Am 01.09.2012 ist
die novellierte Form der Richtlinie „Fachkunde und
Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der
Medizin oder Zahnmedizin“ in Kraft getreten. Neben einigen Änderungen
bei den Fachkundegruppen und Sachkundezeiten (eine Übersicht der Änderungen
finden Sie hier) hat sich die Kurslänge der
Spezialkurse „Computertomographie“ und „Interventionsradiologie“
von 4 auf 8 Stunden verlängert. Aus diesem Grund müssen die von uns für 2013
geplanten Kurstermine geändert werden. Die Termine für 2013 finden Sie hier: Kiel, Greifswald .
Am 01.01.2012 ist
die neue Fachkunderichtlinie Technik nach
Röntgenverordnung in Kraft getreten.
Am 01.11.2011 sind
die novellierte Strahlenschutzverordnung sowie die
novellierte Röntgenverordnung in Kraft getreten.
Weiterhin gilt ab dem 01.11.2011 die neue Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin.
Am 18. August 2005
ist das „Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Quellen“
in Kraft getreten. Dadurch hat sich auch die Strahlenschutzverordnung
in einigen Punkten geändert.
Seit dem 01. Juli 2004
wird von den zuständigen Stellen bei dem „Vollzug der Strahlenschutzverordnung“
im nicht-medizinischen Bereich die neue „Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung“
zu Grunde gelegt. Die Bezeichnung der Fachkundegruppen hat sich
geringfügig geändert. Die Änderungen können unserer Übersicht
entnommen werden. Der Aufbau der Strahlenschutzkurse ändert sich gemäß dieser
Richtlinie ebenfalls. Es wird ein sog. „Modulsystem“ eingeführt.
Am 05. August 2003
sind die „Diagnostischen Referenzwerte“ gemäß § 16 (1) RöV bzw. § 81 (2)
StrlSchV vom Bundesamt für Strahlenschutz
veröffentlicht und in 2010 novelliert worden. Das PDF-Dokument kann hier eingesehen werden.
Wir
machen Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass gemäß § 30 Abs. 1 StrlSchV
bzw. gemäß § 18a Abs. 1 RöV der Besuch der Strahlenschutzkurse bei Beantragung
der Fachkunde höchstens 5
Jahre zurückliegen darf.