Annahme verweigert
Mit Unterstützung der EU versucht Spanien, die Kanarischen Inseln vom Meer aus gegen Flüchtlinge aus Afrika abzuschirmen. Dürfen Staaten das? Tilmann Laubner lotet in seiner Promotion die juristischen Spielräume des Seerechts aus.

Gerettet? Ein Boot der spanischen Küstenwache läuft im Hafen von Motril ein. An Bord sind Flüchtlinge aus Afrika, die mit kleinen Booten die spanische Küste angesteuert hatten. Foto: dpa Picture-Alliance
Ziel der spanischen Regierung ist es daher, die Boote frühzeitig abzufangen und zurückzuschicken, so dass die Flüchtlinge gar nicht erst einen Fuß auf europäischen Boden setzen können. Geplant ist zum Beispiel der Einsatz von Fernerkundungssatelliten, um die Flüchtlingsboote frühzeitig aufspüren zu können. Außerdem werden andere Mitgliedsstaaten der europäischen Union Spanien dabei unterstützen, die Flut der illegalen Einwanderer mit Flugzeugen, Hubschraubern und (Kriegs-)Schiffen einzudämmen. Diese sollen zunächst die Gewässer vor den Kanarischen Inseln kontrollieren und zukünftig auch in den Küstenabschnitten vor dem Senegal, vor Mauretanien und Kap Verde Patrouille fahren. Denn von dort starten die Flüchtlingsboote mit Ziel Kanaren.
Wie diese Abwehrstrategien juristisch zu bewerten sind, untersucht Tilmann Laubner in seiner Promotion am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht. »Die Fragestellung ist: Welche Befugnisse haben die europäischen Staaten auf See, um den Zugang zu ihrem Land zu kontrollieren, und welchen Beschränkungen unterliegen sie dabei«, erläutert der Kieler Jurist. »Die Befugnisse sind im Seerecht zu suchen.« Das Seerecht teilt das Meer in verschiedene Zonen ein: vor allem in innere Gewässer wie die Seehäfen, Küstengewässer und die Hohe See. Die Befugnisse eines Staates richten sich nach diesen Zonen. »Mit größerer Entfernung zum Land darf ein Staat immer weniger tun«, so Laubner. »Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, welche Bindungen – zum Beispiel ans Flüchtlingsrecht – die Staaten eingegangen sind.«
Die Genfer Flüchtlingskonvention, die auch Spanien unterzeichnet hat, beinhaltet unter anderem das so genannte »Non-Refoulement «-Gebot. Danach dürfen »echte« Flüchtlinge im Sinne der Konvention nicht in ihre Herkunfts- oder andere Länder abgeschoben werden, wenn ihnen dort Verfolgung oder Folter drohen. Laubner: »Wenn ein Staat sich vertraglich verpflichtet hat, die Genfer Flüchtlingskonvention einzuhalten, dann gilt das auf jeden Fall für Flüchtlinge, die schon an Land sind. Das Verbot gilt in jedem Falle auch für Flüchtlinge in den Küstengewässern, also zwischen null und zwölf Meilen Abstand vom Strand. Aber wie sieht es aus, wenn das spanische Schiff einfach weiter aufs Meer hinaus fährt? Besteht diese Bindung auch noch außerhalb des Staatsgebiets? Das ist eine Frage, mit der ich mich jetzt gerade beschäftige.«
Ihre Abwehrmaßnahmen rechtfertigen die europäischen Behörden häufig mit dem Argument: Das seien nur Wirtschaftsflüchtlinge, die sich in Europa einfach eine bessere Zukunft versprechen. Ihnen drohe in ihrer Heimat nicht Verfolgung oder Folter. Laubner: »Das Problem ist tatsächlich, dass die Gruppe, die sich auf den Weg macht, in der Regel gemischt ist. Und man sieht es den Menschen nicht an der Nase an, ob sie Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Ob sie zum Beispiel aus Dafour kommen, wo sie tatsächlich verfolgt werden, oder ob sie einfach ein besseres Leben oder überhaupt Verdienstmöglichkeiten suchen. Ein Staat muss das prüfen, bevor er Menschen zurück in bestimmte Länder schickt.« Bis Jahresende will Laubner seine Arbeit abgeschlossen haben. Ein Fazit wagt er schon jetzt: »Juristisch gesehen haben europäische Staaten kaum eine Chance, den Zugang von Bootsflüchtlingen ganz zu verhindern. Allenfalls können sie versuchen, ihn zu kontrollieren und zu kanalisieren.« (ne)
Das Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel, vertreten durch Institutsdirektor Professor Andreas Zimmermann, gehört zum Kieler Forschernetzwerk »Ozean der Zukunft«. Biologen, Geologen, Klimaforscher sowie Juristen und Wirtschaftswissenschaftler arbeiten hier eng zusammen, um die Probleme, die sich für den Ozean der Zukunft stellen, fächerübergreifend zu bearbeiten.
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