Am 01.01.2012 ist
die neue Fachkunderichtlinie Technik nach Röntgenverordnung
in Kraft getreten.
Am 01.11.2011 sind
die novellierte Strahlenschutzverordnung sowie die
novellierte Röntgenverordnung in Kraft getreten.
Weiterhin gilt ab dem 01.11.2011 die neue Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin.
Seit dem 01. März 2006
wird von den zuständigen Stellen bei dem „Vollzug der Röntgenverordnung“ im
medizinischen Bereich die neue Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb
von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ zu Grunde
gelegt. Eine wesentliche Veränderung gibt es bei dem Erwerb der Sachkunde für
Ärztinnen und Ärzte. So muss gemäß der neuen Richtlinie zusätzlich zu den
Sachkundezeiten auch eine gewisse Anzahl „dokumentierter Untersuchungen“
nachgewiesen werden. Eine Übersicht über die nötigen Sachkundezeiten und
Untersuchungen finden Sie hier.
Der achtstündige Einführungskurs (Kurs zum
Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz gem. §24 Abs. 1 Nr. 3 RöV) wird ab 2007
in einen vierstündigen theoretischen und einen vierstündigen praktischen Teil
gesplittet. Der praktische Teil ist dabei in der Einrichtung zu absolvieren, in
der später auch die Sachkundezeit erworben wird. Der schriftliche
Nachweis über den Besuch der Abteilung ist vor Antritt des theoretischen
Teils der durchführenden Kursstätte vorzulegen. Achtung: Nicht alle
Kursstätten führen den Einführungskurs zukünftig als vierstündigen Theoriekurs
durch – bitte informieren Sie sich bei der Kursstätte Ihrer Wahl.
Am 18. August 2005
ist das „Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Quellen“
in Kraft getreten. Dadurch hat sich auch die Strahlenschutzverordnung
in einigen Punkten geändert.
Seit dem 01. Juli 2004
wird von den zuständigen Stellen bei dem „Vollzug der Strahlenschutzverordnung“
im nicht-medizinischen Bereich die neue „Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung“
zu Grunde gelegt. Die Bezeichnung der Fachkundegruppen hat sich
geringfügig geändert. Die Änderungen können unserer Übersicht
entnommen werden. Der Aufbau der Strahlenschutzkurse ändert sich gemäß dieser
Richtlinie ebenfalls. Es wird ein sog. „Modulsystem“ eingeführt.
Am 05. August 2003
sind die „Diagnostischen Referenzwerte“ gemäß § 16 (1) RöV bzw. § 81 (2)
StrlSchV vom Bundesamt für Strahlenschutz
veröffentlicht und in 2010 novelliert worden. Das PDF-Dokument kann hier eingesehen werden.
Wir
machen Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass gemäß § 30 Abs. 1 StrlSchV
bzw. gemäß § 18a Abs. 1 RöV der Besuch der Strahlenschutzkurse bei Beantragung
der Fachkunde höchstens 5
Jahre zurückliegen darf.