Identifikation:
Die Untersuchung biologischer Spuren
Am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Kiel werden biologische Spuren aller Art untersucht. Kriminalistisch relevant z.B. sind Blutspuren, einzelne Haare, Abstriche, Speichel- und Spermaspuren, wie sie z.B. bei Tötungsdelikten, Vergewaltigungen und Kindesmisshandlungen anfallen können. Die zur Verfügung stehenden Methoden ermöglichen eine Bestimmung der Spurenart (Blut, Sperma) und mittels genetischer Typisierung eine Geschlechtsbestimmung sowie eine Zuordnung der biologischen Spuren zum Spurenleger.
Diese Untersuchungen werden zum Teil direkt von der Kriminalpolizei in Auftrag gegeben.
Ansprechpartner
Weitere Informationen zum Untersuchungsablauf, Dauer und den Kosten der jeweiligen Verfahren erhalten sie unter der Telefonnummer 0431/597-3600 oder direkt bei unserer Mitarbeiterin:
Frau Dr. rer. nat. von Wurmb-Schwark (wissenschaftliche Mitarbeiterin)
Unsere Untersuchungen umfassen folgende Methoden:
1. Test auf Blut (sogenannter unspezifischer Blutnachweis)
2. Test auf humanes Blut (spezifischer Nachweis von humanem Hämoglobin)
3. Spermavorprobe (Test auf saure Phosphatase)
4. Morphologischer Nachweis von Spermien (direkter spezifischer Nachweis)
5. Erstellung eines genetischen Profils (=Genetischer Fingerabdruck) aus biologischen, kernhaltigen Spuren
1. Test auf Blut (sogenannter unspezifischer Blutnachweis)
Blut besitzt den Blutfarbstoff Hämoglobin, welcher- ebenfalls wie seine Derivate- Sauerstoff auf geeignete Substrate übertragen und damit oxidieren kann. Diese Reaktionen beruhen auf der katalytischen Wirkung des im Porphyringerüst des Hämoglobins komplex gebundenen Eisens. In unseren Laboren wird zur Blutvorprobe die Peroxidase-Reaktion durchgeführt.
Zusätzlich ist es möglich kleinste und nicht mehr mit dem bloßen Auge sichtbare Antragungen von Blut mit der Luminol-Reaktion nachzuweisen. Hierzu wird die Luminollösung mit Wasserstoffperoxid versetzt; bei Anwesenheit von Oxidationskatalysatoren (wie sie im Blut vorkommen) entsteht eine hellblaue Chemilumineszenz.
2. Test auf humanes Blut (spezifischer Nachweis von humanem Hämoglobin)
Zum eindeutigen Nachweis von menschlichem Blut, wird ein immunologischer Test eingesetzt, mit dem spezifisch humanes Hämoglobin nachgewiesen wird. Dieser Test ist sicher und spezifisch; falsch positive Ergebnisse mit z.B. Tierblut gibt es nicht.
3. Spermavorprobe (Test auf saure Phosphatase)
Mit diesem Schnelltest wird das Enzym saure Phosphatase nachgewiesen, welches aus der Prostata stammt und im männlichen Ejakulat in großer Menge vorkommt. Diese Methode gilt als Vorprobe auf das Vorliegen von Sperma und kann selbst an Spuren durchgeführt werden, die mehrere Jahre alt sind.
4. Morphologischer Nachweis von Spermien (direkter spezifischer Nachweis)
Für diesen direkten mikroskopischen Nachweis wird ein Ausstrich der potentiell Sperma-haltigen Spur (z.B. Abstrich, Stoff) angefertigt und mit einer Farblösung nach Baecchi behandelt, wodurch Spermienzellen angefärbt werden, die anschließend unter dem Mikroskop leichter nachzuweisen sind..
Die Darstellung angefärbter Spermien gilt als sicherer Nachweis für Sperma; das Fehlen von Spermien nach einer positiven Vorprobe kann auf eine Oligo- oder Azoospermie zurück zuführen sein.
5. Erstellung eines genetischen Profils ("Genetischer Fingerabdruck") aus biologischen, kernhaltigen Spuren
Aus allen kernhaltigen Körperzellen kann ein sogenannter "genetischer Fingerabdruck" gewonnen werden. D.h. das genetische Material (engl. DNA= Desoxyribonucleic acid) wird extrahiert und bestimmte individuelle und polymorphe Genabschnitte werden in einem Polymerasekettenreaktions-Verfahren (engl. PCR= Polymerase chain reaction) vervielfältigt. Mittels eines automatischen Detektionsgerätes können die markierten DNA-Stücke als sogenannte "Peaks" sichtbar gemacht und typisiert werden.
Die Erstellung eines genetischen Fingerabdruck ist u.a. möglich aus Blut, Sperma, und Schleimhautabstrichen (Speichelproben), Knochenfunden (z.B. für anthropologische aber auch forensische Untersuchungen), aus Biopsiematerial (z.B. Paraffin-eingebettete histologische Schnitte, wie sie im Krankenhaus bei pathologischen Untersuchungen anfallen), aus Haaren mit Haarwurzel oder natürlich entsprechend auch aus Blut-, Sperma-, Sekret- oder Speichelflecken auf Stoffen.
Der genetische Fingerabdruck gibt eindeutige Auskunft über das Geschlecht des Spurenverursachers. Gleichzeitig kann berechnet werden, mit welcher Häufigkeit das Typisierungsmuster in der Bevölkerung vorkommt und mit welcher Wahrscheinlichkeit z.B. eine Spur einer bestimmten Person zuzuordnen ist, wenn das Muster von Spur und Person übereinstimmt.
Unterscheiden sich die ermittelten Muster, ist die untersuchte Person dagegen eindeutig als Spurenleger auszuschließen.