Nucleus caudatus die Menge geschädigter DNA am höchsten war. Auffälligerweise zeigte sich im Kleinhirn nur in wenigen Proben ein extrem geringer Deletionsanteil, der von anderen Faktoren als vom Lebensalter abhängig zu sein scheint. Diese Befunde werden zum Anlass genommen, nach der Ursache dieses Phänomens zu suchen. Es laufen Projekte, die die mitochondriale Integrität in Hirngewebe in Abhängigkeit von pathologischen Befunden (z.B. Hypoxie) untersuchenHierbei soll untersucht werden, ob sich die beschriebene Mutation als Hypoxiemarker eignet, was für die Klärung der Todesursache bedeutend sein könnte.
Bearbeitung: S. Twelsiek (med. Doktorandin)t, M. Preuss (med. Doktorand), Prof. Dr. von N. Wurmb-Schwark, C. Heimboldt (Diplomarbeit), S. Fürst (Diplomarbeit), M. Röpke (Diplomarbeit)

Mitochondriale DNA Mutagenese bei HIV-Infizierten Müttern
In diesem Projekt wird untersucht, ob die Integrität mitochondrialer DNA bei HIV-infizierten Müttern abhängig ist von deren Medikation. Mit dem vorgestellten Untersuchungsansatz soll die mitochondriale Mutagenese unter dem Einfluss von AZT systematisch untersucht werden. Dabei werden erstmals zwei Faktoren (mtDNA-Gehalt pro Zelle und die 4977 bp Deletion als Markermolekül) in einer großen Stichprobe (jeweils ca. 70 AZT-exponierte Nabelschnur- und Plazentaproben; jeweils ca. 80 AZT-naive Nabelschnur- und Plazentaproben) von HIV-infizierten Müttern und ihren Kindern analysiert. Die Untersuchungen werden in Kooperation mit dem Institut für Tropenmedizin, Charite-Universitätsmedizin Berlin, AG HIV/AIDS (Dr. Andrea Kunz, Dr. Daniel Pilger, Stefanie Theuring, Prof. Dr. G. Harms-Zwingenberger) durchgeführt.
Bearbeitung: A. Katerna (med. Doktorandin),Dr. T. Schwark, Prof. Dr. von N. Wurmb-Schwark

Expression von Stressproteinen im menschlichen Gehirn nach hypoxischen Ereignissen
Stressproteine (HSP für heat shock protein, weil zuerst in Zusammenhang mit Wärmestress aufgefallen) sind unabdingbar für das Überleben der Zelle, da sie diese vor unterschiedlichen schädigenden Einflüssen schützen. Insbesondere hypoxischen Ereignissen wird ein Zusammenhang mit HSP-Expression zugesprochen. Daher könnte der Nachweis von Hitzeschockproteinen im Gehirn als Marker für Hypoxien in der rechtsmedizinischen Praxis dienen und damit die Todesursachenermittlung stützen. Zusätzlich kann der Nachweis von speziellen Hitzeschockproteinen, verbunden mit einer adäquaten Quantifizierung derselben, einen Parameter für eine Zellschädigung darstellen. Dies würde in der Ursachenforschung für bestimmte neurologische Krankheitsbilder wichtige Erkenntnisse liefern können. Das geplante Projekt teilt sich im Rahmen einer naturwissenschaftlichen Promotion in drei Themenbereiche:

1. Anwendung von selbst erstellten Nachweis- und Quantifizierungsmethoden für spezielle Stressproteine. In diesem Teil sollen die benötigten Methoden etabliert werden.

2. Etablierung und Entwicklung dieser Methoden an verschiedenen Geweben (frisch / formalinfixiert). Hier sollen die neu-entwickelten Methoden auf ihre Tauglichkeit für die weiteren Analysen getestet werden. Die Frage dahinter ist, ob Ergebnisse, welche aus frischen Material erhalten wurden auch durch die Untersuchung von formalinfixierten Geweben erzielt werden können, oder ob die Fixierung eine Artefaktbildung darstellt.

3. Einsatz der Methoden unter rechtsmedizinischer und klinischer Fragestellung. Abschließend sollen die neuentwickelten Methoden an verschiedenen Kohorten angewandt werden, bei denen eine explizite Fragestellung zu oxidativem Stress und Hypoxie besteht. Dabei sollen Proben untersucht werden, die bereits auf molekulargenetischer Ebene im Rahmen von Diplomarbeiten und medizinischen Doktorarbeiten analysiert wurden.

Das geplante Projekt dient dem Ausbau des Forschungsschwerpunkts über zellulären oxidativen Stress am Institut für Rechtsmedizin in Kiel. Bisher wurde die Stressantwort von verschiedensten Zellen (u.a. Blut, verschiedene Hirnregionen) auf molekulargenetischer Ebene durch Analyse der mitochondrialen Mutagenese untersucht. Der Nachweis spezifischer Stressproteine dient der Weiterführung und der Komplettierung dieses Schwerpunktes, zumal gerade bestimmte Stressproteine in engem Zusammenhang mit mitochondrialen Funktionen stehen. Am Institut für Rechtsmedizin existieren die technischen Voraussetzungen zur Proteinanalytik. Sämtliche hierfür erforderlichen Geräte sind vorhanden und einsetzbar. Gleiches gilt für die benötigten Chemikalien. Die Einrichtung eines Proteinlabors wurde im Rahmen einer Medizinischen Doktorarbeit an unserem Institut durchgeführt.
Bearbeitung: Dipl. Biol. A. Preuße-Prange (Doktorarbeit), Prof. Dr. N. von Wurmb-Schwark, Dr. E. Simeoni, Dr. T. Schwark

Abgeschlossene Projekte:

Molekulargenetische Anthropologie
Die molekulargenetische Typisierung von Knochen ist von bedeutendem Interesse in der anthropologischen oder forensischen Praxis, z.B. zur Identifizierung von Skelettfunden in Vermissten- oder Mordfällen oder aber bei der Untersuchung historischer Grabstätten. Der Erfolg einer solchen Untersuchung hängt von sehr vielen äußeren Faktoren ab, die gerade bei antiken Knochenfunden gar nicht oder nur unvollständig bekannt sind. Hierzu gehören u.a. Lagerungsbedingungen wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Säuregrad, Feuchtigkeit. In diesem Projekt sollen zum einen antike Knochen aus unterschiedlichen Gräberfeldern genetisch untersucht und wenn möglich typisiert werden. Zusätzlich werden anhand von Invitro Versuchen systematisch die Degradationsprozesse der DNA analysiert, indem künstlich eine beschleunigte Alterung der Proben hervorgerufen wird. Ein Vergleich mit den historischen Knochen soll das Alter der Knochen mit der Invitro-Dauer korrelieren. Zusätzlich wird überprüft, ob die Razemisierung des Knochenkollagens, als relativ schnelle und einfache Methode, Auskunft über den Grad der DNA-Degradation geben kann.
Bearbeitung: Dipl. Biol. M. Harbeck, PD Dr. S. Ritz-Timme, PD Dr. I. Schröder, Dr. N. von Wurmb-Schwark

Molekulargenetische Untersuchung von Leichenbränden
Dieses Projekt wird in Kooperation mit Wissenschaftlern des Archäologischen Landesmuseums, Schloss Gottorf durchgeführt. Ziel ist es, aus Leichenbränden, welche häufig für die Zeit zwischen 1200 v. Chr. und 500 n. Chr. das einzig noch verfügbare Untersuchungsmaterial darstellen, humane DNA zu isolieren und genetische Analysendurchzuführen. Diese sollen dann Informationen zu Geschlecht und eventuellen Verwandtschaftsbeziehungen liefern. Insbesondere die Frage nach dem Geschlecht ist in vielen Fällen von besonderem Interesse, weil in manchen Regionen gelegentlich Friedhöfe jeweils für Männer und Frauen getrennt angelegt wurden. Nicht immer lassen sich diese Bestattungsmuster jedoch anhand der Beigaben einwandfrei belegen, oder die Grabbeigabenwidersprechen der anthropologischen Bestimmung des Leichenbrandes.In diesem Projekt soll vorab eine geeignete DNA-Extraktionsmethode ausgewählt und für das schwierige Untersuchungsmaterial optimiert werden. Dies geschieht anhand von bereits bearbeiteten Leichenbrandproben aus den Brandgräberfeldern von Schwissel, Kr. Segeberg (Frauenfriedhof) und Husby, Kreis Schleswig-Flensburg (Männerfriedhof). Alle Leichenbrände werden detailliert beschrieben und makroskopisch, mikroskopisch sowiehistologisch untersucht, um etwaige Zusammenhänge zum Erfolg einer DNA-Extraktion zu ermitteln. Die extrahierte DNA wird mittels real time PCR quantifiziert und mit mehreren weiteren PCR-Verfahren voruntersucht. Anschließend soll versucht werden, short tandem repeats für einen genetischen Fingerabdruck und mitochondriale DNA für Sequenzanalysen zu amplifizieren und zu analysieren. Zusätzlich sollen bisher nichtuntersuchte Leichenbrandproben aus Gremersdorf, Kr. Ostholstein, analysiert werden.
Bearbeitung: A. Heinrich (Diplomandin, Biologie), Dr. V. Malyusz, Dr. M. Freudenberg und PD Dr. M. Gebühr (beide Schloss Gottorf), I. Kühl (Schleswig) ,Prof. Dr. N. von Wurmb-Schwark

MtDNA und Pankreaskarzinom
In den letzten Jahren mehren sich Arbeiten, in denen Zusammenhänge zwischen mitochondrialer Mutagenese und spezifischen Tumorerkrankungen untersucht wurden. Insbesondere induzierbare Tumore zeigen einen hohen Grad zerstörter mitochondrialer DNA. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Kiel wird die Integrität mitochondrialer DNA im duktalen Pankreaskarzinom untersucht.
Bearbeitung: Dr. T. Schwark, PD Dr. J. Lüttges, Dr. N. von Wurmb-Schwark

Quantifizierung von nukleärer und mitochondrialer DNA mittels real time PCR
In diesem Projekt wird in Kooperation mit dem Institut für Humangenetik, Kiel eine Methode zur Quantifizierung von DNA auf einem real time PCR Gerät etabliert. Ziel der Arbeit ist zum einen die genaue Quantifizierung von DNA-Molekülen in Spuren- bzw. archäologischem Material (z.B. historische Knochen) zum anderen soll der Anteil an gesamter und spezifisch mutierter mitochondrialer DNA in verschiedenen Geweben bestimmt werden. In diesem Projekt soll eine Methode zur absoluter Quantifizierung von PCR-Produkten, amplifiziert aus formalin-fixierten Geweben etabliert und optimiert werden. Es soll zusätzlich untersucht werden, wie die real time PCR mit gleicher Genauigkeit an frisch- und formalinfixiertem Gewebe eingesetzt werden kann. Hierzu sind Optimierungen bezüglich Primerauswahl, Detektionsmethode, PCR-Parameter und DNA-Extraktion nötig. Desweiteren soll eine Real time PCR entwickelt werden, in der simultan zwei verschiedene Fragmente (mtDNA und nukleäre DNA / mtDNA und spezifisch deletierte mtDNA) amplifiziert und quantifiziert werden, um Zeit und Material sparen zu können.
Bearbeitung: A. Ringleb (med. Doktorand), C. Fisch-Kohl (med. Doktorandin), M. Röpke (Diplomarbeit), Dr. T. Schwark, Dr. V. Malyusz, Dr. N. von Wurmb-Schwark

Mitochondriale DNA Mutagenese bei Alkoholkranken
In diesem Arbeitsvorhaben wird die Integrität mitochondrialer DNA von Langzeitalkoholkranken mit der von Kontrollpersonen im Blut verglichen. Alkoholkranke weisen häufig bestimmte Symptome auf, die verstärkt bei spezifischen Erkrankungen auffallen, welche nachweislich zu erhöhten Mengen mitochondrialer DNA-Schädigungen führen. Hierzu gehören z.B. eine Degeneration der Skelettmuskulatur oder bestimmte neuronale Veränderungen.
Bearbeitung: C. Bachmann (MTA), Dr. N. von Wurmb-Schwark in Kooperation mit der Rechtsmedizin Rostock, Prof. R. Wegener (FORUN-gefördertes Projekt).

Genese und Akkumulation mitochondrialer Mutationen in Blut und blutbildenden Geweben
Mitochondriale Mutationen akkumulieren mit steigendem Lebensalter in ausdifferenzierten Geweben wie Skelettmuskulatur und Hirn. In Geweben mit hohem turnover, wie Haut oder Blutzellen scheint die Genese von Alterationen eher von exogenen Einflüssen abhängig zu sein, zusätzlich kommen hier Veränderungen in sehr viel geringeren Mengen vor als in Skelettmuskulatur. Das Vorhandensein von Mutationen im Blut kann unter zwei Aspekten beleuchtet werden: Unter forensischen Gesichtspunkten stellt sich u.a. die Frage nach einer eventuellen Altersabhängigkeit spezifischer Mutationen (4977 bp Deletion) zur möglichen Altersbestimmung, wie sie von einer Arbeitsgruppe beobachtet wurde. Für die Grundlagenforschung ist es interessant herauszufinden, in welchen Zellen genau Alterationen der mitochondrialen DNA induziert werden. Hierzu existieren noch keine systematischen Untersuchungen.
Bearbeitung: A. Erttmann (med. Doktorandin), I. Jelkmann (med. Doktorandin), Dr. T. Schwark, Prof. Dr. N. von Wurmb-Schwark

Molekulargenetische Untersuchungen an forensischem und archäologischem Zahnmaterial
In diesem Projekt werden verschiedene Methoden zur DNA-Extraktion an Zahnpulver ausgetestet und optimiert. Isolationserfolge werden u.a. mittels real time PCR, Duplex-PCR von mitochondrialer und nukleärer DNA, Agarosegelelektrophorese und anschließender Analyse mit einem Gel-Imaging System überprüft. Anschließend wird die beste Methode an einzelnen Zähnen und forensischen Fallbeispielen sowie an anthropologischem Material eingesetzt.
Bearbeitung: U. Karwacik (Doktorand, Zahnmedizin), Dr. V. Malyusz, C. Bachmann (MTA), Dr. N. von Wurmb-Schwark

Problematik von molekulargenetischen Abstammungsanalysen in Defizienzfällen
Von Defizienzfällen spricht man, wenn eine der Personen, die in die Abstammungsfrage involviert sind, nicht untersucht wird. Am häufigsten wird in einer einfachen Vaterschaftsfrage auf die Einbeziehung der Mutter verzichtet und lediglich das Kind und der mögliche Vater untersucht. Dies geschieht meist aus finanziellen Gründen, oder aber, weil das Gutachten heimlich, also ohne Wissen der Kindesmutter, durchgeführt wird. Es ist aber fraglich, ob eine reine Vater-Kind-Betrachtung mittels STR-Analyse ausreicht, um eine Abstammung zweifelsfrei zu klären. Das Projekt ist dabei in mehrere Aspekte unterteilt: a) Besonders erschwert wir eine solche Untersuchung, wenn mögliche Erzeuger miteinander verwandt sind, da sie dann eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, gleiche STR-Merkmale zu besitzen. Zur Klärung dieser Problematik wurden 165 Personen aus 27 Familien genetisch typisiert. Die Vaterschaftswahrscheinlichkeit zum jeweiligen biologischen Vater und Onkel väterlicherseits sowie zu weiteren Verwandten wurde mit einem Statistikprogramm ausgewertet. In über einem Drittel der Fälle konnte eine Vaterschaft zwischen Kind und Onkel väterlicherseits nicht richtlinienkonform ausgeschlossen werden, in zahlreichen Fällen hätte dem Onkel also fälschlicherweise das Prädikat Vaterschaft praktisch erwiesen verliehen werden können. b) 673 offensichtlich unverwandte Kinder, Putativväter und Zeugen aus insgesamt 325 Familien des Untersuchungsgutes in Kiel und Greifswald wurden genetisch typisiert. Mit einem selbst erstellten Computerprogramm wurden aus diesem Untersuchungsgut Defizienzfälle simuliert, und ermittelt, wie viele Ausschlüsse zwischen unverwandten Kindern und Putativvätern vorliegen. In Fällen eines vollständigen Einschlusses wurden die Vaterschaftswahrscheinlichkeiten berechnet. Bei der Analyse von 15 STRs fanden sich bei dieser simulierten Defizienzuntersuchung in 9 Fällen bei Kindern mit bekanntem biologischem Vater keine Ausschlüsse zu einem anderen Mann. Die Vaterschaftswahrscheinlichkeiten lagen dabei zwischen 97,64 % und 99,99 %. In 156 Vergleichen fand sich nur ein Ausschluß, in 839 Vergleichen fanden sich zwei Ausschlüsse zwischen Kind und simuliertem Putativvater. Diese Studien zeigen, dass die Beurteilung in Vater-Kind-Defizienzgutachten sowohl bei verwandten als auch bei unverwandten Putativvätern mit großer Vorsicht betrachtet werden muss. Insbesondere bei einer Analyse von weniger als 15 Genorten könnte in Defizienzfällen durchaus ein absolut unverwandter Mann zum Vater deklariert werden.
Bearbeitung: PD Dr. M. Poetsch, L. Fischer, Dipl.-Biol. A. Repenning, C. Lüdcke, Prof. Dr. E. Lignitz (alle Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald), Dr. E. Simeoni, Dr. V. Malyusz, Dr. N. von Wurmb-Schwark, Prof. Dr. M. Oehmichen

c) Halbgeschwisterschaft
In letzter Zeit steigt die Zahl von Privatpersonen an, die Abstammungsgutachten erstellen läßt. Dabei geht es zunehmen auch um die Frage, ob zwei Personen Halbgeschwister sind. Hier ist insbesondere an die Nachkriegszeit zu denken, die viele kompliziertere Familienverhältnisse zur Folge hat. Der Abstammungsgutachter steht dadurch vor dem Problem, eine mögliche Verwandtschaftsbeziehung zwischen zwei Menschen festzustellen, wobei häufig nur noch die Untersuchung der beiden mutmaßlichen Halbgeschwister möglich ist. Für die Bearbeitung dieser Fragestellung existieren unterschiedliche Statistikprogramme, die zur Berechnung von Halbgeschwisterwahrscheinlichkeiten eingesetzt werden können. In diesem Projekt werden 50 unverwandte Personen gegeneinander als mögliche Halbgeschwister analysiert und die Ergebnisse mit denen von echten Halbgeschwistern verglichen. Dabei werden autosomale STRs, sowie x- und y-spezifische Polymorphismen untersucht. Dem Gutachter soll dadurch ermöglicht werden, eine für wahre Halbgeschwister ausreichende Wahrscheinlichkeit zu ermitteln oder aber aussagekräftige Tendenzen für eine Nicht-Verwandtschaft festzustellen.
Bearbeitung: PD Dr. M. Poetsch, Prof. Dr. E. Lignitz (Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald), Dr. E. Simeoni, Dr. V. Malyusz, Dr. N. von Wurmb-Schwark, Prof. Dr. M. Oehmichen



Forensische Neuropathologie

Neurotraumatologie:
Als wesentlich hat sich in den letzten Jahren der Nachweis einer axonalen Verletzung (diffuse axonal injury) am Zentralnervensystem infolge einer stumpfen Gewalteinwirkung auf den Kopf erwiesen. Durch Entwicklung neuer Methoden ergeben sich Aspekte, die möglicherweise eine biomechanische Rekonstruktion und Differenzierung einer Stoßverletzung (Impact) von einer Beschleunigungsverletzung (Akzeleration) erlauben. Gleichzeitig ergeben sich Hinweise dafür, daß eine Vitalitätsbestimmung durch Nachweis von ß-Amyloid-Precursor-Protein möglich ist.

Wundaltersbestimmung am Gehirn:
Nach Kontusionsblutungen stellt sich u. a. die Frage des Alters dieser Blutungen. Anhand eines großen Materials sollen statistische Berechnungen durchgeführt werden, die unterschiedliche zytologische Kriterien für eine Wundaltersbestimmung zusammenfassen und erlauben, den Wahrscheinlichkeitsgrad des Alters einer Verletzung zu erfassen.

Plötzlicher Säuglingstod:
Zur Frage der Hypoxieschädigung des Zentralnervensystems sollen Untersuchungen an der Ammonshornformation von Fällen eines Plötzlichen Kindstodes - im Vergleich mit Kontrollfällen - durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, festzustellen, ob rezidivierende oder akute Hypoxien am Zentralnervensystem stattfinden, wie es der derzeitigen Hypothese im Schrifttum entspricht. Es ist beabsichtigt, durch spezielle neuronale Hypoxiemarker den Nachweis ebenso zu führen, wie durch Untersuchung der Ammonshornformation bezüglich reaktiver Veränderungen mit Hilfe des Nachweises von Mikroglia und Astroglia.

Bearbeitung: Prof. Dr. M. med. Oehmichen, Dr. C. Meissner, T. Walter, S. Rath
 


Forensische Toxikologie

Dauer der Nachweisbarkeit von Drogen:
Bei Kontrolluntersuchungen von Drogenabhängigen in der Therapie sind z.T. noch relativ lange Zeit nach der letzten Einnahme von Drogen der Wirkstoff selbst bzw. seine Abbauprodukte nachweisbar. Dabei stellt sich die Frage, ob die nachgewiesene Droge im Rahmen einer Neuaufnahme zugeführt worden sein muß oder auf die Einnahme auch vor Beginn der Entzugsbehandlung zurückgeführt werden kann. In Zusammenarbeit mit dem AK Ochsenzoll (Hamburg) wird die Dauer der Nachweisbarkeit geklärt.

Bestimmung letaler Drogenkonzentrationen:
Es wird angestrebt, die "tödlichen" Konzentrationen unterschiedlicher Drogen, insbesondere des Heroins, im Blut zu bestimmen. Besonders bei Nachweis von konkurrierenden Todesursachen ist bei einer hohen Drogenkonzentration im Blut jeweils zu diskutieren, ob neben den Drogen noch eine andere Todesursache zur Disposition steht bzw. stehen muß. Es ist beabsichtigt, Vergleiche hinsichtlich der Drogenkonzentrationen bei überlebenden, nicht therapierten drogenabhängigen Fahrzeugführern und Todesfällen durchzuführen.

Neuropathologische Veränderungen bei chronischem Drogenabusus:
Es entspricht der Empirie, daß bei Langzeitdrogenabhängigen nahezu durchgehend ein sozialer Abstieg zu beobachten ist. Durch eine neuropathologische Untersuchung soll geklärt werden, ob sich bei Drogenabhängigen eine cerebrale Defizienz etabliert, die morphologisch nachweisbar ist.

Pathologisch-anatomisches Korrelat bei Tod unter niedrigen Morphinkonzentrationen:
Es sollen die pathologisch-anatomischen Veränderungen untersucht werden, die bei Drogentoten angetroffen werden, die eine niedrige Blutkonzentration bestimmter Drogen aufweisen. Es ist davon auszugehen, daß in diesen Fällen neben den Drogen gleichzeitig ein zusätzlicher Faktor einwirkt, wobei am ehesten an einen akuten Krankheitsvorgang zu denken ist, z.B. Lungenentzündung o.ä.

Bearbeitung: Dr. rer. nat. A.Reiter, Dr. rer. nat. Schütz, Dr. rer. nat. Rochholz, Dipl.Ing.(FH) J.Rohwer, Prof. Dr. med. M. Oehmichen.
 


Ethik und Arztrecht

Unter dem Aspekt der Ausbildung, Fortbildung und didaktischen - auch schriftlichen - Zusammenstellung und Zusammenfassung von ärztlichen Aufgaben aus ethischer und rechtlicher Sicht müssen eine Reihe von Veröffentlichungen zusammengefaßt werden. Der Inhalt bezieht sich auf das Selbstverständnis des Arztes und Rechtsmediziners bei Gewaltanwendung, Folterung und Maßnahmen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Im Zusammenhang mit dem Arzt-Patienten-Verhältnis wird vor allem die autonome Position des Patienten betont, was sich insbesondere auch auf die ethischen Grundlagen in der medizinischen Forschung auswirkt. Spezielle Interessengebiete stellen vor allem Fragen der Forschung, der Reproduktionsmedizin, der Euthanasie, des Patiententestaments, der Transplantationsmedizin und der Menschenrechte dar.

Dabei ist festzustellen, dass der Übergang von Ethik zum Recht fliessend ist. So hängen Fragen zur Aufkärung, der Einwilligung sowie Schweigepflicht ganz wesentlich von der autonomen Selbstbestimmung der Patienten ab.

Bearbeitung: Prof. Dr. med. Dr. jur. H.-J. Kaatsch, Prof. Dr. med. M. Oehmichen