Studentische Vereinigungen
Die Universität fördert privatrechtliche studentische Vereinigungen, die die Studierenden zur Wahrnehmung ihrer fachlichen, hochschulpolitischen, sportlichen und sozialen Interessen und zur Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung gebildet haben, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Voraussetzung dafür ist, daß die Satzung der Vereinigung oder das Verhalten ihrer Mitglieder nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen oder nicht mit einem geordneten Lehr- und Forschungsbetrieb unvereinbar sind.
Studentische Vereinigungen, die nach Prüfung der genannten Voraussetzungen von der Syndika des Präsidiums der Universität zugelassen worden sind, können in eigener Verantwortung Informationen im Rahmen des Informationssystems der Universität anbieten.
Studentische Gruppen müssen sich um 15.5. und 15.11. jeden Jahres zurückmelden und Änderungen im Vorstand, der Anschrift oder der Satzung bekannt geben. Bei nicht erfolgender Rückmeldung wird die Vereinigung im Vorlesungsverzeichnis gestrichen und verliert den account beim Rechenzentrum. Ein Rückmeldeformular steht als Word- und RTF-Dokument zur Verfügung und kann an lschaefer@uv.uni-kiel.de geschickt werden.
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