Babyjahr, BAföG und Bachelor
Mit den neuen Studiengängen wird nicht alles anders. Jobben ist immer noch drin, und BAföG gibt es auch für einen Masterstudiengang. Bei sozialen und finanziellen Fragen hilft das Studentenwerk.

Foto: Jürgen Haacks, Krüger/Dorfmüller, pur.pur. © CAU
Ob, wo und wie viele Studierende nebenher jobben können, wird die Zukunft zeigen. »Allerdings können die Anwesenheitspflichten dazu führen, dass man nicht mehr so flexibel in der Auswahl der Veranstaltungen und in der Auswahl der Arbeit ist«, vermutet Dita Ogurreck von der Sozialberatung des Studentenwerks Schleswig-Holstein. Denn die Zeiten für den Unterricht können regelmäßig auch bis 20 Uhr gehen. Kritisch könnte das insbesondere für Studierende mit Kindern werden, die sich »Außer-Haus-Termine« an Uni und Arbeitsplatz nur zu den Zeiten erlauben können, an denen die Kinder betreut werden.
Über finanzielle Förderung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung informieren die Mitarbeiterinnen des Studentenwerks in der Mensa II. »Alleinerziehende haben zum Beispiel die Möglichkeit, Zuschüsse zu bekommen, wenn sie eine Tagesmutter für ihr Kind bei Kompaktkursen am Wochenende oder bei Univeranstaltungen außerhalb der Betreuungszeiten der Kindertagesstätten benötigen«, so Ogurreck. Das Studentenwerk in Kiel unterhält drei ganztägig geöffnete Kindertagesstätten für Studentenkinder in der Olshausenstraße, im Niemannsweg und in der Grenzstraße sowie eine von Eltern initiierte und geleitete Krabbelstube in der Mensa II. Aber gerade für kleinere Kinder reicht das Angebot noch nicht. Häufig können daher studierende Mütter einzelne Pflichtveranstaltungen nicht besuchen, und das Studium verlängert sich dadurch.
Dies darf auch in Zukunft keine gravierenden Folgen haben, meint die Gleichstellungsbeauftragte der CAU, Andrea Eickmeier. »Das Hochschulgesetz sieht vor, dass man in besonderen Situationen das Studium verlängern kann.« Wie das im Einzelfall umgesetzt wird, klärt jeweils das Studierendensekretariat der CAU.
An der Studienfinanzierung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) ändert sich nichts. Wer Anrecht auf BAFöG hat und einen Antrag stellt, bekommt die Förderung für den Bachelorstudiengang und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang. Allerdings gilt nach wie vor die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren. »Studierende, die bei Aufnahme des Masterstudiengangs über 30 Jahre alt sind, können in der Regel keine Förderung mehr bekommen«, erklärt Kerstin Meck-Reinhart vom Studentenwerk. Eine diesbezügliche Gesetzesänderung sei aber in Vorbereitung und auch hier gibt es für Eltern die Möglichkeit auf Sonderanträge. (ne)
Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks untersucht seit 1951 im Dreijahresrhythmus die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert diese Untersuchungsreihe.
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