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Aktuelles der Schwerbehindertenvertretung

 

Aktuelles

 

 

Information zum Jahreswechsel 2012/13

 

Aufgrund der günstigen Lage der Feiertage wird die Universität in diesem Jahr vom 22.12.12 bis einschließlich 1.1.2013 geschlossen. (s. dazu die Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit zum Jahreswechsel 2012/13). Kolleginnen und Kollegen, die in dieser Zeit nicht zum Dienst kommen möchten, können dies über Urlaub oder Zeitausgleich realisieren.

 

 

Urlaub der Schwerbehindertenvertretung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

aus organisatorischen Gründen ist das Büro der Schwerbehindertenvertretung im Zeitraum vom 22. Dezember bis zum 04. Januar 2013 leider nicht besetzt.

 

In dringlichen Angelegenheiten oder solchen, die Sie explizit mit mir besprechen möchten, bin ich bis zum 21. Dezember 2012 für Sie zu erreichen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

 

 

Behinderung durch schlechte Witterungsverhältnisse

 

Bei winterlichen Witterungsverhältnissen kommt es immer wieder zu Behinderungen durch Schnee, Glätte und Matsch. Insbesondere auf den für Menschen mit Handicap vorgesehenen Wegen von den Behindertenparkplätzen in die Gebäude oder dem Weg von beispielsweise der Bushaltestelle in die Gebäude der CAU (beides gilt natürlich auch umgekehrt).

 

In Rücksprache mit Abteilung 6, Infrastrukturelles Gebäudemanagement, wurde folgende Vereinbarung getroffen.

 

1. Bei nicht oder nicht ausreichend geräumten Behindertenparkplätzen und deren Zuwegungen in die Gebäude ist Herr Seithe, Telefon 880-5466, zu informieren. Herr Seithe wird die Räumung veranlassen.

 

2. Sollten Sie auf Grund Ihres Handicaps (Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen o.ä.) und ungenügend geräumter Wege bzw. Gebäudeaus- oder -eingänge nicht in der Lage sein, ein Gebäude oder einen Parkplatz zu verlassen, ist die Abteilung 6, Herr Seithe (880-5466), oder - bei Abwesenheit - die Hauptpforte (Telefon: 880-1888 oder 880-2315) zu informieren. Die Kollegen in der Hauptpforte sind angehalten, Sie sicher aus dem Gebäude zu ggfls. Ihrem Auto zu begleiten, sollten Sie in der Abteilung 6 niemanden mehr erreichen.

 

Dieses Schreiben ist mit Herrn Dr. Pfründer, Abteilung 6, Infrastrukturelles Management, abgestimmt.

 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

Versammlung für schwer behinderte Menschen und ihnen Gleichgestellten 2012

 

Am 03.12.2012 ab 9.00 Uhr in der Leibnizstr. 1, Raum 204 findet die jährliche Versammlung für schwer behinderte Menschen und ihnen Gleichgestellten statt.

 

Die Versammlung für schwer behinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte findet nach § 41 MBG S-H während der Arbeitszeit statt. Die Teilnahme an der Versammlung hat keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes zur Folge. Falls für die Reise von der Beschäftigungsstelle zum Ort der Versammlung Fahrtkosten entstehen, so sind diese nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes zu erstatten. Die Versammlung ist nach § 39 MBG S-H nicht öffentlich. Die für Betriebs- und Personalversammlung geltenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. der Personalvertretungsgesetze finden auch für Versammlungen schwer behinderter Menschen und ihnen Gleichgestellter Anwendung.

 

Sie werden dort über aktuelle Themen im Schwerbehindertenrecht informiert. Die Dienststellenleitung berichtet über die Situation an der CAU. Die Betriebsärztin Frau Scheuermann wird Sie in einem Vortrag zum Thema Angebots- und Pflichtuntersuchungen informieren. Frau Schümann Beraterin/ Trainerin/ Couch wird zum Thema Burn- Out mit besonderem Hinblick auf Menschen mit Handicap referieren (Ihre Fragen hierzu leite ich gern im Vorwege an Frau Schümann weiter). Da die Schwerbehindertenvertretung mit tatkräftiger Unterstützung der Wissenschaftlichen Weiterbildung erstmals einen Referenten zu diesem speziellen Thema gewinnen konnte, dessen Vortrag zudem für die Universität nicht kostenneutral ist, bitten wir um besonders zahlreiches Erscheinen, über das sich meine beiden Stellvertreter und ich uns sehr freuen würden.

 

 

 

Fortsetzung de neuen Vortragsreihe "Gesundheitsimpulse"

 

Die Schwerbehindertenvertretung weißt auf die Fortsetzung der Vortragsreihe "Gesundheitsimpulse" hin. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu dieser Überschrift. Insbesondere können Sie sich dort das Vortragsprogramm anschauen und zu den Veranstaltungen anmelden.

 

 

Der Pandemieplan der CAU ist verabschiedet

 

Der Pandemieplan der CAU wurde verabschiedet. Zur Ihrer Infomation führen die beiden an dieser Stelle hinterlegten Links zum Pandemieplan (Rahmen) und zu den Ausführungsbestimmungen des Pandemieplans (Details).

 

 

Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein über die Kraftfahrzeugrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein - KfzRL SH –

 

7.3 Verkauf

 

1. Der Verkauf gebrauchter DKfz ist grundsätzlich im Wege der Ausschreibung unter Beachtung der Grundsätze der VOL vorzunehmen.

 

2. DKfz mit geringer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit können örtlich freihändig verkauft werden. DKfz mit erheblicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (Totalschaden) sind nur dem Fachhandel anzubieten. Zu verschrottende Fahrzeuge sind bei der Zulassungsstelle endgültig abzumelden.

 

3. In den Fällen der Nrn. 7.2 Abs. 2 und 7.3 Abs. 2 soll das Fahrzeug jeweils mindestens drei Interessenten angeboten und gegen das Höchstangebot abgegeben werden.

 

4. Der Verkauf ist gemäß Anlage 7 dem Innenministerium anzuzeigen.

 

5. Kann der Mindestverkaufspreis nicht erzielt werden, soll mindestens zum Schätzwert verkauft werden.

 

6. Ein Verkauf unterhalb des Schätzwertes ist mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde zulässig, wenn der Verkaufspreis bis zu 15 % unterhalb des Schätzwertes liegt.

 

7. Weitergehende Ausnahmen kann das Ministerium für Finanzen und Energie zulassen (§ 63 Abs. 4 LHO).

 

8. An schwerbehinderte Verwaltungsangehörige im Landesdienst, die die gesundheitlichen Merkmale zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nach dem Schwerbehindertengesetz oder zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer erfüllen, ist ein freihändiger Verkauf der Fahrzeuge zum Schätzwert (zuzüglich 10 % Verwaltungskosten und Schätzungskosten) zulässig, wenn diese Personen

 

a. das Fahrzeug zum eigenen Gebrauch erwerben und sich verpflichten, es vor Ablauf eines Jahres ohne Zustimmung der Verwaltung nicht weiterzuveräußern und

 

b. den Kaufpreis vor Übergabe des Fahrzeuges entrichten.

 

Entsprechendes gilt für schwerbehinderte Verwaltungsangehörige im Landesdienst, die von den Kreisen oder kreisfreien Städten ausgestellte Sonderausweise zum bevorzugten Parken vorlegen.

 

 

Die Arbeitsgemeinschaften der Schwerbehindertenvertretungen für die Region Kiel und Plön und des Kreises Rendsburg-Eckernförde haben sich zusamemngschlossen

 

Die Arbeitsgemeinschaft Kiel und Region Plön ist mit Arbeitsgemeinschaft Rendsburg Eckernförde zusammengeschmolzen. Der neue, gemeinsame Name der Arbeitsgemeinschaft lautet: "Regionale Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Schleswig-Holstein im Bereich Kiel, Kreis Plön und Kreis Rendsburg-Eckernförde". Der Vorsitz wird weiterhin von Frau Diana Grimm wahrgenommen. Weitere Ansprechpartner im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft sind Egbert Bussmann (Egbert.Bussmann@llur.landsh.de), Gerd Alpers (galpers@lksh.de) und Angelika Werdt (angelikawerdt@bundeswehr.org).

 

 

Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen für die Region Kiel und Plön

 

Am 12. August 2008 wurde Frau Diana Grimm in den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen für die Region Kiel und Plön gewählt. Sie wird dort in Zukunft die Arbeit der Vorstandsvorsitzenden übernehmen.

 

 

 

Das neue Pflegezeitgesetz

 

Schon lange wird an einer schrittweisen Umstrukturierung des kollabierenden Pflegesystems gearbeitet. Vor wenigen Tagen nun hat der Bundestag einen weiteren Schritt in Sachen Pflegereform gewagt. Mit dem gerade verabschiedeten "Gesetz über die Pflegezeit" wurde für Beschäftigte ein Anspruch auf Freistellung zur Pflege von Angehörigen geschaffen. Wer unter welchen Umständen einen Anspruch auf Freistellung hat und wie sich dieser in den Kreis der arbeitsrechtlichen Spezialgesetze einordnen lässt, erfahren Sie hier.

 

Der deutsche Bundestag hat am 14. März 2008 das "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) verabschiedet. In dessen Artikel 3 ist auch das "Gesetz über die Pflegezeit" (im Folgenden: PflegeZG) enthalten.

 

Das PflegeZG soll Beschäftigten ermöglichen, pflegebedürftige nahe Angehörige in ihrer häuslichen Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege stärken. Hierzu sieht es einen Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers sowohl bei kurzfristig eingetretenem Pflegebedarf als auch bei einer Langzeitpflege vor.

 

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 25. April abschließend mit dem Entwurf des "Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes" beschäftigen; es soll dann - wie geplant - zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

 

 

Mitteilung des Finanzministeriums vom 07. Januar 2008

 

 

Durchführung der Beihilfeverordnung des Landes Schleswig Holstein (BhVO)

 

Soziale Sicherung von Pflegepersonen (§44 SGB XI)

 

 

Lohnender Einsatz: Rente für die Pflege von Angehörigen

 

Deutschland wird immer älter - für viele Angehörige heißt das, dass sie zum Beispiel ihre Mutter oder ihren Vater pflegen. Um die Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich zu fördern und um den hohen Einsatz der Pflegenden anzuerkennen, die wegen der Pflegetätigkeit oftmals auf eine eigene Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten, entstehen Rentenerhöhende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. …lesen Sie hier mehr

 

 

Aktuelles Urteil zur Pendlerpauschale

 

Pendlerpauschale – verfassungswidrig

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Er hat deshalb zwei Verfahren betreffend die Ablehnung eines Lohnsteuerermäßigungsantrags ausgesetzt und das Abzugsverbot dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (BFH vom 10.1.2008, Az. VI R 17/07 und VI R 27/07). Dies wurde heute in München bekannt gegeben. ...lesen Sie hier mehr

 

 

Persönliches Budget

 

Ab dem 01. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das persönliche Budget. Damit sind bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzung grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets vom Leistungsträger zu genehmigen. Anstelle von Sach- und Dienstleistungen erhalten die behinderten Menschen dann ein Budget, mit dem sie notwendige Leistungen selbst einkaufen. Mehr Informationen unter: www.budget.bmas.de

 

 

 

 

Am 08.02.2007 wurde die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement von Seiten des Rektorates, des Personalrates, des Personalrates (W) und der Schwerbehindertenvertretung unterzeichnet. Die Dienstvereinbarung ist somit in Kraft getreten.

 

Für Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) steht Ihnen das Integrationsteam jederzeit gern zur Verfügung.

 

Mitglieder des Integrationsteams sind:

 

 

 

 

Termine

 

Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2010

 

Im November dieses Jahres war es wieder soweit, die Schwerbehindertenvertretung wurde neu gewählt. Für die zahlreiche Teilnahme an der Wahl und das uns damit ent-gegengebrachte Vertrauen möchte ich mich herzlich, auch im Namen meiner Stellvertreter, bei Ihnen bedanken. Die neue Amtszeit beginnt am 23. November 2010. Bis Ende 2014 werde ich Ihnen weiterhin als Hauptamtliche Vertrauensperson und somit als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen. Als 1. Vertreterin wurde Frau Sophia Dazert und als 2. Vertreter Herr Dr. Karsten Bluhm gewählt. Frau Dazert und ich werden somit unsere dritte Amtsperiode antreten, Herr Dr. Bluhm seine erste. Frau Dazert, Herr Dr. Bluhm und ich wünschen uns und Ihnen für die nächsten vier Jahre eine erfolgreiche und fruchtbare Zusammenarbeit. Für Beratungen, Hilfestellungen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

 

Versammlung für schwer behinderte Menschen und ihnen Gleichgestellten (s. hier)

 

Neuwahl der Hauptschwerbehindertenvertretung

 

Am 25. März 2011 wurde die Hauptschwerbehindertenvertretung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr neu gewählt.

 

Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:

 

Hauptvertrauensperson:

 

Frau Magarete Ubert- Förster
Universität Flensburg
Auf dem Campus 1
24943 Flensburg
Telefon: 0461-8052450

 

1. stellvertretendes Mitglied:

 

Frau Anja Christ
Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr
Niederlassung Rendsburg
24768 Rendsburg

 

2. stellvertretendes Mitglied:

 

Herr Norbert Kreutzfeldt
Universität Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23943 Lübeck

 

 

 

 

 

 

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Stand: 13.12.2011