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Dienstvereinbarungen an denen die Schwerbehindertenvertretung mitgewirkt hat

 

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. In der Uni-Intern vom 19.10.2011 haben der Kanzler der CAU Herr Eisoldt und Frau Dr. Scheuermann vom betriebsärzltichen Dienstes jüngst zu diesem Thema berichtet.

 

Weitere Dienstvereinbarungen der CAU finden Sie auf den Seiten des Personalrates und des Personalrates- Wissenschaft.

 

 

Einstellung eines schwerbehinderten Menschen

 

Eines der wichtigsten Ziele des Schwerbehindertenrechts (Teil 2 SGB IX) ist es, die Einstellung möglichst vieler schwer behinderter Menschen durch private und öffentliche Arbeitgeber zu erreichen.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwer behinderten Menschen, insbesondere mit der Agentur für Arbeit gemeldeten Schwer behinderten Menschen, besetzt werden können. Dabei soll, um diese Prüfung effektiv und nachprüfbar zu machen, die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden (§ 81 Abs. 1 Satz 6 i.V.m. § 95 SGB IX). Der Arbeitgeber verstößt daher gegen das Gesetzt, wenn er eine Einstellung ohne diese Prüfung vornimmt. In diesem Fall ist der Personalrat berechtigt, die Zustimmung zur Einstellung eines nicht behinderten Arbeitnehmers zu verweigern.

 

Für die Christian-Albrechts-Universität gilt:

 

die Schwerbehindertenabfragen sind bei der Agentur für Arbeit und der Erfassungsstelle des Innenministeriums zu machen.

 

Kontakt:

 

Agentur für Arbeit Kiel, Frau Cordes, Tel: 0431-709- 1563, oder Walter Wilhelm Tel: 0 431 / 709 - 14 88, Fax: 0 431 / 709 - 17 95

 

und


Erfassungsstelle des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein - IV 1313 -, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, Mo. Mi. und Do. bis 14.00 Uhr, Frau Anke Evers-Lima (Tel.: 0431-988-2952; Fax: 0431/988-614-2952; e-mail: anke.evers-lima@im.landsh.de)

 

Für Fragen steht Ihnen die Schwerbehindertenvertretung gern zur Verfügung.

 

 

Schwerbehindertenrichtlinien 2011

 

Die Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz (MBG Schl.-H.) über die Neufassung der Richtlinien über die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung (Schwerbehindertenrichtlinien) vom 5. Juli 2007 ist aufgrund einer Vielzahl zwischenzeitlich erfolgter Rechtsänderungen redaktionell überarbeitet worden. Die überarbeitete Fassung der Schwerbehindertenrichtlinien wurde im Amtsblatt für Schleswig-Holstein (ABl. Schl.-H. 2011, S. 900) veröffentlicht.

 



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Zuständig für die Pflege dieser Seite: Büro der Schwerbehindertenvertretung
Stand: 14.12.2011