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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Unizeit – Nachrichten aus der Universität Kiel

unizeit Nr. 43 vom 22.07.2007, Seite 4  voriger  Übersicht  weiter  REIHEN  SUCHE   Druckfassung

In Sachen Tierschutz

Die Kieler Uni ist von der Landestierärztekammer als Weiterbildungsstätte zum Fach­tierarzt für Versuchstierkunde zugelassen worden. unizeit sprach mit dem Tierschutz­beauftragten Dr. Gerhard Schultheiß.


Wacht über den Tierschutz an der CAU: Dr. Gerhard Schultheiß. Foto: Sandra Ogriseck

unizeit: Dr. Schultheiß, es gibt Menschen, die möchten nicht, dass für ihr Leben Tiere sterben müssen. Was entgegnen Sie ihnen?

Gerhard Schultheiß: Ich wage zu bezweifeln, dass diese Personen noch nie von Tierversuchen profitiert haben, und ich rede hier nicht von irgendwelchen Hautcremes, sondern zum Beispiel vom Anti­biotikum Penicillin, das auch in Tierversuchen erprobt wurde. Die ganze Arzneimittelprüfung baut darauf auf, dass Versuche an Tieren erste Hinweise liefern, wo etwa die Toxizitätsschwelle liegt, das heißt, ab welcher Dosis Medikamente potenziell giftig sind. Nur so wissen Sie, dass Sie nur eine bestimmte Menge Aspirin nehmen können, damit Sie den Abend noch erleben.

In einer Gesellschaft wie der unseren kann also nicht jeder für sich selbst entscheiden, ob er von tierexperimenteller Forschung profitieren möchte?

Nein, das können Sie nicht! Es gibt genügend Experimente aus der Geschichte, in denen man schon vom Tier als Modell auf den Menschen geschlossen hat. Das fing bei Pasteur an, der mit seiner Tollwutimpfung Tierversuche an Hunden gemacht hat. Man kann versuchen, Experimente mit und an Tieren zu reduzieren, man kann Alternativen finden, aber schlussendlich können wir den komplexen menschlichen Organismus bis jetzt noch nicht simulieren. Auch Computermodelle sind nicht in der Lage, das auch nur annähernd rüberzubringen.

Bitte erklären Sie in einem Satz, was eigentlich Ihr Ziel als Tierschutzbeauftragter ist.

Es gibt für alle, die mit Versuchstieren zu tun haben, die drei »R«: »reduction«, »refinement« und »replacement«. Wir bemühen uns, die Versuchstierzahl zu reduzieren (reduction), den Versuch für das Tier so wenig belastend wie möglich zu machen (refinement) und die Tierversuchsmethode zu ersetzen (replacement). Fakt ist, Wissen auf dem Gebiet der Tierversuche schützt Tiere, und die CAU trägt ihren Teil dazu bei: Seit März 2007 ist sie als neue Weiterbildungsstätte zum Fachtierarzt für Versuchstierkunde – einer vierjährigen Weiterbildung nach Abschluss des Veterinärmedizinstudiums – von der Landestierärztekammer anerkannt. Überall dort, wo Tierversuche stattfinden, ob in der Wissenschaft oder der Industrie, kann dieser Fachtierarzt eingesetzt werden.

Fühlt man in dem Job als Wissenschaftler oder Tierschutzbeauftragter noch mit dem Tier? Oder sieht man das Tier als Objekt?

Man muss beides, so wie der Landwirt mit seinen Tieren umgeht, müssen wir auf der einen Seite eine gewisse Distanz haben, auf der anderen Seite dürfen wir nicht nachlässig werden. Denn jedes Tier ist ein Lebewesen, das Schmerzen empfindet, und das muss jedem verantwortungsvollen Wissenschaftler jederzeit bewusst sein. (sam/so)
Tierversuche
Welche Voraussetzungen für die Durchführung von Tierversuchen gegeben sein müssen und wer Tierversuche durchführen darf, regelt in Deutschland das Tierschutzgesetz. Tierversuche im Sinne dieses Gesetzes sind »Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können.« So ist zum Beispiel die Blutentnahme am Tier zu Demonstrationszwecken in der wissenschaftlichen Ausbildung bereits ein Tierversuch. Das deutsche Tierschutzgesetz ist europaweit eines der fortschrittlichsten und gilt als Maßstab für das geplante einheitliche Tierschutzgesetz in der EU. (sam)
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