Aktuell

 

Am 01.03.2021 ist das neue Richtlinienmodul „Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)“ in Kraft getreten. Das Kurssystem für MPE hat sich dadurch komplett verändert. Für zukünftige MPE, die ihren Sachkundeerwerb bereits vor dem 01.03.2021 begonnen haben, gilt gemäß Ziff. 4 der Richtlinie folgende Übergangsvorschrift: Ein bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bereits begonnener Erwerb der Fachkunde kann nach den bisherigen Festlegungen beendet und bescheinigt werden. Alternativ kann die Fachkunde auch nach den Maßgaben dieser Richtlinie erworben werden. 

 

Am 31.12.2018 ist das neue Strahlenschutzrecht komplett in Kraft getreten. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung stehen hier zum Download bereit. Die Röntgenverordnung gibt es nicht mehr.

 

Am 12. Juli 2016 sind die „Diagnostischen Referenzwerte“ gemäß § 16 (1) RöV vom Bundesamt für Strahlenschutz novelliert worden. Das PDF-Dokument kann hier eingesehen werden.

 

Am 25.09.2014 ist die novellierte Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ in Kraft getreten.

 

Am 19.10.2012 sind die „Diagnostischen Referenzwerte“ (Nuk) gemäß § 81 (2)  StrlSchV vom Bundesamt für Strahlenschutz novelliert worden. Das PDF-Dokument kann hier eingesehen werden.

 

Am 01.09.2012 ist die novellierte Form der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ in Kraft getreten. Neben einigen Änderungen bei den Fachkundegruppen und Sachkundezeiten hat sich die Kurslänge der Spezialkurse „Computertomographie“ und „Interventionsradiologie“ von 4 auf 8 Stunden verlängert.

 

Am 01.01.2012 ist die neue Fachkunderichtlinie Technik nach Röntgenverordnung in Kraft getreten.

 

Ab dem 01.11.2011 gilt die neue Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin.

 

Am 18.08.2005 ist das Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Quellen in Kraft getreten. Dadurch hat sich auch die Strahlenschutzverordnung in einigen Punkten geändert.

 

Seit dem 01.07.2004 wird von den zuständigen Stellen bei dem „Vollzug der Strahlenschutzverordnung“ im nicht-medizinischen  Bereich  die neue „Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung“ zu Grunde gelegt. Die Bezeichnung der Fachkundegruppen hat sich geringfügig geändert. Die Änderungen können unserer Übersicht entnommen werden. Der Aufbau der Strahlenschutzkurse ändert sich gemäß dieser Richtlinie ebenfalls. Es wird ein sog. „Modulsystem“ eingeführt.

 

Wir machen Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass gemäß § 30 Abs. 1 StrlSchV bzw. gemäß § 18a Abs. 1 RöV der Besuch der Strahlenschutzkurse bei Beantragung der Fachkunde  höchstens 5 Jahre zurückliegen darf.

 

 


 

 

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