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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Unizeit – Nachrichten aus der Universität Kiel

unizeit Nr. 45 vom 15.11.2007, Seite 7  voriger  Übersicht  weiter  REIHEN  SUCHE   Druckfassung

Splitter: mySucht 2.0

Am 1. Januar ist es soweit – Nichtraucher werden endlich vor rücksichtslosen Mitmenschen geschützt. Allerdings weisen die Gesetze zum Rauchverbot eine Grauzone auf, und zwar eine gewaltige: das Internet! Viele Seiten im Netz führen Statistiken: 800 Klicks seit Freitag, 27.459 Besucher im letzten Monat – oft Besucherzahlen, mit denen kein Rathaus mithalten kann. Nicht nur Kinder und Millionen von Nichtrauchern halten sich im Internet auf und müssen dringend vor dem Rauch geschützt werden. Nein, es geht auch um Massen von Daten, Festplatten und Servern, die nicht wehrlos den lebensgefährlichen Nikotinschwaden ausgeliefert sein sollten.

Gegen diese Gesetzeslücke muss dringend etwas getan werden. Alle öffentlich zugänglichen Internetseiten, vor allem Chat-Rooms und Internet-Communities sowie alle verlinkten Dokumente müssen rauchfrei werden. Beim Öffnen der Seite darf keine Zigarette brennen, ebenso sollen Raucher sich vor Benutzung der Tastatur die Hände waschen. Sitzen Raucher sehr nah am Bildschirm, wird das Zähneputzen oder mindestens die Benutzung eines Zahnpflegekaugummis nach der Raucherpause empfohlen. In Ausnahmefällen kann mit einem gesicherten Zugang (Benutzername, Passwort, Zigarettenmarke) und einem gültigen Raucherausweis eine Sondererlaubnis erwirkt werden, dabei sollte jedoch die ausgiebige Belüftung des Rechners sichergestellt werden.

Die neuen Gesetze erfordern eine intensive Kontrolle: Alle Rechner in der Bundesrepublik werden regelmäßig auf Teerspuren untersucht. Bei Nichteinhaltung reichen die Konsequenzen von Ermahnungen bis zu temporären Verweisen und Seitenverbot. Wo das geregelt wird? Natürlich im Datenschutzgesetz.

Julia Zahlten
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