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unizeit Nr. 46 vom 09.02.2008, Seite 4  voriger  Übersicht  weiter  REIHEN  SUCHE   Druckfassung

Patientenverfügung gesetzlich regeln?

Noch in dieser Legislaturperiode will der Bundestag darüber entscheiden, ob ein Gesetz den Umgang mit Patientenverfügungen festschreiben soll. Was spricht dafür, was dagegen?


Die Unsicherheit ist groß: Patienten befürchten, dass ihr Wille, den sie in einer Patienten­verfügung festgelegt haben, ignoriert wird. Ärzte sorgen sich, weil ihnen bei Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen eine Anzeige wegen Körperverletzung oder Totschlag drohen könnte. Ein Gesetz, so die Hoffnung, soll Sicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen bringen. Drei Initiativen haben derzeit ihre Gesetzesentwürfe zur Diskussion gestellt. Ob es überhaupt ein Gesetz geben wird, ist jedoch längst nicht klar.

Strittig ist vor allem die so genannte Reichweitenbegrenzung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Patienten nur für Diagnosen mit unumkehrbarem tödlichem Verlauf entscheiden dürfen, wie sie behandelt oder nicht behandelt werden wollen. Bei anderen Fällen, wo zwar keine Besserung in Sicht ist, aber der Sterbeprozess noch nicht begonnen hat, soll das nicht zulässig sein. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lehnt die Reichweitenbegrenzung ab, da sie nicht verfassungsgemäß sei.

Wie bewerten die Sprecher des Zentrums für Ethik an der CAU die Situation? Brauchen wir ein Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen? Ja, sagt der Theologe Professor Hartmut Rosenau. Nein, meint der Jurist und Rechtsmediziner Professor Hans-Jürgen Kaatsch. Einig sind sich beide darin, dass die Möglichkeiten der Palliativmedizin, also der Linderung des Leidens von unheilbar kranken Menschen, gefördert werden sollen. Hier bestehe ein enormer Bedarf. Gleichzeitig müsse der Umgang mit Sterbenden in der medizinischen Ausbildung mehr Gewicht bekommen. (ne)

P R O

»Ich begrüße die Gesetzesinitiativen. Wir brauchen eine juristische Grundlage, in der festgeschrieben wird: Die Patienten­verfügung soll verbindlich sein, aber in Zweifelsfällen muss darüber beraten werden, und sie setzt ein Aufklärungsgespräch voraus. Das Gesetz muss festlegen, unter welchen Voraussetzungen der Wille des Patienten bindend ist und wann nicht. Denn die Autonomie des Patienten soll einerseits respektiert werden und kann andererseits nicht uneingeschränkt gelten. Keiner kann isoliert für sich alleine bestimmen, Entscheidungen werden immer in Relation getroffen. Gerade im medizinischen Bereich treffen wir unsere Entscheidung in Abhängigkeit von anderen, die uns darüber informieren, was möglich ist. Das schränkt das hohe, hehre Ziel auf Autonomie etwas ein, und das muss im Gesetz berücksichtigt werden.

Außerdem sehe ich das Problem, dass eine Patientenverfügung die behandelnden Ärzte oder das Pflegepersonal in Gewissenskonflikte bringen kann, wenn sie in der jeweiligen Situation anders entscheiden würden. Diese Forderung, ich kann selbst bestimmen, was mit mir passiert, und alle anderen sollen das respektieren, kann problematisch sein, weil sie andere Menschen bindet.«

C O N T R A

»Ich halte ein Gesetz für überflüssig. Die Bundesärztekammer hat eine eindeutige Empfehlung herausgegeben, die Ärzten aufzeigt, wann Patientenverfügungen verbindlich sind und wie sie vorzugehen haben. Die ist sehr gut und ausreichend. Nach dieser Empfehlung sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen grundsätzlich verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes (zum Beispiel die aktive Sterbehilfe) verlangt wird. Sie müssen allerdings inhaltlich sehr detailliert sein und regelmäßig aktualisiert werden. Ich kann nicht einfach schreiben: "Ich lehne Intensivmedizin ab". In der Patientenverfügung müssen konkrete Zustände und Maßnahmen genannt werden, also zum Beispiel wann eine Bluttransfusion, Dialyse oder Wiederbelebung abgelehnt wird. Diese genaue Beschreibung nimmt die Bundesärztekammer als Indiz dafür, dass der Betreffende sich ernsthaft mit den Problemen auseinandergesetzt hat. Gleichzeitig werden die Ärzte in die Pflicht genommen, die Patienten aufzuklären und zu beraten. Das ist neuer Standard. Wozu brauche ich da noch ein Gesetz?«
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