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unizeit Nr. 33 vom 10.12.2005, Seite 7  voriger  Übersicht  weiter  REIHEN  SUCHE   Druckfassung

Prof. Dr. Hartmut Oetker

Schadensersatz, Mitbestimmung und Kündigungsschutz


Der Lehrstuhl von Professor Hartmut Oetker ist dem Bürgerlichen Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht gewidmet. Seine For­schungsarbeiten in jedem der drei Bereiche umfassen ein weites Spektrum an Themen. So kommentiert und erläutert er zum Beispiel die allgemeinen Bestimmungen zum Schadensersatz­recht; für das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse hat er genauso wie für das Handelsrecht ein Lehrbuch verfasst. Im Gesellschaftsrecht liegt Oetkers Forschungsschwerpunkt auf dem Feld der Corporate Governance und dort insbesondere im Recht der Unternehmens­mitbestimmung. Corporate Governance heißt übersetzt »Unter­nehmensleitung«. Es geht hierbei um die rechtliche und tatsächliche Verteilung der Aufgaben zwischen Aufsichtrat, Vorstand und Eigentümern. »Es gibt auch Überlegungen, den Bereich der Unterneh­mensmitbestimmung zu reformieren. Das ist zunächst aufgeschoben worden. Stattdessen hat die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt, die bis Ende 2006 Reformvorschläge entwickeln soll«, erklärt Oetker, der auch weiterhin als Richter am Thüringer Oberlandesgericht arbeitet.

Im Rahmen seiner arbeitsrechtlichen Forschungen beschäftigt er sich unter anderem mit dem betrieblichen Kündigungsschutz. »Da geht es letztlich darum, die rechtlichen Spielräume auszuloten und zu diskutieren, welchen Schutz Arbeitnehmer genießen, die nicht unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes fallen.« (ne)
Hartmut Oetker, 46 Jahre. Seit Oktober 2005 Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität. Geboren in Hildesheim. Studium der Rechts­wissenschaft an der Freien Universität Berlin. 1986 Promotion an der CAU. 1993 Habilitation für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der CAU. Lehrstuhl­vertretungen an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Jena. Richter am Thüringer Oberlandesgericht. Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien.
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