Gerechte Pflege
Hilfe- und pflegebedürftige Menschen haben in Deutschland zahlreiche Rechte. Doch in der Realität gelten diese oft nicht viel. Eine Charta soll die Situation in der Pflege verbessern.

Um die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, existiert seit zwei Jahren der »Runde Tisch Pflege«, den die Bundesministerien für Gesundheit und soziale Sicherheit sowie für Familie, Jugend, Frauen und Senioren eingerichtet haben.
Der Kieler Experte für Sozialrecht hat in diesem Gremium maßgeblich daran mitgearbeitet, eine Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu erstellen, die im September öffentlich vorgestellt wurde. Diese Charta schaffe keine neuen Rechte, sondern konkretisiere die bereits bestehenden, so Igl: »Die Charta macht klar, was für Aufgaben die an der Pflege Beteiligten haben. Bisher existieren zwar zahlreiche Gesetze, die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen gewisse Rechte garantieren, etwa im Recht der Pflegeversicherung, im Sozialhilferecht oder im Heimgesetz. Es gibt aber trotz der Gesetze keine Klarheit, welche Ansprüche die Pflegebedürftigen wirklich haben. Es ist zum Beispiel nirgendwo konkretisiert, ob Heimbewohner das Recht auf ein Einzelzimmer haben oder ob auch die Unterkunft in einem Mehrbettzimmer der Menschenwürde und den Persönlichkeitsrechten entspricht. Hier setzt die Charta an und präzisiert die vorhandenen Rechte.« Die Charta spricht sich dafür aus, dass unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts pflegebedürftiger Menschen grundsätzlich einer Unterbringung im Einzelzimmer der Vorzug zu geben ist. Aber auch wenn das nicht machbar ist, muss es die Möglichkeit zum Rückzug geben.
Die Charta umfasst acht Artikel, in denen es unter anderem um die Themenbereiche Selbstbestimmung, das Recht auf ein Sterben in Würde und den Schutz der Intimsphäre geht. Die dazugehörigen Kommentare definieren die konkreten Ansprüche Pflegebedürftiger. So sagt die Charta zum Beispiel, dass Personen, die den Wohn- oder Sanitärraum des Pflegebedürftigen betreten wollen, anklopfen und einen Rückruf abwarten sollen, bevor sie eintreten. Ein weiteres Beispiel: Laut der Charta haben Pflegebedürftige das Recht, Ansprechpartner zu haben, die sie kennen und denen sie vertrauen. Deswegen müsse der Anbieter es vermeiden, dass das eingesetzte Personal häufig wechselt.
Die Verfasser der Charta setzen darauf, dass diese als politisches Signal wirkt, die Qualität in der Pflege zu verbessern. Außerdem könne die Charta Grundlage für eine Selbstverpflichtung von Anbietern sein.
Wie stark die Charta ihre Wirkung entfaltet, hängt nach Ansicht Igls wesentlich davon ab, wie sehr sie politisch unterstützt und umgesetzt wird. In jedem Fall biete sie einen Maßstab dafür, wie mit hilfe- und pflegebedürftigen Menschen umzugehen ist. (js)
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