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unizeit Nr. 36 vom 27.05.2006, Seite 4  voriger  Übersicht  weiter  REIHEN  SUCHE   Druckfassung

Verfassungslos

Dr. Andreas Metz hat sich in seiner Dissertation mit dem Vertrag über eine Europäische Verfassung beschäftigt. Wesentliche Neuerungen erklärt der Jurist im Gespräch mit »unizeit«.


unizeit: Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit stehen die Außen­kompetenzen der EU, also alles, was den Kontakt mit anderen Ländern betrifft. Was würde sich im Vergleich zur derzeitigen Situation hinsichtlich der Außenkompetenzen verändern, wenn die EU-Verfassung in Kraft träte?

Andreas Metz: Hier gab es durchaus relevante Veränderungen. Zunächst einmal wurde ein eigenes Kapitel über die Außen­kompetenzen geschaffen, in dem alle relevanten Vorschriften über die Außenbeziehungen zusammengefasst wurden. Die aber wahrscheinlich augenfälligste Neuerung ist die Schaffung eines europäischen Außenministeriums. Der Außenminister wird, wie während der Beratungen des Konvents und der Regierungskonferenz gesagt wurde, »zwei Hüte« tragen: Er wird gleichzeitig Beauftragter des Ministerrats für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und einer der Vizepräsidenten der Kommission sein. Diese beiden Funktionen, die zurzeit »Mr. GASP« Javier Solana und EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner ausüben, würde der europäische Außenminister in seinem Amt vereinigen.

Was bedeutet das konkret?

Diese Verschmelzung würde zuerst einmal bedeuten, dass es einen Ansprechpartner für Außen­angelegenheiten der EU gibt. Bürger oder Staaten, die mit der EU Kontakt aufnehmen wollen, werden in Zukunft wissen, an wen sie sich wenden müssen, weil der Adressat in Person des Außenministers klar sein wird.

Welche Kompetenzen werden dem EU-Außenminister zugeschrieben? Was liegt in seinem Bereich?

Vor allem repräsentiert er. Darüber hinaus wird es seine Aufgabe sein, die verschiedenen Aspekte der Außenangelegenheiten zu koordinieren, zu leiten und widerspruchsfrei zu gestalten. Im Moment ist es eine große Schwäche der EU, dass niemand explizit auf die Kohärenz, also Widerspruchsfreiheit, der verschiedenen Abkommen achtet. Zum Beispiel Abkommen im Bereich der Umwelt oder Handels­abkommen haben durchaus verschiedene Ziele und können sich somit in Teilbereichen widersprechen. Der EU-Außenminister soll künftig darauf achten, dass solche Abkommen widerspruchsfrei gestaltet werden und sich an übergeordneten Zielen ausrichten.

Bis jetzt ist die EU-Verfassung jedoch noch nicht von allen Mitgliedsstaaten angenommen worden, und es sieht im Moment auch nicht danach aus, dass sie jemals in Kraft tritt. Sind ihre Überlegungen vor diesem Hintergrund nicht nur graue Theorie?

Natürlich habe ich mir diese Frage auch gestellt, bevor ich mit meiner Arbeit begonnen habe. Das Risiko eines Scheiterns ist beträchtlich, schließlich müssen 25 Mitgliedsstaaten dem Verfassungsvertrag zustimmen. Aber die Europäische Verfassung ist noch nicht gescheitert, neue Initiativen wurden gestartet. Und selbst wenn die Verfassung scheitern würde, bedeutete dies nicht, dass alles nur graue Theorie wäre, denn, wie es auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gesagt hat, sie bleibt zumindest eine Messlatte, eine Diskussionsgrundlage, an der sich jeder weitere Entwurf messen lassen muss. Abgesehen davon hoffe ich, dass die Verfassung in Kraft tritt, denn dies wäre ein wichtiger Schritt für die weitere Integration Europas. (ne)
Andreas Metz hat im Frühjahr 2006 am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht summa cum laude promoviert. Mittlerweile arbeitet Metz in einer Wirtschaftsorganisation in Brüssel.
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