Erb gut
Die Juristin Inken Südel hat verschiedene Gesetze zum landwirtschaftlichen Erbrecht verglichen und fand Anregungen für Schleswig-Holstein.

Früh übt sich... Wer von klein auf in der Landwirtschaft mit hilft, hat gute Chancen, später den Hof zu erben. Foto: Panthermedia
Südel, selbst Tochter eines Landwirts aus der Holsteinischen Schweiz, vergleicht in ihrer Arbeit die Gesetze zum landwirtschaftlichen Erbrecht in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und der Schweiz vor allem im Hinblick auf ihre Zukunftstauglichkeit.
»Anregungen für die Modernisierung der Höfeordnung kann das vor relativ kurzer Zeit modernisierte Schweizer Gesetz liefern«, so Südel. Dort habe der Gesetzgeber Begrifflichkeiten und Maßeinheiten bewusst so gewählt, dass sie auch für die zukünftigen Ziele der Landwirtschaft geeignet sind. Die Höfeordnung ähnelt in vielen Punkten dem Schweizerischen Gesetz. In beiden Fällen müssen die Übernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes bestimmte Fähigkeiten vorweisen. In Schleswig-Holstein muss er etwa »wirtschaftsfähig« sein, also den Hof entweder selbst oder über einen Verwalter wirtschaftlich betreiben können. Allerdings haben die weichenden Erben im Rahmen der Höfeordnung einen deutlich geringeren Ausgleichsanspruch als bei den anderen Regelungen. Das muss nicht so sein, wie die schweizerische Regelung zeigt. Auch der Begriff des leistungsfähigen Hofes sollte in der Höfeordnung neu bestimmt werden.
Südel: »Falls ein Hof die rein wirtschaftlichen Kriterien der Leistungsfähigkeit nicht erfüllt, könnte er trotzdem schutzwürdig im Sinne der Höfeordnung sein.« Das könnte zum Beispiel für kleinere landwirtschaftliche Betriebe gelten, die einen Beitrag zur Landschaftspflege leisten. Betriebe also, die Flächen pflegen, die aufgrund ihrer ungünstigen Struktur für die rein wirtschaftlich arbeitenden Großbetriebe nicht von Interesse sind. Die kleineren Betriebe dürften allerdings trotzdem nicht unwirtschaftlich arbeiten, müssten also zumindest einen kleinen Gewinn erzielen. (js)
Zum Weiterlesen: Inken Südel: Das landwirtschaftliche Erbrecht in Norddeutschland (am Beispiel von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) und in der Schweiz: Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Zukunftstauglichkeit. Frankfurt am Main, 2007.
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