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unizeit Nr. 39 vom 09.12.2006, Seite 1  voriger  Übersicht  weiter  REIHEN  SUCHE   Druckfassung

Kuckuck

Kieler Rechtsmediziner haben die Zuverlässigkeit von Vaterschaftstests analysiert und Schwachstellen aufgedeckt.


Ganz der Papa? Gewissheit versprechen Anbieter von Vaterschaftstests, doch deren Verfahren sollte man sich genauer anschauen. Foto: www.photocase.de

Vaterschaftstests für 140 Euro – bei derart günstigen Angeboten im Internet wird es Männern leicht gemacht, ein für allemal zu klären, ob sie ein Kuckuckskind großziehen oder Unterhalt für ein Kind bezahlen, das nicht das ihre ist. Klassischer Fall: Der Vater besorgt sich heimlich einen Schnuller, Kaugummi oder Haare des Kindes, ohne dass die Mutter zugestimmt hat, und schickt diese Proben zusammen mit seinem eigenen Schleimhautabstrich in ein Labor. Einige Wochen später meint er dann Klarheit zu haben. Die Sache ist jedoch heikel – in vielerlei Hinsicht. Egal wie der Test ausgeht, wenn er heimlich, also ohne die Zustimmung des Kindes beziehungsweise seines gesetz­lichen Vertreters vorgenommen wurde, ist er vor Gericht nicht gültig und darf bei einem Vaterschaftsanfechtungs­sprozess nicht verwendet werden. So hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 12. Januar 2005 entschieden. Ein Urteil des

Bundesverfassungsgerichtes hierzu wird im Januar 2007 erwartet. Professor Hans-Jürgen Kaatsch, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, sieht im heim­lichen Test eindeutig einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes und lehnt solche Tests prinzipiell ab.

Abgesehen von den juristischen Problemen werden die emotionalen Folgen eines Vaterschaftstests häufig unterschätzt. Wenn zum Beispiel herauskommt, dass der Ehemann und vermeintliche Vater des Kindes nicht der leibliche Vater ist, stellt das die Familie vor eine große Belastungsprobe. Das Kind steht plötzlich ohne Vater da, und auch dessen Beziehung zu »seinem« Kind wird extrem belastet. Hinzu kommt, dass man die Ergebnisse heimlicher Tests mit äußerster Vorsicht betrachten sollte. Selbst die Aussage: »Die Vaterschaft ist mit 99,9 Prozent praktisch erwiesen« gibt noch keine Gewissheit. Denn, was kaum jemand weiß, die Aussagekraft eines Abstammungsgutachtens hängt sehr stark davon ab, unter welchen Umständen es entstanden ist. »Besonders trügerisch sind Gutachten ohne DNA-Proben der Mutter«, warnt Professor Nicole von Wurmb-Schwark, die Leiterin des DNA-Labors des Instituts für Rechtsmedizin. Wenn nur Proben von Vater und Kind untersucht wurden, dies kommt vor allem bei heimlichen Tests oft vor, kann selbst das beste Labor bei einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent nicht garantieren, dass der vermutete Vater auch der biologische Vater ist. Auf welch wackeligen Beinen die Befunde von Abstammungsgutachten stehen, haben aktuelle Arbeiten des Kieler Instituts für Rechtsmedizin in Kooperation mit Rechtsmedizinern der Universität Greifswald offenbart. In einer Studie haben die Rechtsmediziner DNA-Proben von 336 Kindern mit denen von 348 Männern, die nicht mit ihnen verwandt waren, per Computeranalyse verglichen. Das Ergebnis: Für 23 Kinder konnte man einen bis drei mögliche Väter in der Stichprobe finden. »Wir haben Männer gefunden, die ganz bestimmt nicht mit den Kindern verwandt waren und die wir mit über 99,9 Prozent als Vater eingeschlossen haben. Das passiert nicht, wenn man die Daten der Mutter in der Analyse berücksichtigt«, betont die Kieler Juniorprofessorin für molekulare Rechtsmedizin.

Misstrauen gegen das Testergebnis ist vor allem angebracht, wenn ein Verwandter – zum Beispiel ein Bruder des vermuteten Vaters – als Vater in Betracht kommt. So haben die Wissenschaftler in einer anderen Studie bei fünf von 125 Kind/Onkel-Paaren den Onkel mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,97 bis 99,997 als möglichen Vater ermittelt.

Insgesamt konnte für rund 30 Prozent der Onkel ohne Daten der Mutter die Vaterschaft zum Kind nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. In einer weiteren Untersuchung der rechtsmedizinischen Institute der Universitäten Kiel, Greifswald und Jena nahmen die Wissenschaftler fünfzig Gutachten privater Labore unter die Lupe und verglichen sie mit den eigenen Analysen der Fälle. Dazu erklärte die stellvertretende Direktorin des Kieler Instituts Dr. Eva Simeoni. »Wenn wir vom Gericht den Auftrag bekommen, eine fragliche Vaterschaft zu klären, kommt es hin und wieder vor, dass die betroffenen Personen bereits vorher ein privates Gutachten erstellen ließen. Dieses ist aber vor Gericht nicht gültig, wenn es heimlich durchgeführt wurde oder keine Identitätsnachweise vorliegen. Wir haben unsere Befunde mit denen der privaten Labore verglichen.« Dabei stießen sie auf einige Ungereimtheiten, Fehlbestimmungen und in zwei Fällen sogar auf eine Fehlbeurteilung. Ein Vater, der im Privatgutachten ausgeschlossen wurde, erwies sich im gerichtlichen Gutachten doch als biologischer Vater. In dem anderen Fall war es umgekehrt. Das deute jedoch nicht automatisch auf Fehler des Labors hin. »Das können auch Betrugsversuche gewesen sein«, meint Professor von Wurmb-Schwark. Bei eingesandten Proben könne man nie wissen, von wem die Probe stamme. »Wir machen prinzipiell immer Foto und Fingerabdruck, wenn wir eine Probe nehmen, und trotzdem kommen immer wieder Betrugsmanöver vor. In einem Fall ist zum Beispiel ein Freund des Vaters zur Blutabnahme erschienen«, ergänzt Dr. Simeoni.

Neben diesem grundsätzlichen Problem von heimlichen Gutachten ohne Identitätsnachweis fanden die Wissenschaftler jedoch weitere Schwachstellen. So gaben zum Beispiel neun Labore im Befund nur das Endresultat an und nicht die konkreten Typisierungsergebnisse der beteiligten Personen, anhand derer ein zweites Labor die Auswertung überprüfen kann. Bei den 41 Fällen, die im Detail nachgeprüft werden konnten, wurden neun fehlerhafte Befunde aufgedeckt, das heißt einzelne Merkmale waren falsch bestimmt. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Aussagekraft der Ergebnisse ist die Zahl der untersuchten Merkmale oder Genorte. Mindestens zwölf sollten untersucht werden, die Kieler Rechtsmediziner analysieren 16, während einige der begutachteten Privatanalysen sich nur auf die Typisierung von acht oder zehn Merkmalen stützten.

Abschließend betont Professor von Wurmb-Schwark: »Es gibt selbstverständlich auch viele private Labore, die gewissenhaft und zuverlässig arbeiten.« Ein Laie könne jedoch kaum die Qualität eines Labors beurteilen. Von heimlichen Tests raten die Kieler Wissenschaftler aus der Vielzahl von Gründen heraus grundsätzlich ab.

Prinzip des Vaterschaftstests

Für den Vaterschaftstest benötigt man idealerweise einen Schleimhautabstrich oder eine Blut­probe des Vaters, des Kindes und auch der Mutter. Daraus wird der Träger der genetischen Information, die DNA, isoliert. Die DNA ist zwar bei jeder Person einzigartig, weist jedoch je nach Verwandtschaftsgrad eindeutige Ähnlichkeiten auf. Anhand der möglichen Ähnlichkeiten wird nun die Vaterschaft nachgewiesen oder ausgeschlossen. Dazu werden mindestens zwölf verschie­dene Merkmale oder Genorte (so genannte Loci) bei dem Kind mit denen des möglichen Vaters und auch mit denen der Mutter verglichen. Fast jedes Merkmal liegt in zweifacher Ausfertigung (Allele) vor, ein Allel stammt vom Vater, eins von der Mutter. Im Rahmen des Tests wird bei jedem Allel des Kindes untersucht, ob es von der Mutter oder dem möglichen Vater stammen könnte. Kann ein Allel weder von der Mutter noch von dem möglichen Vater geerbt sein, gilt das als Ausschluss. Bei Ausschlüssen in drei Merkmalen schließt man die Vaterschaft aus.

Die Grafik zeigt die Rohdaten einer Abstammungsuntersuchung an vier Genorten. Im ersten Genort stammt die rechte Zacke des Kindes von der Mutter (roter Pfeil), also muss die linke vom Vater stammen. Der hat auch genau das, was das Kind braucht (grüner Pfeil). Auf dem zweiten Genort hat das Kind nur eine Zacke, muss also von beiden Eltern das gleiche Merkmal (Allel) bekommen haben. Diese weisen auch beide das benötigte Merkmal auf. Im dritten Genort kommt die linke Zacke von der Mutter, rechts vom Vater, genauso verhält es sich beim vierten Genort. Zur Erklärung: Nicht die Höhe der Zacken ist hier entscheidend, sondern ob sie genau an der gleichen Stelle liegen. In diesem Beispiel gibt es keinen Ausschluss der Vaterschaft. Grafik: Institut für Rechtsmedizin.

An einem Beispiel erklärt die Kieler Molekularbiologin von Wurmb-Schwark, warum Gutachten, die ohne DNA der Mutter erstellt wurden, problematisch sind: »Angenommen ein Kind hat beim ersten Merkmal die Allele 14 und 15. Und der mögliche Vater hat 15 und 16. Dann könnte die 15 vom Vater kommen. Wenn man sich parallel dazu die DNA der Mutter anschaut, und sie hätte beim ersten Merkmal zwei Allele 15, dann ist ganz klar, dass die 15 des Kindes von der Mutter kommen muss. Vom Vater müsste es die 14 haben und damit wäre der Lieferant der DNA schon als Vater ausgeschlossen. Das heißt, der Vater hat in jedem Merkmal die doppelte Chance, als Vater eingeschlossen zu werden, wenn die Probe der Mutter nicht vorliegt.«

Kerstin Nees
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