Aktuell

 

Am 01.09.2012 ist die novellierte Form der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ in Kraft getreten. Neben einigen Änderungen bei den Fachkundegruppen und Sachkundezeiten (eine Übersicht der Änderungen finden Sie hier) hat sich die Kurslänge der Spezialkurse „Computertomographie“ und „Interventionsradiologie“ von 4 auf 8 Stunden verlängert. Aus diesem Grund müssen die von uns für 2013 geplanten Kurstermine geändert werden. Die Termine für 2013 finden Sie hier: Kiel, Greifswald .

 

Am 01.01.2012 ist die neue Fachkunderichtlinie Technik nach Röntgenverordnung in Kraft getreten.

 

Am 01.11.2011 sind die novellierte Strahlenschutzverordnung sowie die novellierte Röntgenverordnung in Kraft getreten. Weiterhin gilt ab dem 01.11.2011 die neue Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin.

 

Am 18. August 2005 ist das „Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Quellen“ in Kraft getreten. Dadurch hat sich auch die Strahlenschutzverordnung in einigen Punkten geändert.

 

Seit dem 01. Juli 2004 wird von den zuständigen Stellen bei dem „Vollzug der Strahlenschutzverordnung“ im nicht-medizinischen  Bereich  die neue „Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung“ zu Grunde gelegt. Die Bezeichnung der Fachkundegruppen hat sich geringfügig geändert. Die Änderungen können unserer Übersicht entnommen werden. Der Aufbau der Strahlenschutzkurse ändert sich gemäß dieser Richtlinie ebenfalls. Es wird ein sog. „Modulsystem“ eingeführt.

 

Am 05. August 2003 sind die „Diagnostischen Referenzwerte“ gemäß § 16 (1) RöV bzw. § 81 (2) StrlSchV vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht und in 2010 novelliert worden. Das PDF-Dokument kann hier eingesehen werden.

 

Wir machen Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass gemäß § 30 Abs. 1 StrlSchV bzw. gemäß § 18a Abs. 1 RöV der Besuch der Strahlenschutzkurse bei Beantragung der Fachkunde  höchstens 5 Jahre zurückliegen darf.

 

 


 

 

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