Russisches Recht und die Wirtschaft
Ein russischer Rechtswissenschaftler aus Ekaterinburg forscht im Rahmen des Bundeskanzlerstipendiums am Institut für Osteuropäisches Recht.
Internationales Insolvenzrecht ist das Thema seiner Habilitation. Als Gast am Institut für Osteuropäisches Recht sammelt Dr. Sergej Trushnikov Material für seine Arbeit am Institut für Zivilverfahrensrecht der Staatlichen Juristischen Akademie des Ural in Ekaterinburg.
Professor Alexander Trunk, sein Kieler Gastgeber, beschreibt die aktuelle Bedeutung dieser Arbeiten: »Russland ist im dauernden Gespräch mit der Europäischen Union über eine engere Zusammenarbeit im Rechtsbereich.« Dabei gehe es insbesondere um Fragen des Wirtschaftsrechts, aber auch um die Justizzusammenarbeit. Trushnikovs Forschungsthema steht im Schnittpunkt dieser beiden Bereiche: »Eine Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Russland im Insolvenzbereich wäre ein wichtiges Element für den Schutz von Auslandsinvestitionen in Russland«, erklärt der Kieler Professor für Osteuropäisches Recht.
Ein Beispiel von aktueller Bedeutung ist der Fall Yukos. Russlands größter Ölkonzern ist seit anderthalb Jahren im Fadenkreuz der russischen Finanzbehörden. Dabei geht es unter anderem um Steuerschulden. Der Firmengründer und ehemalige Vorstandsvorsitzende Michail Chodorkowskij sitzt seit Oktober Oktober 2003 in Untersuchungshaft, seit Monaten läuft der Prozess gegen ihn. An der Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens äußerten der Europarat und die US-Regierung Zweifel. Im Dezember 2004 wurde die Hauptsparte des Konzerns, Yuganskneftegaz durch russische Behörden zwangsversteigert, um Steuernachforderungen des russischen Staates in Höhe von über 20 Milliarden Euro zu begleichen. Zuvor hatte das Unternehmen, bei dem auch US-Firmen beteiligt sind, ein Gericht in Houston im US-Bundesstaat Texas eingeschaltet, um die Versteigerung zu verhindern. Dies gelang zwar nicht, aber zumindest wurden deutsche Banken dadurch davon abhalten, sich zu beteiligen.
Das Vorgehen gegen Yukos und die Bemühungen des Kremls, mehr Kontrolle über die Privatwirtschaft zu gewinnen, haben unter ausländischen Investoren für erhebliche Unruhe gesorgt. Bei der Hannover-Messe im April bemühte sich Putin zwar darum, diese Befürchtungen zu zerstreuen, den Investoren geht es aber um rechtliche Sicherheit.
Nach Ansicht von Trushnikov zeigt der Fall Yukos klar, »dass Probleme in diesem Bereich vor allem auch deshalb entstehen, weil es in Russland keine klaren Regeln für internationale Insolvenzen gibt. Deswegen kam es zu dem Konflikt um die Kompetenz der Gerichte in Russland und den USA.« Der russische Rechtswissenschaftler befasst sich mit konkreten Regeln für internationale Insolvenzen. Die Ekaterinburger Akademie ist eine der führenden juristischen Ausbildungsstätten Russlands. Als Dekan der Internationalrechtlichen Fakultät seiner Hochschule ist Trushnikov verantwortlich für die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern, etwa für den bevorstehenden Sommerkurs zum deutschen Recht.
Im Juli 2005 veranstalten mehrere deutsche Hochschulen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Juristischen Akademie des Ural in Ekaterinburg einen Sommerkurs »Einführung in das deutsche Recht«. Der Kurs wird vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) finanziert und findet in Ekaterinburg statt. Es ist das erste Projekt eines geplanten Deutsch-Russischen Juristischen Instituts, mit dem beide Seiten ihre Zusammenarbeit ausbauen wollen. Die Vorbereitung des Kurses erfolgt auf deutscher Seite durch das Institut für Osteuropäisches Recht der CAU. Hauptansprechpartner für den Sommerkurs auf russischer Seite ist Dr. Sergej Trushnikov, der noch bis August in Kiel bleibt.
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