Studienabschlussdarlehen
Informationen zum Darlehensfonds
des Studentenwerks
Schleswig-Holstein
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein hat aus eigenen Mitteln einen
Darlehensfonds mit der Zweckbestimmung errichtet, in Härtefällen durch die
Gewährung von zinslosen Darlehen Fortsetzung und Abschluss des Studiums zu
ermöglichen. Studiendarlehen können Studierende erhalten, die an einer im
Studentenwerksgesetz genannten Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben
sind.
Diese Förderung hat prinzipiell nichts mit der Studienabschlussförderung des
BAföG zu tun, sondern ist eine zusätzliche Leistung des Studentenwerks
Schleswig-Holstein.
- Für wen ist das Darlehen gedacht?
Das Darlehen soll eine finanzielle Absicherung ermöglichen in der arbeitsintensiven
Zeit des Examens- falls die Förderungshöchstdauer überschritten ist und eine Abschlussförderung
nach BAföG noch nicht oder nicht mehr möglich ist - falls das Studium selbst finanziert wurde und Erwerbstätigkeit aus zeitlichen
Gründen eingeschränkt oder aufgegeben werden muss - falls keine eigenen Mittel oder Unterstützungsmöglichkeiten durch die Familie zur
Verfügung stehen
- falls die Förderungshöchstdauer überschritten ist und eine Abschlussförderung
- Das Darlehen kann außerdem während des Studiums gewährt werden,
- in einer unvorhergesehenen, unverschuldeten Notlage, wenn dadurch das
Studium nachhaltig beeinträchtigt wird. Es darf sich nur um kurzfristige, außergewöhnliche Umstände handeln, die Studienfinanzierung an sich muss
gewährleistet sein.
- in einer unvorhergesehenen, unverschuldeten Notlage, wenn dadurch das
- Wer entscheidet über die Vergabe von Darlehen?
Die Vergabe von Darlehen obliegt dem Geschäftsführer des Studentenwerks
Schleswig-Holstein.
Er bedient sich zur Vorbereitung seiner Entscheidung eines Vergabeausschusses,
der aus vier vom Vorstand des Studentenwerks zu bestellenden Mitgliedern besteht.
Hiervon müssen mindestens zwei Studierende sein. Der Ausschuss tritt i.d.R. einmal
monatlich zusammen.
Er berät über die eingegangenen Anträge und legt dem Geschäftsführer eine
Empfehlung über Dauer und Höhe der Darlehensgewährung vor.
Die Darlehensvergabe erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Darlehensfond besteht nicht. - Wie hoch kann das Darlehen sein?
Die Darlehenshöhe orientiert sich an den geltenden BAföG-Bedarfssätzen.
Bei der Beratung über die Anträge wird entsprechend den Richtlinien der
individuelle Bedarf berücksichtigt (z.B. die mit höheren Kosten verbundene freiwillige
Krankenversicherung) , aber auch andere Einkünfte (z.B. Unterstützung durch die
Eltern oder Erwerbseinkommen) werden mit angerechnet. Leistungen aus dem
Darlehensfonds werden subsidiär gewährt. Z. Zt. können monatlich regelmäßig
maximal 600,- Euro gezahlt werden (auch wenn der nachgewiesene Bedarf
tatsächlich höher ist). - Wie lange kann man ein Darlehen erhalten?
Das Darlehen kann gewährt werden bis zu dem Monat, in dem der Studienabschluss
erreicht wird, längstens aber 6 Monate.
Müssen Sicherheiten erbracht werden:
Zur Absicherung der Rückzahlung ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft
beizubringen. Als Bürge können nur Personen in Frage kommen, die über
regelmäßiges Einkommen verfügen, das eine Rückzahlung in den vertraglich
vorgesehenen Raten ermöglicht. - Wie und wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Das Darlehen wird zinslos gewährt und die Rückzahlung beginnt 6 Monate nach der
letzten Darlehenszahlung. Falls sich an das Darlehen des Studentenwerks noch ein
Darlehen nach § 15 3a BAföG anschließt, beginnt die Rückzahlung 6 Monate nach
dem Studienende. Die monatlichen Raten betragen 3 % der Gesamtdarlehenssumme,
mindestens jedoch 50 Euro monatlich. Das Darlehen ist dann maximal nach
knapp drei Jahren getilgt. - Wie beantrage ich ein Darlehen des Studentenwerks?
Informationen über den Darlehensfonds sowie Antragsunterlagen erhalten Sie in der
Sozialberatung des Studentenwerks bei Frau Ogurreck.
In einem Gespräch kann dann i.d.R. schon geklärt werden, ob die Voraussetzungen
für eine Gewährung da sind, bzw. ob es andere Möglichkeiten der Finanzierung gibt.
Um nun tatsächlich so ein Darlehen zu erhalten, muß man nicht nur einfach ein Formular ausfüllen, da (wie oben erklärt) im Einzelfall entschieden wird.
Mit der Sozialen Betreuung können Sie Ihren persönlichen Fall besprechen!
Stand: Februar 2011
