Prof. Dr. Hartmut Oetker
Schadensersatz, Mitbestimmung und Kündigungsschutz

Hartmut Oetker. Foto: pur.pur
Im Rahmen seiner arbeitsrechtlichen Forschungen beschäftigt er sich unter anderem mit dem betrieblichen Kündigungsschutz. »Da geht es letztlich darum, die rechtlichen Spielräume auszuloten und zu diskutieren, welchen Schutz Arbeitnehmer genießen, die nicht unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes fallen.« (ne)
Hartmut Oetker, 46 Jahre. Seit Oktober 2005 Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität. Geboren in Hildesheim. Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. 1986 Promotion an der CAU. 1993 Habilitation für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der CAU. Lehrstuhlvertretungen an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Jena. Richter am Thüringer Oberlandesgericht. Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien.
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